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Powerstroke Papa
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Habsch beim Steuerbräter gesagt bekommen: ich muß ein Fahrtenbuch führen wenn ich den Verteidiger 100% als Firmenwagen steuerlich geltend machen will.
Wer von euch führt ein Fahrtenbuch?....hab da eigentlich besseres zu tun als sinnfreie Zeilen zu füllen.
Wie machtn ihr das?
wir schaffen das?
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Burgerman
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Die B Frau macht sowas aber die fährt keinen Engländer also kann die nix dazu sagen
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Offroad-Mc Frosch
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Offroad-Mc Frosch
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Die Burgerfrau rechnet doch über die KM den G ab. Wenn du deinen Engländer mit einem % versteuerst gibt es da überhaupt kein Problem.
Nichts ist besser als so ein Ding
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Germanys Next Top Mechanic
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Hatte den 110er von Anfang an zu 100% als Firmenwagen. Hatte aber auch noch Privatfahrzeuge, also konnten sie mir nicht die 1% Version oder Fahrtenbuch aufdruecken . Nehme nun meinen Privatwagen fuer geschaeftliche Fahrten und berechne diese meiner Firma mit 30€Ct/km. Ist mir der Transport zu dreckig/sperrig, dann ordert die Firma einen Leihwagen. Das macht mein Chef mit, weil ich mir selten einen Wunsch abschlage......
Wenn die letzte Bohrinsel abgebaut und die letzte Tankstelle geschlossen ist, werdet ihr feststellen, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann. (Weissagung der Cree-Indianer)
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Hatte den 110er von Anfang an zu 100% als Firmenwagen. Hatte aber auch noch Privatfahrzeuge, also konnten sie mir nicht die 1% Version oder Fahrtenbuch aufdruecken . Nehme nun meinen Privatwagen fuer geschaeftliche Fahrten und berechne diese meiner Firma mit 30€Ct/km. Ist mir der Transport zu dreckig/sperrig, dann ordert die Firma einen Leihwagen. Das macht mein Chef mit, weil ich mir selten einen Wunsch abschlage...... genau das ist bei mir ja der Fall. Ich habe noch ein Schoner als Familienkarre. Der Defender ist zu 100% fürs Geschäft, der Sankey hängt mittlerweile auch zu 95% hintendran. Hätte ich keinen Zweitwagen würds ich ja verstehn - aber so
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naja, es gibt FA und FA... Ich hatte damals meinem Sachbearbeiter angeboten, er duerfe sich gerne den lauten, unbequemen Montagewagen mal fuer einen Verwandtenbesuch am Wochenende ausleihen, Hauptsache er bringt ihn unversehrt und vollgetankt wieder zurueck, Werkzeug ausraeumen und Innenreinigung muesste er aber auch selbst erledigen...
Danach war Ruhe......
Fahrtenbuch wird eigentlich nur auf krassen Bruch bzw. andauernden Verstoss auferlegt... Er soll das mal nachvollziehbar begruenden....
Dann fuehrst Du eben ein Fahrtenbuch, ist sowieso eine Lachnummer und ein Minimalaufwand wenns elektronisch ist....KM-Angaben benoetige ich sowieso fuer die meisten Rechnungen...
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Die gute Seele
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Die Burgerfrau rechnet doch über die KM den G ab. Mein G ist zu 100% Firmenwagen - wichtig hierbei ist, dass a) das Fahrtenbuch korrekt und ordentlich geführt wird (halt regelmäßig dran denken) und b) mind. 50% der Fahrten betrieblich sind (wobei schon die Fahrt zur Arbeit hierzu zählt). Die private Nutzung ist hier also nicht ausgeschlossen (gibbet es ja auch extra eine Spalte dafür im Fahrtenbuch). Die Kosten des Fahrzeuges (Reparaturen, Teile, Sprit) kann ich daher zu 100% steuerlich absetzen. Bisher wollte das FA allerdings das Fahrtenbuch gar nicht sehen. Aber ich schätze mal, das kommt auch auf die berufliche Tätigkeit an. Oder die machen hier nur Stichproben.... ... oder es könnte daran liegen, dass ich die jährliche Erklärung über meinen Steuerberater einreiche - kostet zwar extra, aber der hat auch schon einiges für mich rausgeholt.
G-aby 463.204
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moin Frau Gaby, das mit der 1%-Regelung trifft bei dir dann also nicht zu? Ich bin da ein wenig struwwellig da mir jeder was anderes erzählt. Bsp. Schwiegervatär: 13 Sprinter im Paketdienst, eine E-Klasse im Paketdienst(s.Bild), dazu noch ein Privatwagen. Bei der E-Klasse macht er das mit der 1%-Regelung, hat kein Fahrtenbuch und nix - noch nie Probleme gehabt. Steuerbräter und Finanzamt sagen zu mir: selbst dann ist ein Fahrtenbuch zu führen. Wenn man für sowas ein Fahrtenbuch braucht würde ich das verstehen, aber weniger bei einem Defender mit Werkzeug drinne und Firmenaufschrift....komisch das Natürlich ist Fahrtenbuch prinzipiell kein Problem, im Alltag habe ich aber meist andere Schmerzen als in son dummeliges Büchlein zu kritzeln.
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Also mein Steuerberater hats mir so erklärt:
Entweder man nutzt die 1%-Regelung, dann brauch man den Quatsch mit dem Fahrtenbuch auch nicht ... falls sich das aber finanziell nicht gerade rechnet, geht der Weg am Fahrtenbuch nicht vorbei. Mir würde die 1% Regelung nix nützen ...
Das Fahrtenbuch sollte jedoch manuell geführt werden. Hatte mich da damals schlau gemacht. Da bei den elektronischen Büchern Korrekturen problemlos jederzeit möglich sind, werden diese evtl. vom FA nicht anerkannt. Wenn ich mich verschreibe, muss ich halt durchstreichen und korrigieren. Aber es bleibt nachvollziehbar.
Regelmäßige Pflege ist hier halt unabdingbar - später bekommt man die einzelnen Fahrten nicht mehr richtig zusammen ...
G-aby 463.204
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es scheint also tatsächlich so zu sein, daß ein Finanzbeamter selbst bei einer offensichtlich 100%igen gewerblichen Nutzung -falls er irgendwelche Ungereimtheiten zu sehen glaubt - ein Fahrtenbuch oder vergleichbares verlangen kann. ...heißt also, selbst wenn ich die 1%-Regelung mache, kann mir irgendso ein Heini im nachhinein ein Ei ins Nest legen. Ums Fahrtenbuch kommt man heutzutage leider ned rum. Und wenn einer son Fin.-beamten erwischt, dann sowieso ich
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