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Süchtiger
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Hallo,
ich möchte beitragen zur Klärung einiger(ewiger) Missverständnisse zum Thema :was ist ein Womo über 3,5t zul. Ges. Gew.

Aus einer Antwort des Verkehrsministeriums von 7.2008 zum Thema "Womo üb. 3,5t und Überholverbot" steht ganz klar:Womo über 3,5t gelten nicht als PKW und müssen nach derzeitiger Rechtslage das Über
holverbot einhalten. Der Status von Womos über 3,5t könnte aber in 2010 geändert werden.

Ich weiß - So.Kfz Womo. Dazu ein Urteil OLG Bayern wegen Geschwindigkeitsübertretung eines Kleintransporters. "Steht in den Papieren für einen Kleintransporter PKW, obwohl sein Ges. Gew. über 3,5t liegt,so handelt es sich um einen LKW.Es kommt nicht darauf an, was in den Papieren steht, sondern daß der Grenzwert für PKW bei zul. Ges.Gew. 3,5t liegt". (wobei So.Kfz nicht Sonder- sondern Sonstiges-Kfz heißt)

TÜV Süd hat "Beachtenswertes für Womo Fahrer" herausgegeben: Aussage eindeutig - Zeichen 253 (LKW in rotem Ring) sperrt Strassen für LKW und Womo über 3,5t. Die Bedeutung "Grafisch LKW" ist: Fahrzeuge über 3,5 t.
Gleiches gilt für das Zeichen 277 : (roter LKW neben schwarzem PKW) = Überholverbot für KFZ üb. 3,5t.

Und jetzt kommt der Witz: In Österreich gelten diese Verkehrszeichen nur für LKW, nicht für Womo.
Es gelten diese Zeichen nur für Fahrzeuge die als LKW zugelassen sind, unabhängig von der Gewichtsklasse, sogar für Fahrzeuge (als LKW zugelassen, z.B. Geländewagen) unter 3,5t. Dies ist vor allem seit 1.7.2008 um Wien in Niederösterreich und Burgenland interessant, da die ein LKW Fahrverbot auf manchen Strecken wegen Smog haben.
Für Sonderkraftfahrzeuge,die es wohl in Österreich gibt und dazu zählen Womos, gilt das Fahrverbot nicht.

Aus dieser unterschiedlichen Bedeutung der beiden Länder für identische Verkehrszeichen
ergeben sich immer wieder diese Diskussionen.

Gruß Manfred

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Süchtiger
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Hallo,
nochmals als Ergänzung:

in Deutschland betreffen die Schilder 253 und 277
KRAFTFAHRZEUGE -
in Österreich bedeuten diese Schilder 52/7a LASTKRAFTWAGEN

bei der Maut in Österreich gilt jedoch KFZ über 3,5t brauchen eine Go-Box.

Wir werden vielleicht schon mal in der Ewigkeit die EU einheitlichen Verkehrsgesetze bekommen, denn bis jetzt gilt in jedem Land etwas anderes auch in Bezug auf Womos, seis Geschwindigkeit,Fahrverbote o.ä.

Ich versuche mal zu recherchieren wie es in Frankreich ist, denn in den Vogesen steht sehr oft das Schild mit dem LKW drauf.

Gruß Manfred

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Hallo

Zu dem Thema habe ich auch noch eine Frage.

Vor einiger Zeit hat jemand in diesem Forum, glaube ich angedeutet, dass demnächst in Europa die 3,5 to Grenze erhöht werden solle.

Ich halte das für ein Gerücht ohne Substanz. Hat von Euch jemand schon davon gehört.
Manfred, Du scheinst Dich ja damit intensiver auseinander gesetzt zu haben.

noch schöne Grüße

Sepp R

Zuletzt bearbeitet von SeppR; 03/01/2009 19:10.
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El Wirro
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Ich versuche mal zu recherchieren wie es in Frankreich ist, denn in den Vogesen steht sehr oft das Schild mit dem LKW drauf.

Durchfahrt für Transitverkehr verboten. Von Süddeutschland zum Mineralwasserwerk in Vittel sind wir immer da durch, nie Ärger bei einer Kontrolle gehabt (was in Frankreich einiges heißt).

Zuletzt bearbeitet von Fusel; 04/01/2009 00:21.

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Italien:

[Linked Image von upload.wikimedia.org]

Fahrverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 to zulässigem Gesamtgewicht, außer Fahrzeugen, die für den Personentransport bestimmt sind (Omnibusse). Ob Wohnmobile unter die Ausnahme fallen, weiß ich leider nicht.

Frankreich:

[Linked Image von www1.securiteroutiere.gouv.fr]

Fahrverbot gilt nur für Lastkraftwagen, ohne Gewichtsbeschränkung, auch für Warentransporte unter 3,5 Tonnen. Wohnmobile werden im Gesetz nicht erwähnt, aber ich bin dabei, das noch weiter zu recherchieren.

Marcus


Und wieder ein Post mehr auf dem Zähler!
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Habe für Frankreich soeben die genauere Info erhalten:

Das Schild "LKW-Fahrverbot" betrifft nur den gewerblichen Gütertransport beliebigen Gewichts. Wohnmobile, gleich welcher Bauart, sind davon nicht betroffen.

Übrigens: Bei Überschreitungen von mehr als 5% des zulässigen Gesamtgewichts kann das Fahrzeug zwangsweise abgestellt werden, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist, bei mehr als 20% muss das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen werden, zumindest bis zum Abladen (Art. R312-2 in Verbindung mit Art. L325-1 Code de la Route).

Marcus

Zuletzt bearbeitet von Ar Gwenn; 04/02/2009 09:37.

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Hallo Markus,
danke für Deine weiteren Recherchen.
Wenn in Italien das Schild mit dem LKW drauf Kraftfahrzeuge und nicht Lastkraftwagen bedeutet, gehe ich davon aus, daß Gleiches wie in Deutschland gilt.
Schön wäre es nun, wenn jemand rausbekommen könnte, wie es sich in der Schweiz verhält.
Zur Gewichtsüberschreitung in der Schweiz weiß ich (Bundesamt für Strassen in Bern, 15.7.2004) -"...die Weisungen sehen eine Geräte- und Messtoleranz von 3% vor, die vom ermittelten Messergebnis abgezogen wird".
Manfred

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Hallo bremach11 (Manfred),

beziehst du deine Aussage auf dieses pdf?
Ist das wirklich immer noch gültig?
www.routiers.ch/documents/ordnungsbusseGewicht.pdf
Interessant: "Berechnungsbeispiele für einen Lieferwagen"
Anm. in der Schweiz versteht man unter Lieferwagen einen LKW bis 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht.

Gruss
Rene_W


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Hallo Rene W,
nein ,ich fand ein anderes Dokument, aber das mit den 3% Toleranz steht ja auch drin.
Aber weißt Du, was der "LKW" im roten Kreis in der Schweiz bedeutet? Kraftfahrzeug oder Lastkraftwagen?
Gruß Manfred

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Hallo bremach11 (Manfred),

http://www.geschichteinchronologie.ch/v/verkehrszeichen-CH/vorschriftssignale.html
du sprichst vom Signal 207, beachte aber auch Signal 208.
Für mich nicht klar ist wie sich sogenannte "schwere Wohnmotorwagen" (gemeint sind solche über 3500 kg) zu verhalten haben.

Gruss
Rene_W

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