Hallo,

hier ein Zitat aus der Oldtimer MARKT vom 8/2008

"Freie Fahrt, bislang fielen Lkw zugelassene Transporter und Gelaendewagen unter das Lkw Sonntagsfahrverbot, wenn sie einen Anhaenger zogen. Nun haben sie in vielen Bundeslaendern freie Fahrt - unter zwei Bedingungen : Das Zugfahrzeug muss unter einem zulaessigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen bleiben, und Anhaenger oder Ladung muessen Sport-oder Freizeitzwecken dienen...."

Ich denke doch das laesst hoffen...

Gruss RALF


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Iss so