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Kann ich einen Wohnwagen am Zugfahrzeug angekoppelt lassen, wenn ich auf ne öffentliche Waage fahre – Auto mit allen vier Rädern knapp außerhalb der Waage natürlich? Das exakte Wohnwagengewicht müßte sich doch dann aus dem Wiege-Ergebnis zuzüglich des Gewichtes, welches auf der Kupplungskugel lastet, ergeben, oder ist die tatsächliche Stützlast doch bereits im Wiegeresultat enthalten?
mfG Rainer
Vor der Hacke ist es dunkel. (Bergmanns-Spruch)
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moin,
die Stützlast musst du noch zum Wiegeergebnis hinzufügen. Warum kannst du nicht abhängen ?
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Hast du den Puck bekommen?
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nicht-können ist es nicht. Aus Bequemlichkeit nicht wollen kommt eher hin. Und wenn das Ergebnis genauso exakt ist, spricht doch auch nix gegen eine einfache Rechenoperation, zumal ich die Stützlast vor dem Ankoppeln sowie gesondert überprüfe.
Ich wollte nur sicher gehen, daß ich keinen Denkfehler mache.
mfG Rainer
P.S. Ja, ich hab ihn seit vorgestern und recht herzlichen Dank für Deine Intervention beim Verkäufer. Der hatte sich daraufhin doch noch bei mir gemeldet.
Zuletzt bearbeitet von RainerD; 27/04/2009 09:43.
Vor der Hacke ist es dunkel. (Bergmanns-Spruch)
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Hallo, Wenn Du das gleiche Ergebnis wie zB bei einer Polizeikontrolle haben willst ist das ok. Dort wird sicher genauso gewogen. Wenn Du das tatsächliche Gewicht haben möchtest würde ich abhängen.
mfg Manfred
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Bin mit dem Hänger noch nie kontrolliert worde, aber ich behaupte mal, daß bei einer Kontrolle alle Massen einzeln gewogen werden und man den Hänger daher komplett abhängen muss.
f.k.a. Domingo
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Bei einer Kontrolle ist die Achslast entscheident. Die Stützlast wird zum Zugfahrzeug gerechnet. Wenn die Achse (lt. Papiere) 1500kg darf können ruhig noch die 50kg Stützlast dazukommen. Die ruhen ja nicht auf der Achse.
Gruß, Michael
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Stützlast wird selbstverständlich verwogen, DIE ist ja eh in 99% aller Fälle überschritten, so schlau sind die Blauröcke schon lang.
Stützrolle auf die Wage drehen ist die übliche Vorgehensweise dafür.
It's your life - make it a happy one!
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moin, ich hatte mir das mal im Wikipedia durchgelesen. Stützlastwaage Stützlast
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Danke, lesen kann ich auch - allein, machmal verstehe ich die Bedeutung nicht. Kann mir vielleicht jemand den Sinn dieser Vorschrift erklären? Foto: Vorschrifts-Schild an der Schranke vor der schätzungsweise 15 - 20 m langen Wiegeplattform der Abfalldeponie der Stadt Bottrop mfG Rainer P.S. Ich hab natürlich direkt an Ort und Stelle einen städtischen Mitarbeiter gefragt. Aber so richtig schlau bin ich aus dessen Ausführungen nicht geworden. Ich mein, wenn ein Zug bei der Einfahrt gewogen wird und dann wieder bei der Ausfahrt, dann ist die Differenz die auf der Deponie abgelagerte Abfallmenge. Warum sollte man den Zug zum Wiegen auseinanderkoppeln müssen - selbst wenn im Einzelfall mal wirklich ein Zug zu lang für die Waage sein sollte. ???
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Ja doch eben genau wegen der Stütz und Aufliegelast,die beim LKW weit mehr als 100kg sein kann. Wenn die Zugmaschine nicht mit auf der Waage steht, kann man sich ganz lustige Sachen zusammenwiegen.
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Beim Einfahrtswiegen steige ich immer aus, bei der Ausfahrt bleibe ich sitzen.
So muß ich 65 kg weniger bezahlen..
Aber die Baustoffdeponie habe ich auch schon mit mehr verlassen als ich reingefahren bin- die alten Grauwacke-Pflastersteine konnte ich einfach nicht liegen lassen.
Gruß, Michael
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Sorry, aber ich hab immer noch Probleme, das zu verstehen.
Gesetzt den Fall, der Lastzug ist zu lang, um im ganzen gewogen zu werden: Dann wiegt man eben zuerst die Zugmaschine, danach den Anhänger. Beide Fahrzeuge bleiben dabei zusammengekuppelt. Ich addiere beide Wiegeergebnisse und erhalte ein Gesamtergebnis. Im nächsten Arbeitsschritt erfolgt der (Ent)ladevorgang – egal ob nur bei einem oder bei beiden Fahrzeugen. Dann wird genauso wie zu Beginn gewogen. Im angekuppelten Zustand zuerst die Zugmaschine und dann der Anhänger. Durch Addition erhalte ich wiederum ein Gesamtergebnis. Im letzten Arbeitsschritt subtrahiere ich die beiden Gesamtergebnisse voneinander und erhalte das exakte Gewicht der reinen Ladung.
Auf die Stützlast kommts doch bei dieser Methode gar nicht an. Die ist doch nur sowas wie ein „durchlaufender Posten“.
mfG Rainer
P.S. Aber das mit dem Drinsitzen / Aussteigen ist nicht schlecht ;-)
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naja,
wenn es der Betreiber so will dann musst du das machen ! Ob der Sinn sich dir erschließt oder nicht, ist doch in dem Fall dann wurscht ... :-)
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Ja Rainer,wenn man das so macht ists natürlich egal. Das heißt ja nicht,dass der das weiß,der das Schild in Auftrag gab.
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"städtische deponie" ... da dürfte doch alles klar sein.
bei dem wägen des wowas kann man tatsächlich stützlast und achslast einfach addieren. es ist dabei übrigens egal, wie weit das zugfahrzeug von der waage weg steht.
rechnerisch ergibt sich ein fehler, der durch eine etwaige neigung des untergrundes kommen könnte. der ist, sogange man wirklich nicht am hang steht, allerdings vernachlässigbar klein.
so kann man auch die achslast verteilung an einem auto messen. vorderachse drauf gefahren, mesen, ganz drauffahren, messen. die differenz von beiden ist die achslast hinten.
*klugscheiss off*
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>>> rechnerisch ergibt sich ein fehler, der durch eine etwaige >>> neigung des untergrundes kommen könnte. der ist, sogange >>> man wirklich nicht am hang steht, allerdings vernachlässigbar klein.
Beim "Tandem" sieht es ggf. schon etwas anders aus;
vor allem bei LKW - Tandem-Anhängern mit 16 to und einem Achsabstand von knapp 2 Metern kann sich das dann schon erheblich auswirken.
Manfred
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bei einem tandem gehe ich davon aus, das beide achsen auf der waage stehen.
ich denke, es dürfte klar sein, was ich gemeint habe.
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Ja klar …. !
>>> rechnerisch ergibt sich ein Fehler, der durch eine etwaige >>> Neigung des Untergrundes kommen könnte.
Wenn die Zufahrt zur Waage eine leichte Steigung hat, der LKW auf der Waage steht und der LKW-Tandem-Anhänger mit 16 To und 2 m Achsabstand in der Steigung vor der Waage : ……. dann drückt der Anhänger die Deichsel nach oben und entlastet den LKW, was zu weniger Gewicht des LKW führt und damit zu geringeren Deponiegebühren.
Und LKW, die zu Abbruchunternehmen gehören und gerne Deponien anfahren, werden, wenn mit Hänger gefahren, wegen der Wendigkeit gerne als Tandem gefahren.
Manfred
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ich persönlich bin immer noch beim wägen von wohnwagen.....
und da ist der messfehler recht klein. aber im grundsatzt hast du natürlich recht.
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Hallo Rainer,
das mit dem Schild hat folgenden Hintergrund: Der Wiegeschein ist ein Dokument, die Wäger sind vereidigt. Die Waagen in den seltensten Fällen absolut ebenerdig mit dem Zufahrtsweg. Durch die geringen Höhenunterschiede können Abweichungen auftreten, die dem Genauigkeitsanspruch widersprechen.
Wenn also beispielsweise die Waage ein paar mm höher ist als die Zufahrt (so ist es in Essen), könnten die Einzelmessungen von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen mehr ergeben als das komplette Gespann, so wie Manfred schon schrieb.
Grüße DaPo
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Hallo allerseits dann will ich die frage mal aufklären. kenne das schild aus baustoffgroßhandel oder kieswerk und betongwerk. geht einfach darum das ein lkw "hängerzug" nicht immer auf hänger und maschine die selbe ware hatt. (zb. vorne sand hinten asphalt)da gibts dann halt auch eine preisdifferenz die der verkäufer auswiegen möchte. zu baustoffniedrigpreisen war das gang und gäbe erst maschine dann hänger wiegen "ohne abkuppeln" bei den heutigen preisen und "geiz ist geil" muß man meist abkuppeln zum wiegen. wer schon mal kieslaster gefahren ist weiß vieleicht was für ein spaß das ist. bis denne ralf Manchmal Hobbykieslasterfahrer (am liebsten allrad auf baustellen) :fahr:
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Auch da kann man in angekuppeltem Zustand wiegen und wägen, wenn man des Rechnens mächtig tut.
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Wer verschiedene Ladungen transportiert, fährt halt einmal mehr über die Waage. Ist in Summe eh meistens billiger (trotz Wiegekosten) als das Umkuppeln...
Grüße DaPo
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Moin,
das mit dem abkuppeln hat den Sinn das das achsweise wiegen (wg. zul. Achslast) auf den meisten Waagen nicht möglich ist. Dazu müsste die Waage und der umgebende Platz abolut gerade sein (Kein Gefälle oder Steigung vor oder hinter Waage). Da das natürlich im Bau recht aufwändig und teuer ist wird es bei den meisten Waagen einfach untersagt. Ausserdam müssen diese Waagen ebenso aufwändig geeicht werden.
Gruß,
Ch.
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Sag ich doch
Grüße DaPo
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