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Süchtiger
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Süchtiger
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Ich finde das auch nicht schön. Halt doch mal die Kamera bei einem "Offroadtreffen" in die Runde. Beim betrachten der Bilder wirst Du bemerken, daß 90% der Anwesenden übergewichtig sind. Jede "Gruppierung hat eben bestimmte Merkmale. Den typischen Touri erkennt man am freien Oberkörper oder am bauchfreien Top. Denn Offroader erkennt man am Jack Wolkskin oder am Fjäll Raven Outfit, rauchend mit Übergewicht am Lagerfeuer. Man kann eben alles positiv oder negativ sehen. Lass doch jeden leben wie er mag. Und: ohne Wertung, ohne Kritik. Das sieht aber nicht so aus.
Gruß Markus
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Sigi_H
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Sigi_H
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Jo ... ich glaub auch, dass von uns genau die gleiche Kategorie Bilder existiert.
So sind halt die Leut' ...
Auch wenn Du das ohne Wertung und ohne Kritik bringst ... sei ehrlich ... so ein klein wenig "Herablassung" schwingt das schon mit :cool2:
... könnte aber genausogut von mir sein, hähä
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Freigeist
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So sind halt die Leut' ... besser hätte man es wohl kaum ausdrücken können! L.C.
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Maschtuff
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Maschtuff
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Ich bin ueberzeugt davon, dass @Lupo (Woelfchen!) hier nicht denunzieren, oder haemisch ankreiden wollte - er ist hier Chronist! Die Fotos sind im oeffentlichen Raum gemacht, sie schweigen zunaechst. Der Kommentar bildet sich im Kopf des Betrachters. Es ist unsere Welt - nicht die ganze, aber doch auch Teil der Realitaet.
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Kellchenstrullerer
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schöne bilderchen, solche szenen haben wir auch zu hauf gesehen.
Einen menschen unbewusst zu fotofrafieren ist neckisch auf der einen seite, hat aber auch noch ne andere komponente:
Stellt eine Aufnahme eine oder mehrere Personen dar, kann die Veröffentlichung durch Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten eingeschränkt werden. Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst darüber bestimmen, ob überhaupt und in welchem Kontext Bilder von ihm veröffentlicht werden (siehe ausführlich Recht am eigenen Bild). Sofern der Abgebildete keine Erlaubnis für diese Veröffentlichung gewährt hat, ist das Hochladen generell nicht erlaubt.
nur so mal zum nachdenken...... :cool2:
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keine Sorge, ist durchaus bedacht...
L.C.
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Maschtuff
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schöne bilderchen, solche szenen haben wir auch zu hauf gesehen.
Einen menschen unbewusst zu fotofrafieren ist neckisch auf der einen seite, hat aber auch noch ne andere komponente:
Stellt eine Aufnahme eine oder mehrere Personen dar, kann die Veröffentlichung durch Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten eingeschränkt werden. Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst darüber bestimmen, ob überhaupt und in welchem Kontext Bilder von ihm veröffentlicht werden (siehe ausführlich Recht am eigenen Bild). Sofern der Abgebildete keine Erlaubnis für diese Veröffentlichung gewährt hat, ist das Hochladen generell nicht erlaubt.
nur so mal zum nachdenken...... :cool2: Na "unbewusst" ist der Fotograf ja nun wohl kaum! Insgesamt ist "Das Recht am eigenen Bild" ein inzwischen sehr dehnbarer Begriff (siehe Kunst), woran die neuen Medien erheblichen Anteil haben. "Freilich kann der Abgebildete nicht allein darüber bestimmen, was mit seinem Bildnis oder seinen Bildnissen geschieht. Das Recht am eigenen Bild des Abgebildeten findet seine Schranken dort, wo andere Grundrechte gleichberechtigt Platz beanspruchen können. Das kann zum Beispiel die Pressefreiheit sein oder die Kunstfreiheit. Normale Menschen aber dürfen in normalen Situationen in der Regel immer Fotos machen. Ausnahmen: Bei Eingriffen in die Intimsphäre ist das Fotografieren nicht erlaubt (siehe der bereits erwähnte § 201a StGB auch nicht in solchen Momenten, in denen durch eine Fotografie die Menschenwürde des Abgelichteten verletzt wird oder wo jede denkbare Veröffentlichung oder Verbreitung von vorneherein ohne Einwilligung der fotografierten Person unzulässig wäre."
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kein zweiter
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Hoegfeld Kameras — Ihre Lacher auf unsere Kosten
Aber ganz ab von den Ausreden, man muß sich unwillkürlich fragen, ob's nicht auch diese Erfahrung ist, die hierzulande vielfach fehlt, allgegenwärtige Mehrwertmassa in Trekkingsandalen mit ihren Urlaubslaune gewinnenden Freiluftlächeln in die zu trainierende Runde.
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our best location scout
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Zum rein urheberrechtlichen: Nach § 22 Kunst-UrhG dürfen Bildnisse „nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden“. Die Erlaubnis gilt als erteilt, wenn der Fotografierte ein Honorar bekommt, aber auch wenn klar ersichtlich ist, daß er nichts dagegen hat, abgelichtet zu werden – etwa weil er für den Fotografen posiert. Aber selbst wenn der Fotografierte für den Fotografen posiert, muß er noch lange nicht einverstanden sein, daß sein Bild auch im Internet veröffentlicht wird. Es wird bei auf der Straße fotografierten Personen in der Regel für den Fotografen nicht leicht sein, die Einwilligung im Streitfall zu beweisen. Ohne Einwilligung dürfen Fotos verbreitet und „öffentlich zur Schau gestellt“ werden, „auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen, außerdem „Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an den die abgebildeten Personen teilgenommen haben“ (§ 23 Kunst-UrhG). Aber auch hier ist nicht alles erlaubt. Insbesondere Teleaufnahmen können problematisch sein, denn der Schwerpunkt des Bildes muß auf der Darstellung des Geschehens liegen, nicht auf den teilnehmenden Personen. Daß dennoch häufig solche (unerlaubten) Bilder zu sehen sind, liegt einfach daran, daß die Fotografierten selten dagegen vorgehen. (vgl. Urheberrecht im Alltag, Bundeszentrale für politische Bildung, 2.Aufl. 2008 – auch digital abrufbar unter http://www.irights.info/index.php?id=343 ) Aber, ich finde, wir sollten hier in diesem Forum nicht rechtlich argumentieren sondern INHALTLICH. Und da bleibe ich bei meiner Argumentation, daß nämlich die Relevanz fehlt. Im übrigen hat eine solche Fotoreihe ein bißchen was von einer „Freak-Show“. Das gefällt mir nicht und das dürfte wohl auch manch einer abgelichteten Person nicht gefallen. That’s all. mfG Rainer P.S. Im übrigen will ich hier aber nicht den 100%igen, den Moralapostel spielen. Mach ja selber gelegentlich auch ungefragt Fotos von fremden Personen. Da versuche ich aber immer den Respekt zu bewahren. Wie die nachfolgenden Beispiele zeigen sollen. Alle Fotos sind ohne vorherige Absprache entstanden mit Ausnahme des Radfahrers. Und auch von diesem habe ich keine Erlaubnis zur Veröffentlichung erbeten. Eigentlich ist meine Verfahrensweise also rein rechtlich nicht in Ordnung, aber ich bin mir recht sicher, daß niemand der gezeigten Personen etwas gegen seine Darstellung durch mich hätte. So sicher kannst Du, angesichts des Bilderzusammenhangs in einer einschlägigen Fotoreihe und dem damit erweckten Eindruck, wohl nicht sein ;-) Kleiner Pilger vor der Kathedrale von Santiago de Compostela, Spanien (posiert eigentlich nur für seinen Vater): Großer Pilger vor dem allerletzten km-Stein des Pilgerwegs am Cap Finisterra: Boulespieler in Südfrankreich: Radrennfahrer hat den Zoncolan in Italien geschafft: Andenkenverkauf in Kotor, Montengro: Albanischer Bauer in seinem Auto:
Vor der Hacke ist es dunkel. (Bergmanns-Spruch)
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