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Arizona - the place to live
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Bei uns gibts da keine generelle Einschränkung - es muss aber eine sinnvolle Zuladung übrig bleiben. Also zb. auf 3,5 T ablasten wenn er Leer schon 3,4 wiegt geht nicht. Es liegt im ermessen der Behörde was sie für welches Fahrzeug als "passend" empfindet. Fürs ablasten braucht es keinerlei technische Änderungen.
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Süchtiger
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Kann sich noch jemand an das Thema Versicherungsvergleich erinnern? Da gab es eine Tabelle wo man seinen Tarif + Versicherungsgesellschaft inkl. Schadenfreiheitsrabatt eintragen konnte.
Ich kann diese Diskussion leider nicht mehr finden. Vermutlich wurde diese verschoben in den allgemeinen Teil? Vielleicht kann wer helfen. Versicherungswechsel ist ja jetzt bis 30.11.2014 noch möglich (Kündingsfrist)
Gruß, Roland
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Gruß Juergen
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Wie ist das eigentlich wenn man mit z.B. 4,5 Tonnen zGG eine Panne in Europa hat? Reicht da ADAC Plus mit Zuzahlung oder gibt es bessere Alternativen? Wie ist es mit H Kennzeichen und 4,5 Tonnen? Hilft das H um irgendwo Maut zu sparen?
Gruß L.
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laut "ADAC Pannen- und Unfallhilfe für ADAC Mitglieder Stand: 01.06.2017" die Leistungen und unten auf de Seite umgänglich als pdf Auszug daraus: 4. Welche Fahrzeuge sind geschützt? a) Geschützt sind nichtzulassungspflichtige sowie zugelassene Kraftfahrzeuge, die vom ADAC Mitglied zum Zeitpunkt des Schadens mit einer gültigen Fahr erlaubnis alleinverantwortlich geführt werden oder unmittelbar gestartet werden sollen. Zudem muss das Fahrzeug in Deutschland wegen einer ÂPanne oder eines Unfalls auf einer öffentlichen Straße einschließlich der von dort unmittelbar zugänglichen (auch privaten) Garagen- und Parkplätze liegen geblieben und der Schadenort mit Hilfsfahrzeugen erreichbar sein. b) Geschützt ist der mitgeführte Anhänger, sofern er nicht mehr als eine Achse hat. Zwei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m gelten als eine Achse. Ein Leistungsanspruch besteht aber nur einmal für das Gespann (Fahrzeug mit  m itgeführtem Anhänger) insgesamt. c) Das Fahrzeug darf nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Per- sonen nicht mehr als 9 Sitzplätze (einschließlich des Platzes für den Fahrer) haben und – eine Gesamtbreite von 2,55 m, – eine Gesamtlänge von 10 m, – eine Höhe von 3 m sowie – eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten. Auch für den mitgeführten Anhänger gelten die angegebenen Maße. Alle angegebenen Maße gelten einschließlich der Ladung. d) Darüber hinaus sind in der Zulassungsbescheinigung I eingetragene Wohn mobile geschützt bis zu – einer Gesamtbreite von 2,55 m, – einer Gesamtlänge von 10 m, – einer Höhe von 3,20 m einschließlich ÂLadung und – einer zulässigen Gesamtmasse von 7.500 kg. e) Nicht geschützt sind Schrottfahrzeuge, polizeilich beschlagnahmte/sicher-
Gruß Juergen
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Danke.
Wie wäre es mit einem PKW oder LKW mit 4,5 Tonnen? Habt Ihr da Infos?
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