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ziro Offline OP
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Ich mache mir jetzt schon die ganze Zeit Gedanken, meinen Bremach aufzulasten.

Ein Bekannter von mir hat auch ein normales größeres Womo, das mit 3,8t zugelassen ist. Nachteile konnte er mir nicht wirklich nennen. Er darf auch schneller als 80 km/h fahren. Meint er zumindestens... sneaky

Also, wieso den Bremach nicht auflasten? Was passiert, wenn ich den auf 4 ton auflasten lasse?

Wie verändern sich Steuern und Versicherung? Geschwindigkeitszulassung? Mautgebühren?
Fähre geht oft nach Länge und nicht nach Gewicht. Also eher nicht das Problem.

Man könnte endlich das Fahrzeug richtig voll laden, ohne den Papieren entsprechend überladen zu sein.

Gruss, ziro


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Im Schwitzkasten
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Im Schwitzkasten
Joined: May 2002
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Mit der Eintragung als Sonderkraftfahrzeug/Wohnmobil darf er wohl schneller als 80 fahren, und das Nacht- bzw. Wochenendfahrverbot gilt auch nicht, ebensowenig wie das Nachtparkverbot. Im Ausland könnte es evt. Probleme geben, wenn der deutsche Zulassungstext nicht verstanden wird und man den Bremach dann als LKW betrachtet. Aber das ist akademisch.

Zweifelsfreie Änderung gibt es mal bei diversen Autobahnmauten, in Österreich und - wie ich meine - der Schweiz ist dann die LKW-Maut fällig, weil es keine Ausnahmen für Wohnmobile gibt. Das ist ziemlich teuer. Die bei kleinen Straßen vor allem im Alpenraum ziemlich häufigen Gewichtsbeschränkungen von 3,5 Tonnen gelten natürlich für alle Fahrzeuge, auch für Wohnmobile.

Hier in Österreich hätte ich ziemlich zu tun, eine Versicherung zu finden. Bonus/Malus gibt es da nicht, was für mich eine drastische Prämienerhöhung darstellen würde.

Ich habe darüber viel nachgedacht, und für mich überwiegten die Nachteile.

Liebe Grüße,
Marcus


Und wieder ein Post mehr auf dem Zähler!
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viermalvierer
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viermalvierer
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Hallo Ziro

LSVA Schweiz




Kommerzielle Warentransporte per LKW unterliegen in der Schweiz der LSVA (Leistungsabhängige SchwerVerkehrs Abgabe)Die Abrechnung erfolgt nach gefahrenen Km



Wohnmobile führen keine kommerziellen Warentransporte aus, und sind deshalb nicht der LSVA unterstellt. Aber....



Leichte Wohnmobile (bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht)benötigen für die CH-Autobahnen eine Autobahnvignette (Fr. 40,-/Jahr)



Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3500 Kgbezahlen eine pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA)Diese beträgt Fr. 650,-- / Jahr (mit Rückerstattungsanspruch)

Für jeden Tag, den man nachweislich mit dem Wohnmobil im Ausland
weilte, kann man 1/360-stel der PSVA zurückfordern.

Genaue Informationen und das Rückerstattungs-Formular können Sie
von der Homepage der Zollverwaltung herunterladen.

Eidg. Zollverwaltung

__________________________________________________

PSVA - Pauschale Schwerverkehrsabgabe
für im Ausland immatrikulierte schwere Wohnmobile bei Fahrten
in oder durch die Schweiz

Entsprechende Informationen für ausländische Wohnmobile über
3,5 Tonnen betreffend der Schwerverkehrsabgabe bei Fahrten in
oder durch die Schweiz sind ebenfalls auf der Homepage der Zoll-
verwaltung zu erfahren !

Hier in Kürze:
Entrichtet wird die Abgabe bei der Einreise in die
Schweiz beim Grenzzollamt.
Quittiert wird auf dem Form. 15.91.
Dieses Formular können Sie sich selbst aus dem
Internet herunterladen.
Siehe Homepage der Zollverwaltung
Dieses Formular füllen Sie jeweils selbst aus.
Aber bitte penibel genau ! Schummeln wird teuer!
Man kann zwischen folgenden Varianten wählen:


Für 30 aufeinander folgende Tage Fr. 58.50
Für 10 frei wählbare Einzeltage innerhalb einesJahres Fr. 32.50, oder
Für einen bis elf aufeinander folgende MonateFr. 58.50/Monat, oder
Für ein volles Jahr (Fr. 650,--)

Eidg. Zollverwaltung


Für die komplette Liste der PSVA-Gebühren klicken sie hier

Formular 15.91 hier downloaden und ausdrucken.


10 Tage mit einem über 3.5 Tonnen Wohnmobil kommt dich mit 32.5 Franken günstiger als eine Autobahnvignette von 40 Franken zu lösen für ein Womo unter 3.5 Tonnen.


Gruss Fredy

F
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F
Hi,

wer den C1 Führschein nicht hat, oder den C Schwein für LKW's darf dann noch ein paar Euros in die Führerscheinprüfung investieren. Kommt hinzu das bei längeren Fernreisen der Reisepartner auch diesen Führerschein haben muss, sonst ist's nichts mit dem Fahrerwechsel.

Gruss Kurt

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ziro Offline OP
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Na, der Führerschein dürfte z.B. bei uns kein Thema sein. Mein Frauchen und ich haben den alten 3er. Der hat immer bis 7,5 ton gegolten. LKW Lappen habe ich allerdings auch...

So wie das mit den Mautgebühren z.B. für die Schweiz nun geschrieben wurde, ist es also kein Problem. Die Vignette sogar teurer. Und länger als 30 Tage würde ich mich in der Schweiz eh nicht aufhalten.

Das mit den 3,5t Durchfahrtsverboten wäre ein Argument!

Allerdings dürfen wir mit überladener Karre eigentlich gar nicht mehr fahren. Bei einer Kontrolle hat man ein riesen Problem. Wie will man dem Kontrolleur erklären, dass die 3800-3900 kg dem Bremachfahrgestell nichts ausmachen. Ist ja schließlich ein 5t usw...

Wie geht es bei einer Kontrolle weiter? Alles an der Autobahn ausladen und wegwerfen, damit man weiterfahren darf? Strafe mit Sicherheit sehr hoch! Vor Ort zu zahlen, egal in welchem Land usw...

Also, was ist wirklich teurer und macht evtl. mehr Probleme?

ziro

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In A werden ca 5% Überschreitung von 3500 kg üblicherweise toleriert (kein Rechtsanspruch, daher immer fröhlich und freundlich bleiben). Weiterfahren darf man aber nur wenn man den richtigen Führereschein hat (wenn nur PKW-Schein, dann nix weiterfahren!).

Gruß
Walter

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Süchtiger
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Süchtiger
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Hallo miteinander,
wir hatten das Thema schon ein paar mal, da fast alle Bremach Besitzer mit entsprechendem Aus-/Aufbau das Problem haben. Toleranzgrenze in D scheinbar bei 2% = 75 kg. Mautgebühren in Ö und S höher für über 3,5 to. Selbst in den Vogesen gibt es Strassen die ab 3,5 to gesperrt sind. Ich gehe nicht davon aus, daß der Dorfpolizist dort eine tragbare Waage dabei hat (ja, das gibt es z.B. bei Woik - Radlastwaage für 144.95 Euro), sondern der will den Schein sehen, da steht bei mir 3,5 to, obwohl ich auch in Europa nicht viel, aber doch darüber liege. Die Kabine ist halt zu schwer. Übrigens bedeutet das LKW- Überholverbotsschild z.B. auf Autobahnen (auch neue politische Diskussion) nicht nur daß LKW nicht überholen dürfen, sondern "Überholverbot für Fahrzeuge über 3,5to"

Gruß Manfred

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Das wird noch
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Das wird noch
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Hallo,

darüber habe ich auch schon nachgedacht. Bei unserem Iveco 40.10 wäre eine Auflastung bis 4050 kg möglich. Da hätten wir sogar eine kleine Gewichtsreserve.

Meine Versicherung hier in Ö meinte, es sei kein Problem, Bonus/Malus ginge, auch das Wechselkennzeichen. Führerschein C1 sollte keine große Hürde sein. Könnte gar nicht schaden das Wissen wieder aufzufrischen. Seit 1968 hat sich doch viel getan.

Überholen ist für uns ohnehin kein Thema, unser Tempomat steht meist bei 85 km/h.

Was ich noch nicht gefunden habe ist eine Fahrschule, welche auch ein geeignetes Fahrschulauto hat (länger 5m und mind. 2 m breit). Einen echten LKW mit Hänger mag meine Freundin nicht.

ciao
Bruno

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Im Schwitzkasten
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Im Schwitzkasten
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@ Walter: Nix mehr mit 5% Toleranz in Ö. Nach einer Novelle gilt ein Fahrzeug ab 2% über dem höchstzulässigen Gesamtgewicht als verkehrsgefährdend überladen.

@ Bruno: Es sollte eigentlich genügend Fahrschulen mit LKW geben. C1-Schein zu machen zahlt sich meines Erachtens nicht aus: man fährt dasselbe Auto, hat denselben Stoff zu lernen, dieselbe Theorie, dieselben Prüfungsgebühren wie C. Den Hänger kriegst Du ja nicht dran, wenn Du E nicht machst. Und: LKW-fahren ist geil. Habt Ihr Euch gefragt, warum Frauen immer den SUV/Geländewagen nehmen, wenn sie die Wahl haben? Meine Frau hatte - wie ich auch - bei den ersten beiden Fahrstunden Schiss vor dem Riesenkübel, danach war's ein Risenspaß. Jetzt schenken wir uns gegenseitig LKW-Fahrstunden zum Geburtstag, weil wir ja sonst leider nie Gelegenheit dazu haben, einen Zwölftonner zu chauffieren.

Liebe Grüße,
Marcus


Und wieder ein Post mehr auf dem Zähler!
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viermalvierer
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viermalvierer
Joined: Jun 2004
Posts: 177
hallo

>>>
Übrigens bedeutet das LKW- Überholverbotsschild z.B. auf Autobahnen (auch neue politische Diskussion) nicht nur daß LKW nicht überholen dürfen, sondern "Überholverbot für Fahrzeuge über 3,5to"
<<<

was machen denn dann die Reisebusse?
AFAIR bolzen die doch immer mit 100-110 über die Bahn.

grüsse
simon

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