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*jammer*
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OP
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Hi, hier sind doch die Experten auch in Sachen Gebührenerhebung durch die Gemeinde unterwegs Folgender Sachverhalt: Grundstück mit Gartenteil nach hinten raus, Grundstückszufahrt nach vorne zur Straße, hinten am Garten vorbei führt ein unbefestigter Weg, auf der anderen Seite des Weges bisherige Gartenparzellen die inzwischen Bauland geworden sind. Man kann also abwarten, wann der unbefestigte Weg zu einer Straße wird. Macht es dann einen (kostenmäßigen) Unterschied, ob man vom Garten einen Ausgang auf diesen Weg raus hat oder ob da nur durchgehender Zaun ist, also keine Zugangsmöglichkeit? Das wäre wichtig zu wissen, sonst lassen wir nämlich bei der geplanten Zaun-Erneuerung grad das Gartentor weg....
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Offroad-Mc Frosch
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Offroad-Mc Frosch
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Ich weiss nicht wie das in Hessen gehandhabt wird, aber hier in Niedersachsen bist du dann mit dran. Genauso wie für die Strassenreinigungsgebühren oder ähnliches Raubrittertum der Gemeinden
Nichts ist besser als so ein Ding
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Dauerbrenner
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zur frage direkt, ob Gartentor oder nicht ist Banane.
Abschliesend gereglet ist das für jede Kommune über eine Satzung die der Gemeinderat erlässt. Grob kann man sagen drei Kriterien können für die Höhe der Kosten herangezogen werden
1 Länge des Grundstücks an der Strasse
2 Fläche des Grundstücks
3 bauliche Nutzung des Grundstück
also entweder 1 oder 2 jeweils mit Berüccksichtigung von 3
die Gemeinde muss aufjedenfall 10% der Kosten selbst tragen, je nach Bundesland wird der Rest dann umgeschlagen, als Beispiel in Baden-Württemberg trägt die Gemeinde 100%.
Zuletzt bearbeitet von buckdanny99; 29/04/2010 12:24.
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das Leben ist eher breit wie lang und wir steh´n alle mittenmang.
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Hier geht gar nichts mehr
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Kann man so einfach nicht sagen. Und das mit den 10%, die die Gemeinde zahlen muss, auch nicht. Ist Landesrecht und es gibt dazu örtlich verschiedene Satzungen mit verschiedenen Regelungen. Grundsätzlch muss man aber erst einmal wissen, ob es im beplanten Bereich liegt oder im Außenbereich, denn da gibt es oft unterschiedliche Regelungen. Dazu weiter die grundsätzliche Frage, ob es überhaupt eine Straße ist, die der Gemeinde gehört oder nicht. Und ob es eine Änderung/Verbesserung ist (=Straßenausbaubeitrag) oder ein erster Bau der Straße (=Erschließungsbeitrag). Und noch ein interessanter Punkt beim Straßenausbaubeitrag: Grundsätzlich kann ein Ausbaubeitrag nur dann erhoben werden, wenn die Straßenausbaumaßnahmen die Erschließungssituation der einzelnen Grundstücke verbessern. Also a) entsprechendes Landesgesetz schauen (überfliegen) Hessen? § 11 KAG v. 17.3.1970 b) örtliche Satzung anschauen Schmitten? siehe http://www.schmitten.de/index.php?id=72&no_cache=1&file=24&uid=196Wenn dann noch Fragen, frägen
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Hulg
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Ist das nicht gehoppt wie gesprungen? Ist es nicht so, dass sich dann die Kosten auf die Straßen aufteilen? Besitze selbst ein Eckgrundstück also an 2 Straßen gelegen und werde pro Straße immer nur mit der Hälfte zur Kasse gebeten wenn was dort geschieht.
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Hi,
danke schonmal für die Infos, besonders für die Schmittener Satzung!
Also ist die Frage ob Tor oder nicht grade egal, eine Straße ist für mich nutzbar weil sie an mein Grundstück grenzt, richtig?
@Hulg, soweit wohl richtig, in unserer Satzung hab ich grad gelesen daß bei Mehrfacherschließung jeweils 2/3 fällig werden, leider nicht nur die Hälfte.
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Autsch, das iss dann happig.
Gruß Holger
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