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Mal vorab: Das die ganze Feinstaubsache völiger Blödsinn ist, steht für mich fest.
Und vernünftige Aktionen dagegen, wie auch immer die aussehen mögen, find ich gut und richtig.
Mein Hinweis sollte dazu dienen sich nicht in Diskussionen mit Halbwissen zu verrennen, sondern zunächst zu klären wie es objektiv ist. Das ist aus meiner Sicht ein zielführender Weg.

Zu den Zuständigkeiten:

Du kannst von gar nix ausgehen. Insbesondere nicht davon, dass das in allen Bundesländern gleich ist. Das sind die Auswirkungen des Föderalismus.

Was ein Innensenator dazu sagt oder gar die Gewerkschaft der Polizei ist für mich belanglos. Insbesondere wenn man deren Äußerungen durch die Medien "gefiltert" erfährt. Bei beiden kannst Du davon ausgehen, dass sie entweder keine Ahnung haben oder eine eigene Intention zu der Sache verfolgen. Wie es objektiv rechtlich aussieht interessiert die im Zweifelsfall nicht die Bohne.

Der GdP posaunt gerne in der Gegend rum. Das ist eine Gewerkschaft und sonst nix. Die haben gar nix zu melden. Oder soll verdi sich jetzt auch noch als Gewerkschaft der Ordnungsamtsmitarbeiter einmischen?

Ich hab mir die ZustVO (oder wie immer die Regelungen da heißen) in den beiden Ländern nicht angesehen, um zu schauen wie es dort geregelt ist und werd das auch nicht tun.

Bevor ich also mit irgendwelchen Argumentationen losgehe, würde ich vorher klären, ob ich mich auf der richtigen Schiene bewege, um nicht nicht nachher lächerlich zu machen.

Beispiel:

Klingt ja nett, wenn man eine Aktion startet "Parken ohne Plakette ist nicht verboten".

Nur wenn man nachher vielleicht darauf hingewiesen wird, dass Parken nach irgendeiner Vorschrift auch zum Verkehr, der nach § 40(1) BImSchg und der drauf basierenden VO, untersagt ist, gehört, geht der Schuß nach Hinten los. (Wie gesagt: "vielleicht"! Ich habs nicht geprüft!)

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Original geschrieben von BJ43
Original geschrieben von landcruiser
das ist in der Zuständigkeitsverordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt
nicht ganz richtig.
Erklärung worum es geht:
Man muss unterscheiden zwischen einer Ordnungwidrigkeit und einem Bußgeldbescheid!
Ordnungswidrigkeit darf von Ordnungsbehörden ( früher Politessen) verfolgt werden.
Bußgeldbescheid darf nur von der Polizei verhängt werden!
...Ein Zettelchen hinter der Windschutzscheibe, wegen fehlendem Aufkleber mit dieser Strafandrohung ( Punkt in Flensburg), ausgefüllt von der Ordnungsbehörde, kann vor Gericht angefochten werden.

Jetzt glaubt die Berliner Verwaltung, besonders schlau zu sein und leitet diese " Zettelchen" an die Polizei weiter, damit diese die "Straftat" verfolgen kann.
Wird spannend die Geschichte, werden die Gerichte einiges zu tun bekommen.
Tja, wir leben halt in einer überbordenden Bürokratie, da muss jeder beschäftigt werden.
Ich find`s mittlerweile nur noch....

Peter,

was ich schrieb ist 100% richtig. Was Du schreibst leider nicht.

Glaub mir mal, dass ich genau weiß wovon ich schreibe.

Und bitte nicht verallgemeinern! Das ist in den Bundesländern unterschiedlich.

In Berlin ist bezüglich der Zuständigkeiten einiges anders geregelt als z.B. in Niedersachsen.

Eins ist allerdings überall gleich:

Eine OWi ist es in diesem Fall immer. Der Unterschied sind die Konsequenzen.
a) Verwarnung(sgeld)
b) Bußgeld
c) Bußgeld + Punkte

Strafandrohungen gibts dafür nicht, da es OWi sind und keine Straftaten.

Ein kleiner, aber feiner Unterschied mit weitreichenden Konsequenzen.

Und Rechtsmittel gegen Verwarnungen und Bußgelder gibts auch überall. Muss auf dem jeweiligen Bescheid drauf stehen. Mit Bezeichnung des Rechtsmittels, Frist und zuständiger Stelle.



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Ranziger Pandaputzer
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Ranziger Pandaputzer
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Im Editorial der aktuellen Oldtimer-Markt ist die Geschichte sehr gut beschrieben.

Darf ich das scannen und einstellen? Wegen Urheberrecht und so?

Gruß,

Michael


Intuition ist die Gabe, die Lage in sekundenschnelle falsch zu beurteilen
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Mastertroll
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Mastertroll
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Original geschrieben von landcruiser
Original geschrieben von BJ43
[quote=landcruiser]das ist in der Zuständigkeitsverordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt
nicht ganz richtig.
Erklärung worum es geht:
Man muss unterscheiden zwischen einer Ordnungwidrigkeit und einem Bußgeldbescheid!
Ordnungswidrigkeit darf von Ordnungsbehörden ( früher Politessen) verfolgt werden.
Bußgeldbescheid darf nur von der Polizei verhängt werden!
...Ein Zettelchen hinter der Windschutzscheibe, wegen fehlendem Aufkleber mit dieser Strafandrohung ( Punkt in Flensburg), ausgefüllt von der Ordnungsbehörde, kann vor Gericht angefochten werden.

Jetzt glaubt die Berliner Verwaltung, besonders schlau zu sein und leitet diese " Zettelchen" an die Polizei weiter, damit diese die "Straftat" verfolgen kann.
Wird spannend die Geschichte, werden die Gerichte einiges zu tun bekommen.
Tja, wir leben halt in einer überbordenden Bürokratie, da muss jeder beschäftigt werden.
Ich find`s mittlerweile nur noch....

Peter,

was ich schrieb ist 100% richtig. Was Du schreibst leider nicht.

Glaub mir mal, dass ich genau weiß wovon ich schreibe.

Und bitte nicht verallgemeinern! Das ist in den Bundesländern unterschiedlich.




[/quote]
na gut,
die kleinen Feinheiten ( Bezeichnungen) lassen wir mal weg.
Worum geht es?
Einzig darum,
ob
a) Politessen ( Ordnungsämter) Zettelchen mit Punkten in Flensburg verteilen dürfen !
Hier in Berlin dürfen sie es nicht !
b) in Niedersachsen dürfen sie oder nicht ?
c) in den restlichen Bundesländern, dürfen sie oder nicht ?
Meine Vermutung:
Auch in den anderen Bundesländern darf kein " Hilfssheriff" Zettel, die Punkte in Flensburg beinhalten, verteilen.
Macht euch mal schlau, für Berlin ist es ja schon geklärt :
Sie dürfen nicht !
Ob die Konstruktion, die sich der Innensenator ausgedacht hat, Bestand haben wird vor Gericht, ist die spannende Frage.
Denke es gibt da einigen Klärungsbedarf seitens der Gerichte.
Gruß ....


Noch dies: In Berlin ist die Schonfrist am 1 Februar ( Freitag) vorbei, ab da wird aufgeschrieben !

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Mastertroll
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Mastertroll
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noch`n büsschen was nachgeschoben:

....Der Hintergrund: Anders als Verwarngelder für geringfügige Verkehrsverstöße, werden Bußgelder für schwerer wiegende Ordnungswidrigkeiten erteilt. Diese finden ihren Weg auch ins Flensburger Zentralregister - neben 40 Euro Bußgeld droht bei Befahren der Umweltzone ohne Feinstaubplakette auch ein Punkt in der Verkehrssünderdatei.

Doch auf dieses Zentralregister sollen laut Gesetz nur Bußgeldbehörden und Gerichte Zugriff haben. Ordnungsämter gehörten dazu bisher nicht, denn sie sind laut Gesetz für die Einhaltung der kommunalen Vorschriften zuständig. In drohenden Verkehrsrechts-Prozessen könnte es also um die Frage gehen, inwiefern Ordnungsämter bei Eintragungen ins Verkehrszentralregister - und sei es nur als Meldebehörde - beteiligt werden dürfen......
http://www.morgenpost.de/desk/1611789.html

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Nochmal:

Verallgemeiner bitte nicht was in Berlin so sein mag auf alle Bundesländer.

Insbesondere Berlin und andere "Stadtstaaten" haben eigene Regelungen, da dort teils die Behörden von Land und die der Kreisebene zusammengefasst und Zuständigkeiten anders verteilt sind.

Bei uns ist z.B. das Ordnungsamt die "Bußgeldbehörde".

Und selbstverständlich bekommen die Auskünfte aus dem Verkehrszentralregister.

Genau wie alle Behörden mit berechtigtem Interesse Auskünfte aus den betreffenden Registern bekommen: Ausländerzentralregister, Bundeszentralregister, etc. pp..

Was glaubst Du wer bei uns alles Auskunft über Dich, Deine Telefonate, Deine Mails, Deine Konten, usw. bekommt. Und alles rechtlich sauber in den letzten Jahren eingetütet.

Und mit Begriffen wie "Hilfssheriff" bringste nur Stimmung ins Spiel, zu sachlichen Aufklärung trägt das nix bei.

Ordnungsämter sind eben je nach ZustVO und Übertragung nicht nur für "kommunale" Vorschriften zuständig, sondern auch für die des übertragenen Wirkungskreises.

Oder glaubste wirklich, dass Personalausweise, Reisepässe und FAhrzeugpapiere nach kommunalen Vorschriften ausgestellt werden?

Außerdem ists doch wirklich schietegal wer Dir nacher welches Knöllchen aufhängt.

Ich verstehe ja den Frust über diesen ganzen Feinstaubkäse und hab ihn ja teils auch selbst, aber mi Stammtischweisheiten zu argumentieren bringt keinen weiter.

Naja, etwas schon: Man kann sich den Frust mal von der Seele schreiben ... :-(

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Original geschrieben von landcruiser
Nochmal:

a)Verallgemeiner bitte nicht was in Berlin so sein mag auf alle Bundesländer.


b) aber mi Stammtischweisheiten zu argumentieren bringt keinen weiter.

Naja, etwas schon: Man kann sich den Frust mal von der Seele schreiben ... :-(
Mal langsam,
a) habe ich bewusst Berlin dazu geschrieben und meine höchstpersönliche Vermutung, dass es auch in anderen Länder so aussehen könnte, geäußert.
b) Stammtischweisheiten kann ich zwar bei meinen Beiträgen nicht entdecken, sondern Informationen, die auch für andere Bundesländer wichtig sein könnten.
c) Solltes du meine Beiträge weiterhin als "Stammtisch- Gedöns" beurteilen,
meinetwegen, bleibt ja jedem Leser offen, wie er die Beiträge einordnet.
Sollten aber andere Leser mit meinen Informationen etwas anfangen können, hat sich die Schreiberei gelohnt .
Alles ganz einfach.
Gruß
...


P.S. Persönlich bin ich nicht betroffen da,
"alte Autos" ( H / 07 Nummer)aus der Verordnung herausgenommen wurden,
der Rest auf "grün" läuft.

Man sieht, könnte eigentlich quietschvergnügt die Beine baumeln lassen.

Sollten weitere Neuigkeiten aus Berlin anliegen, schreib ich sie hier rein,
ansonsten ist das Thema hier von meiner Seite beendet.


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wennhiereinermeinenTiteländertbinichdas!
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Zitat
Im Editorial der aktuellen Oldtimer-Markt ist die Geschichte sehr gut beschrieben.

Darf ich das scannen und einstellen? Wegen Urheberrecht und so?

Gruß,

Michael

Das darfst du nicht, wenn du nicht die offizielle Erlaubnis vom Verlag bzw. Autor hast.
Kannst ihm ja mal ne Mail schreiben, vllt. erteilt er sie dir ja.


Gruss Monny

++ Mercedes 1017A zu verkaufen ++

[:O]===[O:]
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Süchtiger
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Süchtiger
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Hallo Gemeinde,
es wird noch viel toller. Die "Grünen" in Ulm, voran deren Landtagsabgeordneter Herr Oelmayer plädiert für eine Zwangsstilllegung, nach einer Übergangszeit (wie lange?), von nicht schadstoffarmen Fahrzeugen, da die geplanten Umweltzonen eine Mogelpackung seien.(Südwest Presse 1.2.08)

Ich nenne so etwas Enteignung. Für mich sind die "Grünen" nicht mehr wählbar, denn offensichtlich fehlt denen jede Verhältnismässigkeit.

Hintergrund:
Ulm/Neu Ulm bastelt noch an seinem Umweltkonzept bzw. dem Umweltplan durch das Regierungspräsidium. Gekürztes Zitat aus der Südwest Presse vom 30.1.08: "Der Zuständige aus dem RP räumt ein, daß die Verbannung alter Dieselautos aus den Umweltzonen nur zu bescheidener Verbesserung der Luftqualität führt, hält es aber für eine gute Signalwirkung."

Daß wohl das Wetter maßgeblich die Feinstaubbelastung beeinflusst interessiert auch nicht, obwohl genau dies gemessen wird. Ulm hatte im Jahr 2006 68 Überschreitungstage, 2007 waren es 39 Tage, in Stuttgart, das am 1. März die Umweltzonen "Großraum Stuttgart" einführt, war das Verhältnis ebenso drastisch. Lt. der Umweltministerin durch einen milden Winter und regnerischen Sommer hervorgerufen, aber das könne sich ja ändern.

Leider können wir uns als Fahrer älterer Autos (mein Womo ist 7 Jahre alt und hat nur Euro 2)noch auf einiges gefasst machen. Ich werde einen entsprechenden Brief an H. Oelmayer schreiben.

Gruß Manfred

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Habemus Papam
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Habemus Papam
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Düsseldorf hat nachgedacht:
http://www.wz-newsline.de/sro.php?redid=141825
Hoffentlich gibt Herr Uhlenberg eine entsprechende Weisung raus.

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