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Natürlich kann sie Dir die Weiterfahrt verbieten.

Und speziell das Schweizer Beispiel hatte ich ja beschrieben. Der Grenzer hätte mich mit meinen paar kg zuviel nicht weiterfahren lassen, wenn ich nicht ganz klar bestätigt hätte, die Schweiz nach der Paßstraße zu verlassen.

Gruß vom ziro

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Da hätte ich ein konkretes Beispiel.
Mein Schwager hat für den Umzug einen 3,5 Tonner gemietet und da ja viel Platz in so einem Umzugswägelchen, auch schön vollgeladen, hatte 900 kg überladen.
Musste an einem Autobahnparkplatz abladen und den Rest später holen. Die Buse betrug schon vor mehr als 10 Jahren 1600 SFr.
Das gleiche Drama erleben immer wieder die mit ihren Wohnwagen und 280kg Zuladung.
Gruss
Turi

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Na da hab ich ja mit dem Thread ins Schwarze getroffen, danke für die tollen Infos und auch persönlichen Einschätzungen. Eine Frage zur Höchstgeschwindigkeit, wie schnell darf ich mit >3,5t? In Deutschland nur 80km/h, richtig?

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Was mit überladenen KfZ passiert, liegt bei den nationalen Rechtsordnungen. Wie so oft gibt es hier trotz europäischer Einigung äußerst unterschiedliche Regelungen.

Früher sehr häufig die Weiterfahrt trotz Überladung gestattet, wenn das Fahrzeug so keine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellte. Das stellte auf das technische Höchstgewicht ab, sodass abgelastete Fahrzeuge gute Karten hatten. Solange das ursprüngliche technische Höchstgewicht nicht überschritten war, blieb das Fahrzeug ja verkehrssicher. Strafe musste nur wegen der Überschreitung des gesetzlich zulässigen Höchstgewichts bezahlt werden.

Das öffnete natürlich einen gewissen Verhandlungsspielraum für den Fahrer/Halter. Das muss heute aber nicht mehr so sein. In Österreich gab es dazu noch die Regel, dass ein Mehr von 10% des zulässigen Höchstgewichts auf jeden Fall eine Verkehrsgefährdung darstellte. Das ermöglichte theoretisch Sattelzüge mit 44 to. Auf jeden Fall beschädigten so überladene Fahrzeuge die Straßen deutlich mehr und häufiger. vor wenigen Jahren beschädigte ein nciht genehmigter LKW-Transport mit deutlich mehr als 50 to eine gerade in Renovierung befindliche Autobahnbrücke auf der Tauernautobahn derart, dass sie für längere Zeit komplett gesperrt werden musste, was bei einer der wichtigsten Alpentransversalen immense Staus und Kosten verusachte.

Deshalb wurde die gesetzliche Vorschrift dahingehend geändert, dass schon 2% des zulässigen Gesamtgewichts als absolute Überlastgrenze gelten. laut Gesetz gilt ein so beladenes Fahrzeug auf jeden Fall als Sicherheitsrisiko. Das sind in unserem Fall gerade mal 70 Kilo, so viel wie meine beiden Hunde mit einem Sack Trockenfutter ...

Dennoch sieht das Gesetz nicht zwingend vor, dass die Polizei in diesem Fall die Weiterfahrt untersagt, sondern lediglich, dass sie es tun "kann". Somit hängt es auch hier wieder vom Verhandlungsgeschick und der Faktenlage ab, ob man abladen muss oder nicht.

Aber mich deucht, das alles habe ich schon mal geschrieben, und es passt auch eigentlich nicht in diesen Faden.

Marcus


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Hallo,

wenn ich mich nicht irre, stimmt Turis Input heute (seit wann dies ist weiss ich nicht, wohl ca. knapp 10 Jahre) nicht mehr:

Original geschrieben von turi
Der alte Dreier wird auf dem Neuen mit B und C1 bis 7,5 to eingetragen.
Bei mir war es jedenfalls so.
In der Schweiz ist der C1 der in der Schweiz gemacht wurde für Feuerwehrfahrzeuge und Wohnmobile sogar unbeschränkt fahrbar gleich wie C, kann man auch ein 40 to Wohnmobil bewegen.
Gruss
Turi


Heute ist es so für den C1:
Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg; hinter einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von höchstens 750 kg mitgeführt werden

Die Schweizer habe sich da den Europäern angepasst.

Gruss
Bruno

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Hallo Marcus,

passt schon in diesen Faden, obwohl wir vieles schon unter "travel - LKW Fahrverbote in Europa" abgehandelt haben.

Die Absicht bei einem T-Rex unter 3,5t zu bleiben ist sicherlich gut, aber ich glaube nicht mehr, daß das mit einem halbwegs wohnlichem Ausbau möglich ist. Ich möchte auch nicht vor jeder Fahrt anfangen das Werkzeug auseinander zu nehmen o.ä. nur um dann auf 3,6t zu kommen d.h. um nur die Toleranzgrenze von 2% zu erreichen. Auch ich habe einen Bekannten der nicht in die Schweiz einreisen durfte weil 300kg überladen.


Gruß Manfred

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Original geschrieben von Zlui
Eine Frage zur Höchstgeschwindigkeit, wie schnell darf ich mit >3,5t? In Deutschland nur 80km/h, richtig?


Auf Autobahnen 100 http://www.polizei.rlp.de/internet/...5af5711f8&conPage=1&conPageSize=50.htm#8

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Es gibt wohl Gründe wesshalb gerade deutsche WoMos bei den schweizer Zöllnern und Polizisten besonders gern auf die Waage begleitet werden. Die "Trefferquote" ist bei denen eben relativ hoch.

Fahrzeugen die nicht zweifelslos verkehrssicher sind kann die Einreise verboten werden.

Genauso gibt es genügend "Erfolge" bei der MFK, wenn die Experten grosse WoMos mit <3.5 To. auf die Waage stellen. Ist ja auch sehr seltsam, wenn WoMos von der Stange mit einer Zuladung von 150 Kg daher kommen. Erfahrungsgemäss kann ja eh keiner die Kästen so lassen wie sie sind, da muss noch dies und das "unverzichtbare" ein- oder angebaut werden.

Ebenso ist es bei Polizisten kein Geheimniss, dass gewisse Absetzkabinen schon im Leerzustand schwerer sind, als die Picups darunter Zuladung haben.

@Manfred:

Sollte ich mal in der gegend Ulm vorbei fahren, möchte ich dich gern zu einem Glas Wein in unsere schäbige Hütte einladen. Da kannst du selber herausfinden, ob der Bremach "halbwegs wohnlich" ist oder nicht.

Wir trinken den Wein sogar aus Gläsern und nicht, aus Gewichtsgründen, aus Pappbechern wink

Grüsse

Harry


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Original geschrieben von SeppR
Aber was ist, wenn der Schweizer Grenzer mich nicht weiterfahren lässt

Dann drehst du um und überquerst die Grenze am nächsten Übergang.

Kleiner "Geheimtipp". Wenn da ne Autobahnvignette an der Windschutzscheibe prangt signalisiert dies dem Grenzbeamten oder Polizisten <3.5 To.

Warum sonst würde der Besitzer denn Fr. 40 ausgeben wenns auch mit
Original geschrieben von BAlb
Fr. 3,25
geht?


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Original geschrieben von Wildwux
Kleiner "Geheimtipp". Wenn da ne Autobahnvignette an der Windschutzscheibe prangt signalisiert dies dem Grenzbeamten oder Polizisten <3.5 To.

Ich fahre mit Gwenn jedes Jahr so zwei-, dreimal in und durch die Schweiz. Bisher wurde ich noch JEDES Mal beim Grenzübertritt gestoppt und um die Papiere gefragt, das ist ein Naturgesetz. Die Beamten sind am eingetragenen zulässigen Gesamtgewicht interessiert, haben es aber auch noch nie in Frage gestellt.

Es passiert aber auch zuweilen, dass ich - anschließend an die höfliche Frage: "Haben Sie's eilig?" - eine umfassende Führung durch das Auto veranstalte.

Auf die unabwendbare Frage: "Was ist das für ein Fahrzeug?" knüpfe ich immer an den Pinzgauer an. Den kennt ausnahmslos jeder Schweizer Grenzbeamte gut, und er kann den Bremach dann besser einordnen.

Marcus


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