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#258016 06/04/2008 22:20
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Moin Leute,bin hier noch neu und grüsse Euch erst einmal recht herzlich.Frage:Hat jemand eine Ahnung ob ich einen Tojota Hilux als P K W zugelassen bekomme? Die Tojota-Menschen haben Null-Ahnung oder null-Bock sich mit diesem Thema zubeschäftigen.Liebe Grüsse und schönen Dank.

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ela #258091 07/04/2008 03:34
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Was ist denn das fur ein Hilux. Bentin? Diesel? Doppelkabiene? Einzelkabiene?
Und warum Pkw
Gruß von Micha

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Moin Micha,wäre wenn es denn so wäre Hilux doka Diesel -PKW halt wegen So - fahrverbot mit Hänger.Teure Versicherung und die Versteuerung trozdem als PKW.Scoene Grüsse.

ela #258201 08/04/2008 01:17
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Hallo!!
Bist Du denn so oft an Sonntagen mit dem Hänger unterwegs? Ich kann Dir Tipps geben wie Du Dein Auto so wie es ist mit einem kleinen Umbau als Lkw besteuert bekommst. Die Sache mit der umschreibung auf Pkw werde ich mal meinem Dekra Mann unterbreiten. Mal sehen was der sagt. Dann kann ich Dir genaueres sagen.
Gruß von Micha

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Moin Micha,schönen Dank für Deine Bemühungen,ist nicht soo brandeilig aber das Thema nervt mich schon längere Zeit.Hatte auch schon mit Toyo-Köln telefoniert =Hilux wird in Südafrika gebaut und als LKW-offener Kasten homologiert. Bei ISUZU (D-Max) ist es z.b.möglich zwischen PKW-LKW zuwählen.Hat leider nur 30%-Sperre Hiachse und elektrische Schalter.Nichts mit zweiten Schalthebel.Schönen Tag,bis bald.

ela #258273 08/04/2008 15:13
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Frag doch einfach mal den netten TÜV.

Caruso #511576 26/06/2012 12:14
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Seit Mitte letzten Jahres gibt es die Fahrzeugklasse PKW Pickup (M1-AG) in die kann ein bisheriger LKW Pickup eingeordnet (umgeschrieben) werden, wenn er die zum Teil höheren Anforderungen eines PKW auch erfüllt. Es spielt dabei keine Rolle ob Einfach-, Extended- oder Doppelkabine. Bei den älteren Fahrzeugen (bis EURO 4) sind meist nur die strengeren Geräuschvorschriften zu erfüllen/nachzuweisen. Bei Fahrzeugen ab EURO 5 muß zusätzlich noch das Abgas dem EURO 5 für PKW entsprechen. Häufig sind aber die LKW mit einem "abgespeckten" EURO 5 ausgestattet und dürfen daher nicht umgeschrieben werden.

Man muß also recherchieren lassen beim geneigten Sachverständigen der Prüfstellen....


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Werden denn ab Euro 5 schwere PKW nicht mehr
den leichten Nutzfahrzeugen gleichgestellt?

Caruso #511790 27/06/2012 14:34
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Für PKW gibt es bei EURO 5 und 6 nur eine Gruppe von Grenzwerten ( für CO, NOx, Partikel und HC). Im LKW Bereich gibt es drei Gewichtsklassen, und nur die leichteste hat die gleiche Grenzwerte, wie die PKW. Das heißt, ein N1 LKW (LKW bis 3,5t zul.Gesamtmasse) muss, wenn er leicht ("Leergewicht" bis 1305kg)ist, die PKW Grenzwerte erfüllen. Ist er schwerer ("Leergewicht" 1306-1760kg) hat er etwas großzügigere Grenzwerte (aber trotzdem EURO 5). Bei "Leergewicht über 1760kg gibt es dann noch mal Zuschläge.
Das führt dann dazu, das ein Amarok zwar EURO 5 erfüllt, aber nur in der schweren Gewichtsklasse, und damit dann kein PKW werden darf, weil er als solcher ja die EURO 5 Anforderungen des PKW erfüllen müßte....

Es gibt natürlich auch Fahrzeuge, die die schärferen Grenzwerte erfüllen, obwohl sie schwerer sind. Andere erfüllen halt nur das was unbedingt notwendig ist.

Klingt kompliziert, ist es auch!


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Caruso #511791 27/06/2012 14:35
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Vorsicht, da laufen wieder ein paar Begriffe durcheinander:

1. Abgasnorm
PkW werden als Gesamtfahrzeug auf der Rolle gemessen, bei "echten" LkW steht nur der Motor am Prüfstand. Leichtere LkW, die einen "PkW-Zwilling" haben (abgasrelevante Teile des Antreibs gleich), können nach der PkW-Norm gemessen werden. Die Gleichsetzung "schwere PkW-gewisse Nfz" kommen aus den unterscheidlichen Grenzwerten innerhalb der PkW-Norm. Die Hiluxe sind mWn als PkW geprüft, weil es ja auch den Surf oder Prado oder wie die zugelöteten Stations gerade heißen irgendwo auf der Welt gibt

2. Gemeinsamer Zolltarif
Da kann es beim Hin- und Herschieben Probleme geben: LkW mit mehr als 2,5L Hubraum sind teuer, der Zollcode wird einmal festgelegt und bleibt; wenn ich also einen PkW zum LkW mache, kann mir das (wenn die Umbauten nicht als ausreichend erachtet werden) als zollvergehen ausgelegt werden. In die Richtung LkW zu PkW aber sehr egal.

3. Baunormen/Klassifikation M und N
Wir kennen die Kfz-Steuerdiskussion M1-AF zur Genüge, die müssen wir hier nicht neu aufrollen. Allerdings ist dem Normengeber aufgefallen, dass Doka-Pickups eine recht gute Möglichkeit waren, zum LkW zu optieren, da hatte jedes Kfz-Steuerrecht (ich könnte auch aus Österreich Romane erzählen) seine besonderheiten. Nachdem die gesammelten EU-Finanzminister unser bestes wollen (natürlich das Geld) gab es dann die Regelung zum Ladelängen/Radstandsverhältnis - etliche Dokas sind damit PkW

Grüsse
Peter

PeterM #511793 27/06/2012 14:47
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Es geht hier in diesem Beitrag nicht um die altbekannte Steuerfrage (Lkw-Tarif für Pickups), sondern um die Option, aus einem als Lkw typisierten Pickup einen offiziellen Pkw zu machen.

Pkw-Steuern zahlt man in D für die Dokas so oder so, es gibt aber hinsichtlich Sonntagsfahrverbot (noch in einigen restlichen deutschen Bundesländern) und vor allem bei der Versicherung deutliche Vorteile, wenn aus dem Lkw zulassungsrechtlich ein Pkw wird.

PeterM #511824 27/06/2012 16:33
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Ja Peter, da hab ich wohl schneller geschrieben, als gedacht....

Das, was ich oben schrieb bezieht sich alles auf LKW bis 3,5t zul. Gesamtgewicht. LKW über 3,5t haben ein Abgasgutachten für den Motor alleine (ohne Fahrgestell).

Das es von allem natürlich auch noch Zwischenlösungen gibt hab ich lieber weggelassen - wäre abendfüllend.


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PeterM #512060 28/06/2012 15:08
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Original geschrieben von PeterM
2. Gemeinsamer Zolltarif
Da kann es beim Hin- und Herschieben Probleme geben: LkW mit mehr als 2,5L Hubraum sind teuer, der Zollcode wird einmal festgelegt und bleibt; wenn ich also einen PkW zum LkW mache, kann mir das (wenn die Umbauten nicht als ausreichend erachtet werden) als zollvergehen ausgelegt werden. In die Richtung LkW zu PkW aber sehr egal.


Da hätte ich als Zöllner doch mal gerne ne adäquate Fundstelle für diese Behauptung, bis die kommt sag ich mal kompletter Blödsinn, bis auf das Lkw bis 5 to eine erheblich höheren Zollsatz haben wenn der Hubraum über 2500 ccm liegt, der Vollständigkeit halber entweder 10% zu 22%.

Zuletzt bearbeitet von buckdanny99; 28/06/2012 15:11.

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Zu den Folgen einer Fehldeklaration: https://findok.bmf.gv.at/ oder http://curia.eu, passende deutsche Seite wirst Du wohl auch kennen - wenn Du aus der Hüfte "Blösinn" disgonstizieren kannst, findest Du schon was.

Wenn es aber ein Zollamt gibt, dem das völlig egal ist: wie nett ist der TÜV bei Euch? Dann führen wir alle "Umbauten" dort vor..

PeterM #512402 01/07/2012 15:32
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Sorry da hätte ich schon ein bisschen mehr erwartet, sonst kommen ja auch fundierte Infos, oder stören Wir uns an dem "Blödsinn". Irgendwie hat sich der Gedanke ja festgesetzt?

Natürlich kann man falsch anmelden, aber bei einer Abfertigung zum freien Verkehr, das ist der Standard, ist es dem Zoll nach der Überlassung gleichgültig was mit der Ware geschieht.
Der "Europäische Teil" des Zollrechts sieht keine Ahndung von Falschanmeldungen vor!

Was hat der Zoll mit dem Tüv zu tun?

Zuletzt bearbeitet von buckdanny99; 01/07/2012 15:35.

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Ja, der "Blödsinn" stört mich, weil sowohl unrichtig als auch nicht belegt..

Fehldeklarationen (no na wandern nur "Hämmer" durch die Instanzen) sind ahndbar, s. C-195/03 oder UFSZ2L, GZ ZRV/0050-Z2L/05 n der österr. veröffentlichten Rechtsprechung. Kfz zwischen PkW und LkW wurden in Österreich nach NoVaG nach ihr Zolltarifnummer, wenn zur Einfuhrzollersparnis als PkW deklariert, der Normverbrauchsabgabe unterworden.. macht 16% und spart Diskussionen, ob "genügend" umgebaut wurde.

Das Problem war das: nach belgischem Recht waren die baulichen Unterscheidungen zwischen PkW und LkW so was von marginal (Rückbank rein- oder rausschrauben), dass es da eine Menge "kreatver Aktionen" gab.

Zum TÜV: Wenn das bei euch zollrechtlch niemanden stört, lass ich die Fahrzeuge beim regional zuständigen TÜV erstmals zu und dann kommt wirklich niemand mehr dahinter.

Grüsse
Peter

PeterM #513259 08/07/2012 15:03
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da gibt es nicht zu belegen, wenn Zollrechtlich eine Veränderung verboten ist, dann sind das besondere Verfahren bei denen die Ware wieder ausgeführt wird, und die Wiederausfuhr von Anfang an vorgesehen ist, bei diesen Verfahren werden auch keine Abgaben erhoben, höchstens eine Sicherheit für den Zoll

im Zeitpunkt der Zollrechtliche Behandlung ist die Fehldeklaration ahndbar, wenn die Ware überlassen ist ist es zollrechtlich vorbei, das Verfahren nennt sich Überführeung in den "Freien Verkehr"

die Nova ist eine rein Österechische Angelegenheit, wenn im NoVaG Definitionen aus dem Zollrecht nehmen heisst doch nicht das Zollrechtlich die gleichen Bestimmungen gelten.

Mal ein Gegenbeispiel ein sogenanntes Zwischenerzeugniss, ein Stahlblech, je nach Breite, Herstellungsverfahren, ob als Coil, Materialdicke, gibt es da verschiedene Warennummern, würde man jetzt deiner Denkweise folgen wäre eine Verarbeitung des Bleches ja nicht möglich, da ja durch die Verarbeitung andere Produkte entstehen die andere Warennummern haben.



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ela #513404 09/07/2012 19:55
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Original geschrieben von ela
Moin Micha,wäre wenn es denn so wäre Hilux doka Diesel -PKW halt wegen So - fahrverbot mit Hänger.Teure Versicherung und die Versteuerung trozdem als PKW.Scoene Grüsse.

Gibt sogar Leute,die sowas professionell machen:
http://www.sk-handels-ag.com/umschreibung-lkw-pkw/toyota

Caruso #513496 10/07/2012 16:51
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@zolltarif: Eben darum schreibe ich die ganze Zeit von hinreichenden oder eben nicht hinreichenden Umbauten. Lesen hilft..

@kommerzielle Anbieter: Wenn die Homologation nach der PkW-Norm erfolgt ist, brauch' ich die nicht unbedingt. Wenn nein hakt es ohnehin gründlich (beim Hilux gehe ich auch davon aus, dass er als PkW geprüft wurde)

Grüsse
Peter

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