|
Joined: Feb 2007
Posts: 6,347
|
Joined: Feb 2007
Posts: 6,347 |
|
|
|
|
Joined: May 2002
Posts: 26,386 Likes: 136
Mogerator
|
Mogerator
Joined: May 2002
Posts: 26,386 Likes: 136 |
Spätestens wenn der Arbeitgeber meint auf Schadensersatz klagen zu wollen wird vor Gericht die Frage gestellt ob bei entsprechend langer Krankheitsdauer weniger Schaden entstünde. Fazit: Unternehmerisches Risiko Sollte der Unternehmer davon ausgehen durch den Ausfall eines Mitarbeiters einen nennenswerten Schaden zu erleiden liegt es an ihm entsprechende Vorsorge zu treffen. Ja, wirklich traurig. Vielleicht sollte, der Fairness halber, der AG dann im Umkehrzug dafür sorgen, daß der AN wirklich krank ist? Aber flaterric hat Recht, Reisende soll man nicht aufhalten. War auch unsere knappe Antwort auf die Kündigung eines Mitarbeiters. Er ist übrigens noch hier...
Grüße DaPo
Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.
|
|
|
|
Joined: Nov 2003
Posts: 16,494 Likes: 5
Offroad-Mc Frosch
|
Offroad-Mc Frosch
Joined: Nov 2003
Posts: 16,494 Likes: 5 |
Das Problem ist doch das G-aby ja Scheinselbstständig ist. Und da sollte man vielleicht einen Fachanwalt mal über den Vertrag lesen lassen. Ihr "Cheffe" ist nämlich ein echtes Schlitzohr
Nichts ist besser als so ein Ding
|
|
|
|
Joined: May 2002
Posts: 9,676
.
|
.
Joined: May 2002
Posts: 9,676 |
Das Problem ist doch das G-aby ja Scheinselbstständig ist. In dem Fall ist sie rechtlich vor dem Arbeitsgericht einem Angestellten gleichgestellt, was Kündigungsfristen oder z.B. eine Abfindung bei Kündigung durch den AG angeht. Für den AG kann sowas insbesondere wg. der möglichen Rückforderung der Sozialbeiträge für 30 (!) Jahre ziemlich unentspannt werden.
|
|
|
|
Joined: Feb 2004
Posts: 4,440
Howie Munson Double mit Stuhlproblem
|
Howie Munson Double mit Stuhlproblem
Joined: Feb 2004
Posts: 4,440 |
Nee, Handelsvertreter unterliegen in Bezug auf Scheinselbständigkeit anderen Gesetzen als z.B. Handwerker... Handelsvertreter können ja nur für einen Auftraggeber arbeiten, sonst könnten sie ja keine Handelsvertreter sein.
Sonst wäre Gaby ja Versicherungsmaklerin...
Ein Hund kommt wenn er gerufen wird. Ein Dackel nimmt es zur Kenntnis und kommt gelegentlich darauf zurück.
|
|
|
|
Joined: Feb 2004
Posts: 10,204 Likes: 1
familienpolitisch blinde Forumslusche mit Kontrollverlust über sein Leben
|
familienpolitisch blinde Forumslusche mit Kontrollverlust über sein Leben
Joined: Feb 2004
Posts: 10,204 Likes: 1 |
Reisende soll man nicht aufhalten.War auch unsere knappe Antwort auf die Kündigung eines Mitarbeiters. zu lange in Softlan gebadet "Sie können gar nicht kündigen. Sklaven werden verkauft oder erschossen."
|
|
|
|
Joined: Jun 2004
Posts: 2,575
Ohne Heilung
|
Ohne Heilung
Joined: Jun 2004
Posts: 2,575 |
Nee, Handelsvertreter unterliegen in Bezug auf Scheinselbständigkeit anderen Gesetzen als z.B. Handwerker... Handelsvertreter können ja nur für einen Auftraggeber arbeiten, sonst könnten sie ja keine Handelsvertreter sein.
Sonst wäre Gaby ja Versicherungsmaklerin... Nöö!!! Die gewerbe- und sozialversicherungspflichtigigen Vorschriften sind für Handelsvertreter nach 82 (oder84?) HGB und angestellte Klempner gleich! Daher: siehe Tordi´s Vermerk zur Klärung vor dem AG... Ohne weiteren Input zum Arbeitsvertrag ist alles Rätselraten. Wenn ich Yankees Beitrag, der G-aby ja kennt, richtig deute, ist die (kostenpflichtige) Beratung bei einem Fachanwalt sicher gut investiertes Kapital. Aber such dir den Anwalt gut aus... Gibt gute, gibt...
Brennholz zu vermieten
|
|
|
|
Joined: Jul 2005
Posts: 4,798
Die gute Seele
|
OP
Die gute Seele
Joined: Jul 2005
Posts: 4,798 |
jepp - das werd ich eh machen, wenns konkret wird! Vielen Dank für die vielen Hinweise. Ich sehe mich als Handelsvertreter nach § 84, d.h. sofern ich eine freie Zeiteinteilung habe, kann ich durchaus als Selbständiger laufen. Und so großzügig, wie ich das auslegen darf, gibts in keinem Angestelltenverhältnis. Ich kann durchaus schon um 7.00 Uhr morgens anfangen und mindestens bis abends 20.00 Uhr tätig sein
G-aby 463.204
|
|
|
|
Joined: Oct 2005
Posts: 106
viermalvierer
|
viermalvierer
Joined: Oct 2005
Posts: 106 |
Ich kann durchaus schon um 7.00 Uhr morgens anfangen und mindestens bis abends 20.00 Uhr tätig sein ... also das schaffe ich auch - mit richtig ordentlichem Arbeitsvertrag als Angestellter. Nennt sich neudeutsch "Vertrauennsarbeitszeit". Aber danach war hier nicht gefragt. Daher noch meine unmaßgebliche Meinung zur eigentlichen Frage: Wenn ich Dich richtig verstanden habe, ist in Deinem Vertrag vornehmlich die Provisionsregelung geklärt. Ich gehe davon aus, daß womöglich noch eine Ausschließlichkeitsklausel enthalten ist. Diese solltest Du prüfen, wenn es auf gleichem Gebiet weitergehen soll. Wenn Du ausschließlich auf Provisionsbasis arbeitest, dann ist doch alles kein Problem. Keine Arbeit, kein Umsatz, keine Provision. Was soll da kommen? Wenn Du ein Festgehalt plus Provision beziehst, sieht es sicher anders aus. Aber wie auch schon erwähnt, ohne Vertragsdetails ist alles Rätselraten und kann den Rat eines guten Anwalts nicht ersetzen.
Zuletzt bearbeitet von hra_68; 26/04/2011 15:26.
Wer offen für alles ist, kann nicht ganz dicht sein.
|
|
|
Moderated by Burgerfrau, DaPo, Dieter, Flashman, juergenr, Monny, Ozymandias, Peter, Phil, rovervirus, Tordi
Posts: 71
Joined: June 2002
|
|
0 members (),
425
guests, and
0
robots. |
Key:
Admin,
Global Mod,
Mod
|
|
Foren36
Themen44,262
Posts671,851
Mitglieder9,904
|
Most Online1,320 Jan 2nd, 2020
|
|
|
|