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Motze, festhalten, so gehts in Kenia zum Brötchenholen
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Motze, festhalten, so gehts in Kenia zum Brötchenholen
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Zitat
Was für ein Gelaber!

Wenn mit Vorsatz gehandelt wurde bezahlt keine Versicherung!

Ansonsten isses wurscht ob man sein Recht bekommt oder nicht es wird bezahlt und eine RSV hab ich nicht um irgendwelchen kriminellen Energien nachzugehen, sondern um mein Recht gegen stärkere Gegner wie die allwissenden Vertragspartner/Versicherungen im alltäglichen Mumpitz im Strassenverkehr vertreten zu lassen.

Gruß Holger

P.S. Genau Verkehrs-RS iss überversichert, weil man ja auf keinen Fall dies braucht um seiner Arbeit nachzugehen, weil man dies ja auf keinen Fall braucht um höhere Kosten oder niedrigere Entschädigungen abzuwenden. oh mann hier wird einem schlecht.

P.P.S. Unterhalten wir uns doch über die WGB-LW Versicherung oder über die Hausrat-Glasversicherung, da passen die Stammtischparolen eher.

Hulg, lieber Hulg, wenn du ausgekotzt hast, dann besorgst du dir einen guten Anwalt.
Dann ist Gelaber aus. Woll?
Liebe Grüße Hubertus


An und ist das Leben für sich schön.
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Hier geht gar nichts mehr
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Hulg,


den Ton, den Du anschlägst, versteh ich nicht.
Ich sage: RSV ist über, Du nicht.
Ich kann aber auch mit dem Rad zur Arbeit, Du möglicherweise auch...

Wenn Du im Recht bist, zahlt, wie schon oben beschrieben, die stärkere gegnerische Versicherung den von dir ausgesuchten Anwalt.
Man hat im Schadenfall (mit einer gegnerischen Haftpflichtversicherung auf jeden Fall) die freie Gutachter- und Anwaltwahlwahl, hat dir wahrscheinlich keiner erzählt.

Aufgrund deiner ungewöhnlich guten Rechtskenntnisse werde ich meine Stammtischparolen lassen...


PS.: Was ist WGB-LW?


Mut zahlt sich bei uns immer aus


http://dresden-banjul.eu
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Hab ich gegenteiliges behauptet zu dem Fakt dass die Haftpflichtversicherung eine passive Rechtschutz bietet? Oder den Kostenträger im Falle eines positiv eingelegten Rechtsmittel benannt?

Die passive Rechtschutz bietet Schutz im Falle der Abwehr von unberechtigten Forderungen, iss ja auch klar da die Versicherung ja sich selbst zu schützen weiss! Im Grunde genommen genauso wie bei einer Privat-Haftpflicht. Bei der Geltendmachung jedoch von eigenen Forderungen, kannst du die passive RS knicken, da steht die nicht für ein, genauso wenig bei allen Kaskoschäden. Darüber bietet die RS im Vergleich zur passiven die Möglichkeit der rechtlichen Betreuung von der Abwicklung von Unfällen.
Und nochmals erwähnt wenn man Rechtsmittel einlegt und trotzdem eine Schuld auf einen selbst zurückfällt, bezahlt die RS trotzdem solange keine Schädigung aus Vorsatz nachgewiesen ist wie z.B. bei Nötigung oder Beleidigung im Strassenverkehr.

Aber seht es ruhig so, ich werde auf jedenfall auf diese Absicherung und auch die Bequemlichkeit nicht verzichten und mir für den Jahresbeitrag halt dann keinen Gimmick für den 4x4 kaufen und auch keinen Kasten Bier zum Rennwagen umbauen.
<img src="/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" />

Gruß Holger
der etliche Jahre Dozent war zur Ausbildung zum BWV-Fachmann

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Achso WGB-LW = Wohngebäudevers. Gefahr Leitungswasser

Gruß Holger

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on her majesty´s service
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scheint ja ein weiterer echter klassiker zu
werden.

jemand chips oder cola?


whipple-scrumtious fudgemallow delight
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Ranziger Pandaputzer
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Ranziger Pandaputzer
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Es gibt Leute denen sollte man lieber eine Berufs/PC-Rechtschutzversicherung empfehlen..... <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />

Gruß,

Michael (Immer ohne RV!!!)

PS: Soll ich ein paar Zigarillos beisteuern??

PPS: Die Rechtschutzversicherungen sind an der Überlastung der Amtsgerichte bestimmt nicht ganz unschuldig....


Intuition ist die Gabe, die Lage in sekundenschnelle falsch zu beurteilen
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Gehört zum Inventar
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Gehört zum Inventar
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Habe auch seit über 12 Jahren eine RV, weil damals ein Rechtstreit beruflicher Art, der zwar für mich günstig verlief, ich aber die Kosten dennoch teilweise tragen musste.

Nun, nach der ganzen Zeit, wieder eine Arbeitsrechtliche Sache, die ich schon gewonnen habe, mit Streitwert in 5 stelliger Höhe.

Anwalts- und Verfahrenskosten werden im Arbeitsrecht erstinstanzlich immer von den jeweiligen Parteien selbst getragen.
Die AK richten sich nach dem Streitwert, der völlig fiktiv ist und mit der Realität nichts zu tun hat.
Und was soll ich Euch sagen. Die RV zahlt nicht. Redet sich mit einem Winkelzug raus.

Wer Zahlt ? ICH
Wer verdient ? Anwalt und RV.

Soviel zum Thema. Kündigungsschreiben liegt schon in der Schublade. KFZ und sonstige Vers. beim gleichen Unternehmen werden auch gewechselt. Vieleicht lachen sie über einen Kunden weniger. Immerhin waren auch schon meine Eltern dort versichert und ich seit mehr als 25 Jahren.....

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Aber den wichtigsten Grund für eine Verkehrsrechtsschutz hat hier noch keiner genannt:

Die zahlt auch bei Verkehrssteuerlichen Verfahren (ab Gerichts-level).

Gerade bei Allradlern doch zukünftig ein potentiell wahrscheinliches Betätigungsfeld ...

rg

wilderisi


1991er 110 SW 200TDi
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Die gute Seele
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Welchen Versicherungsschutz man hat oder nicht bleibt ja jeden selbst überlassen. Wenn man die Rechtsschutzversicherung aus persönlichen Erwägungen in Kenntnis des Leistungs-/Preisverhältnisses für unnütz erachtet, dann sollte man sie kündigen. Reisende soll man bekanntlich nicht aufhalten. Ist halt eine Soll-Versicherung, aber keine Muß (siehe z.B. Finanztest 10/07).

Es wird auch immer wieder Argumente dafür (Leistung im Sinne des Kunden erbracht) wie auch dagegen (Ablehnung aus Sicht des Kunden unverständlich) geben. Daran sollte man die Entscheidung dafür/dagegen jedoch nicht ausschließlich festmachen. Vielleicht ist es einfach nur ein alter Vertrag mit veralteten Bedingungen gewesen, das Unternehmen war nicht das richtige (hier gibt es auch Leistungsunterschiede) oder aber der zuständige Versicherungsmensch hatte wohl doch nicht die Sachkenntnis, um das Anliegen in der Zentrale korrekt vorzubringen. Manchmal ist es aber auch einfach eine nicht versicherte Leistung, die man dann auch nicht aus Kulanz mal eben "doch reinpacken" kann.

Ich habe auch einige Versicherungen, die ich gern bezahle, aber lieber nie eine Leistung daraus haben möchte (Unfall, Berufsunfähigkeit).
Leider hat sich mittlerweile ein bißchen die Meinung etabliert, wenn ich für etwas bezahle, muß ich auch eine Leistung daraus zumindest in Höhe des Beitrages "rausbekommen". So "rechnet" sich leider aber kein Versicherungsschutz, die Beiträge würden ins Unermeßliche steigen. Die täglich bei uns eingehenden Schadensmeldungen belegen dies leider in erschreckender Weise. Eher selten sind hier die wirklichen Schäden. Erschlagen wird man als Sachbearbeiter von Kleinsterstattungen, die den Aufwand dafür gar nicht rechtfertigen. Aber der Kunde ist hier natürlich im Recht. Selbstverständlich wird auch die versengte Jacke des Freundes oder die verklebten Schulhefte des Tischnachbarn des Kindes reguliert.

O.k. ich bin vorbelastet, da ich selber so ein Versicherungsfritze bin. Mein tägliches Brot ist die Ausarbeitung u.a. der Versicherungsunterlagen des Kunden, um ihm ein Bild über seinen derzeitigen Versicherungsschutz zu ermöglichen und durch Umschichtung auf unser Unternehmen (falls sinnvoll) die bestehenden Lücken zu schließen. Ich mach das jetzt gute 3 Jahre und hatte leider noch keinen Kunden, der bestens versichert ist. Vielmehr ist es sehr erstaunlich, für welchen unnützen oder falschen Vers.-Schutz viel Geld ausgegeben wird und wo aus Unkenntnis/Falschberatung gravierende Mängel bestehen, die sich dann im Schadensfall existenzbedrohend auswirken.
Auch ist es erstaunlich, welche Werthaltigkeit die sinnvolle Geldausgabe heutzutage noch hat. Da werden 4 Mio. für eine Sammlerleidenschaft ausgegeben (Kaufpreis!), aber eine Versicherung dafür nicht abgeschlossen, weil sicherlich zu teuer. Und es passiert doch eh nix.
Für mich verkehrte Welt. <img src="/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />


G-aby
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familienpolitisch blinde Forumslusche mit Kontrollverlust über sein Leben
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die ist auch gut <img src="/forum_php/images/graemlins/engel02.gif" alt="" />


Die Beerdigungsversicherung wendet sich insbesondere an alle Personen, die etwas zur Verbesserung ihres Lebensstandards im Rentenalter tun möchten. Beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung, wird auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet. Also eine Versicherung für Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen, der Abschluss einer Lebensversicherung nicht in Frage kommt oder für Personen, die bereits genügend Vorsorge für den Todesfall getroffen haben.

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