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Original geschrieben von Corvus
Das ist bundeseinheitlich so.
Solange ein Fahrzeug angemeldet ist könnte man am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen - und das reicht schon. frown

Im Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog findet man die Strafen unter dem Suchbegriff "Hauptuntersuchung".
Über vier Monate abgelaufen gibt einen, über acht Monate sogar zwei Punkte.

Die Straßenverkehrsämter müssen eine Meldung machen wenn der Tüv abgelaufen ist und Du das Fahrzeug abmeldest.
Angeblich (aber das ist nur hören-sagen) gibt es sowas ähnliches auch bei den Prüfstellen.

I smile



Da bin ich wieder und wunder mich:


Der "bundeseinheitliche Tatbestandskatalog" gilt, wie StVO und StVZO und FZV nur im öffentlichen Straßenverkehr.
Der findet auf meinem Grundstück nicht statt.
Nur dann kann ein Ermittlungsverfahren (hier Owi-Verfahren) eingeleitet werden.
Die Straßenverkehrsämter können maximal ein Verfahren einleiten, sie müssen nicht. Denn mit der Abmeldung ist auch ein Tatbestand weggefallen, .
Zudem ist unklar, ob das Fahrzeug im Bereich der StVO StVZO oder FZV
bewegt wurde, denn das ist entscheidend! Nicht ob man könnte.
Warum soll ich meinen Duesenberg abmelden und damit die Versicherung verlieren, wenn Teile fehlen und das Fahrzeug eh nicht aus der Scheune rauskommt.

Ich habe manchmal den Eindruck, einige wollen bestraft werden.


Atze


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Habemus Papam
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Habemus Papam
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Original geschrieben von Wikinger
Der "bundeseinheitliche Tatbestandskatalog" gilt, wie StVO und StVZO und FZV nur im öffentlichen Straßenverkehr.
Der findet auf meinem Grundstück nicht statt.
Nur dann kann ein Ermittlungsverfahren (hier Owi-Verfahren) eingeleitet werden.
Die Straßenverkehrsämter können maximal ein Verfahren einleiten, sie müssen nicht. Denn mit der Abmeldung ist auch ein Tatbestand weggefallen, .
Zudem ist unklar, ob das Fahrzeug im Bereich der StVO StVZO oder FZV
bewegt wurde, denn das ist entscheidend! Nicht ob man könnte.
Warum soll ich meinen Duesenberg abmelden und damit die Versicherung verlieren, wenn Teile fehlen und das Fahrzeug eh nicht aus der Scheune rauskommt.

Ich habe manchmal den Eindruck, einige wollen bestraft werden.


Atze

Oder werden von den Behörden unrechtmäßigerweise überrumpelt,
kennen die von dir genannten Zusammenhänge nicht und scheuen den Klageweg.

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Homo Stupidus
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Zitat
einige wollen bestraft werden.


davon leben Dominas.


Solange Gerste draußen wächst ist Bier mein Gemüse.





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[/quote]

Oder werden von den Behörden unrechtmäßigerweise überrumpelt,
kennen die von dir genannten Zusammenhänge nicht und scheuen den Klageweg. [/quote]




Das ist möglicherweise auch ein Problem.

Die Frage wäre: Wem nützt es?
Es macht keinen Sinn ein Verfahren einzuleiten, weil man nicht weiß, wer das Gegenüber und wie gut rechtschutzversichert dieses ist.
Das Einleiten eines behördlichen Ermittlungsverfahrens wider besseren Wissens ist zudem eine Straftat.
Ich habe hier nicht gelesen, dass jemand einen Bußgeldbescheid bezahlt hat, sondern nur
-hätte
-wollte
-sollte.
Selbst wenn rechtstheoretisch der TÜV alle zwei Jahre neu gehörte ist es keine OWI, den Wagen in der Garage zu lassen und als Ladung auf einem Anhänger zur HU zu fahren.
Aber jetzt rechtfertige ich mich dafür, dass Du mir Recht gibst.


Atze




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ranx hat sich selbst vom Thema als Leser gelöscht.
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Da wollte ich doch noch was die ganze Zeit fragen ...

Es macht sicherlich auch einen Unterschied ob das Fahrzeug einen Motor hat oder keinen ?
So von wegen Oel im Grundwasser oder nicht.


ranx2
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Hier verteidigt niemand den Bürokratie-Wahn. Aber es ist sehr sinnvoll, Realitäten zur Kenntnis zu nehmen.

Hier ein Fall, wo solch ein Sachverhalt vor Gericht gegangen ist, und der Betroffene es lediglich bzw. immerhin geschafft hat, ohne Punkte davon zu kommen. Und das wohl nur in Hinblick auf besondere Umstände des Auffälligwerdens.

Aber lest selbst:
„Hatte meine Honda CB 100 mal 4 Jahre lang zerlegt in der Werkstatt "vergessen", angemeldet (<40 Mark Versicherung und Steuer pro Jahr), Kennzeichen lag in der Schublade der Werkbank. Dann wurde eingebrochen, waehrend ich im Urlaub war, die Polizei untersuchte den Tatort,und dabei faellt denen doch tatsaechlich mein Nummernschild in die Haende...Bin dann vor Gericht gezogen, weil ich es natuerlich nicht einsah, wegen sowas zu loehnen und Punkte zu kassieren. Ende vom Lied: Punkte erlassen, Geldstrafe musste ich bezahlen...“

Geschrieben hat das ein Member des Deuvet-Oldtimer-Info-Forums mit Nickname ‚Felixlein‘ am 17.04.2008. In dem Thread mit diesem Beitrag wird dieselbe Thematik übrigens ähnlich kontrovers diskutiert, wie ansatzweise auch hier.

MfG
Rainer

Quelle: http://deuvet.oldtimer-info.de/showmessages.afp?!_2ML1BOQQXtempid=&section=5&thread=1314&xid=912202&startpoint=41


Vor der Hacke ist es dunkel. (Bergmanns-Spruch)
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Da lese ich einen Forumsbeitrag und kein Urteil, wer weiß was da noch 'reinspielte.


Atze


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Also Entschuldigung, aber jetzt habe ich Verständnisschwierigkeiten. Der Sachverhalt ist doch deutlich dargestellt und die Folgen auch.

Ich fass nochmal zusammen: Das angemeldete Motorrad war zerlegt, also nicht funktionsfähig und in einer privaten Werkstatt untergebracht. TÜV seit mehreren Jahren abgelaufen.
Dieser Sachverhalt wurde durch einen Zufall amtskundig und dafür sollte der Fahrzeughalter eine Strafe zahlen und Punkte bekommen. Auf seinen Widerspruch hin gab es ein ordentliches Verfahren und ein Gericht hat die Geldstrafe bestätigt.

Also für mich ist damit alles klar.

MfG
Rainer


Vor der Hacke ist es dunkel. (Bergmanns-Spruch)
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Original geschrieben von Corvus
Im Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog findet man die Strafen unter dem Suchbegriff "Hauptuntersuchung".
Über vier Monate abgelaufen gibt einen, über acht Monate sogar zwei Punkte.

Wo hast du das gefunden?

Passendes sah ich nur auf S.240

Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Sicherheitsprüfung
vorzuführen. Der Termin *) war um mehr als 8 Monate überschritten. [kostet]75€


"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
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Original geschrieben von Wikinger
Ich habe hier nicht gelesen, dass jemand einen Bußgeldbescheid bezahlt hat, sondern nur
-hätte
-wollte
-sollte.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil:
Original geschrieben von DaPo
Abmelden mit abgelaufenem TÜV kann (muß nicht) teuer werden. Bei mir war es damals billiger als zweimal TÜV gewesen wäre wink
Original geschrieben von DaPo
Ich müßte mal in den alten Ordnern kramen, da steht detailliert beschrieben, warum und wieso. Hab es nem Anwalt gezeigt, der meinte auch 'sei froh, daß es so wenig ist'...

Das Fahrzeug stand in meinem Fall die ganze Zeit auf umfriedeten Privatgrundstück (aber innerhalb der BRD) und konnte mangels wichtiger Aggregate definitiv nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
OK, es war kein Bußgeld, nur ein Verwarngeld. Aber immerhin nicht gratis. Und das war rechtlich einwandfrei, es hätte sogar schlimmer kommen können.


Grüße
DaPo


Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.
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