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Das wird noch
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@Gerhard: Danke, dass du mich nochmal an deinen Möbelbau-Faden erinnerst. Ich werde ihn mir nochmal zu Gemüte führen.

@Ozy: Mir gefallen die Proportionen auch sehr gut, ist noch besser gekommen als erwartet.

Gruss Werner

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Januar 2017 - Ruhe in Frieden
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Original geschrieben von AlpenTrex
- Breite Achsen, zugunsten besserem Wendekreis

Hallo Werner,

hast du denn man gemessen (oder Angaben von Erich), wie groß der Wendekreis jetzt mit den breiten Achsen ist. Und wieviel Mehrgewicht die verursachen (ich frage wegen deiner 3,5to-Ambition)?

Gruß Gerhard

Bulli #493881 02/03/2012 15:48
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Zu der 3,5 Tonnen Zulassung meine Erfahrung:

Ich bin auch angetreten um unbedingt unter 3,5 Tonnen zu bleiben, damit mein Sohn keinen neuen Führerschein machen muss und wegen der Go-Box in Austria, wo ich doch ständig hin oder durch fahre.

Das Ziel ist nur zu erreichen, wenn man sich wie Oliver und Harry mehrfach beschrieben auf das absolut Wesentliche beschränkt. Wenn man wie ich den Ausbau auch zur Befriedigung des Spieltriebs benutzt und dies und jenes noch haben möchte sind 3,5 Tonnen eine Illusion.

Aber ich machte es wie einige andere T-Rex-Besitzer: Mit der Rohform unter 3,5 Tonnen zum TÜV und danach weiter aufrüsten. Das geht so lange gut, bis eine angeordnete Wägung und eine meinetwegen gebührenpflichtige Verwarnung mich zur Auflastung zwingen.

In Deutschland wird zur Zeit ein neuer Verkehrs-Strafkatalog vorgestellt und diskutiert. Da heißt es ausdrücklich, dass nur sicherheitsrelevante Vestöße mit Punkten in der Zentralkartei Flensburg belegt werden. Das gilt beim Bremach mit 315-Reifen ab 4,8 Tonnen, richtige Achsverteilung vorausgesetzt. Weiter darf ich nicht gehen.

Okay, in der Schweiz ist das etwas komplizierter.

Sepp R

Zuletzt bearbeitet von SeppR; 02/03/2012 15:51.
SeppR #493894 02/03/2012 16:37
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Original geschrieben von SeppR
Okay, in der Schweiz ist das etwas komplizierter.

Eigentlich nciht, zumindest, wenn Du nicht mehr als zehn Tage im Jahr in der Schweiz zubringst. Schwerlastabgabeformular an der Grenze einmal ausfüllen, nicht viel Geld zahlen (irgendwas bei 37 sFr), dann brauchst Du nur die Daten eintragen, wenn Du wieder in die Schweiz kommst. Klingt komplizierter als es ist.

Marcus


Und wieder ein Post mehr auf dem Zähler!
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Original geschrieben von Ar Gwenn
(irgendwas bei 37 sFr)


32,50SFr
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_fi...IN3hHp7bKbXrZ6lhuDZz8mMps2gpKfo&typ=.pdf

BAlb #493985 03/03/2012 07:46
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Für uns ist's aber schon etwas komplizierter.

Wir können an der Grenze oder bei einer Kontrolle, falls da mal einer auf die unwahrscheinliche Wäägeidee kommt, nicht einfach die Fr. 32.50 hinblättern, sondern Ausladen/Ablassen. Weil in unseren Fahrzeugausweisen steht Gesammtgewicht 3500 Kg und das ist "Endgültig". Alles was drüber ist (bzw. über der Tolleranz) gilt als überladen. Zudem kostet die PSVA für in der Schweiz eingelöste Fahrzeuge Fr. 650.--/Jahr. Einzeltage ist nix für Schweizer Fahrzeuge.

Also grundsätzlich! Für in der Schweiz eingelöste Fahrzeuge MUSS man die Möglichkeit "erhalten", das Gewicht auch auf das im FZ-Ausweis eingetragene zu verringern. Also ausbauen bis ans Limmit, zur MFK und danach noch allerhand Zeugs einbauen find ich verdammt riskant. Würde dann wiedererwarten trotzdem mal gewogen bleibt der Karren an Ort und Stelle stehen, bzw. ein "unnetter" Beamter kann den Weiterbetrieb des Fahrzeuges verbieten und das Opfer geht damit erst mal zur MFK!

Bisher hab ich nur einmal Gewichts-Diskusionen gehabt. Beim Bahnverlad durch den Lötschberg wollte die Schalterbeamtin nicht glauben das unser Kasten 3500 Kg hat. Erst ein Blick in den FZ-Ausweis überzeugte die Tusse.

PS: Bahnverlad Lötschberg kostet für Fahrzeuge bis 3.5 T. und WoMos bis 5 T. den selben Tarif Fr. 25.--


Schickt mich in die Wüste... BITTE !

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Bulli #494240 04/03/2012 20:14
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Original geschrieben von Bulli
hast du denn man gemessen (oder Angaben von Erich), wie groß der Wendekreis jetzt mit den breiten Achsen ist. Und wieviel Mehrgewicht die verursachen (ich frage wegen deiner 3,5to-Ambition)?

Hallo Gerhard

Weder noch.
Ich werde dann gelegentlich mal einen Kreis messen, wenn ich wieder Nummernschilder montiert habe.
Vielleicht ist anzumerken, dass ich eher durch Zufall auf die breiten Achsen aufmerksam geworden bin. Aber in Kombination mit dem langen Radstand schien mir das nicht näher spezifizierte Zusatzgewicht sinnvoll eingesetzt.

Und bezüglich Gewichtsambitionen werde ich mich wohl besser erst wieder äussern, wenn ich fertig bin mit bauen. Ueber Fakten lässt es sich dann vielleicht weniger emotional diskutieren ;-).

Gruss Werner

Zuletzt bearbeitet von AlpenTrex; 04/03/2012 20:16.
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Hallo,

ein Gedankenansatz, bezüglich bis/über 3,5t in der Schweiz. Wer vorübergehend als Tourist die Schweiz bereist, kauft bis 3,5t eine Autobahnvignette Fr. 40.-- für 1 Jahr, kauft über 3,5t (Wohnmobil) eine PSVA Pauschale Schwerverkehrsabgabe Fr. 32.50 für 10 Tage. Hier im Thread geht es aber um die Fahrzeugzulassung in der Schweiz. Wenn ein Fahrzeug vorerst einmal mit leerem Koffer unterwegs ist, der Koffer wird ausgebaut während das Fahrzeug bereits zugelassen ist, dann hat man bis 3,5t den Vorteil das Fahrzeug als Lieferwagen zuzulassen. Wenn das Fahrzeug aber mit leerem Koffer unterwegs ist, über 3,5t hat, dann ist es ein LKW mit all seinen Einschränkungen. In diesem Fall ist es fast ein Muss, das Fahrzeug von Anfang an als Wohnmobil über 3,5t zuzulassen. Dazu kommt wie bereits erwähnt für solche Fahrzeuge, die PSVA für in der Schweiz eingelöste Fahrzeuge Fr. 650.--/Jahr.

Offensichtlich wurden schon mehrere Bremach T-Rex, von Österreich kommend in die Schweiz eingeführt. Trotzdem scheint es, dass jedes Mal für die Einzelabnahme bei der MFK das Rad neu erfunden wird. Und das bei einem Neufahrzeug aus der EU stammend. Was wird eigentlich beanstandet?

Was mir auffällt, auf den Bremach werden teils recht grosse Koffer aufgebaut. Aussen-Grundfläche 3,4 m x 2 m. Es versteht sich von selbst, dass man darin diverse Komforteinrichtungen einbaut, und dies Gewicht bringt. Gibt es auch Fahrzeuge mit bescheideneren Koffer Dimensionen? Aussen-Grundfläche nur 2,8 m x 1,8 m, das entspricht dann etwa dem Kastenwagen.

Gruss
Rene_W

Rene_W #494566 06/03/2012 17:06
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Hallo zäme

Original geschrieben von Rene_W
Offensichtlich wurden schon mehrere Bremach T-Rex, von Österreich kommend in die Schweiz eingeführt. Trotzdem scheint es, dass jedes Mal für die Einzelabnahme bei der MFK das Rad neu erfunden wird. Und das bei einem Neufahrzeug aus der EU stammend. Was wird eigentlich beanstandet?

Es sind weniger technische Beanstandungen an Fahrzeug/Technik, sondern eher am richtigen Ablauf.
- 26 Kantone x n Zulassungsstellen x m Prüfer entwickeln eine erstaunliche Vielfalt an Meinungen zum "richtigen" Ablauf wie auch zu "Fussgänger gefährdenden Karosserien" wink .
- Fast jeder Prüfer sieht zum ersten Mal einen Bremach. Zuerst sucht er nach den Anforderungen, welche das Fahrzeug erfüllen muss. Irgendwann versteht er, dass dies alles bereits im Einzelgenehmigungsbescheid von Oesterreich vollständig dokumentiert ist.
- Ergänzend darf ich eine Bestätigung einholen, dass der Aufbauer die Aufbaurichtlinien von Bremach eingehalten hat.
- Dann musste ich beispielsweise das in Oesterreich ordentlich zugelassene Fahrzeug dort abmelden und bestätigen lassen, da diese Zulassung nicht auf meinen Namen lautet. Erst nach vorgewiesener Bestätigung erhalte ich einen Prüfungstermin für die MFK.
- Für die Prüfung darf ich dann ein CH-Tagesschild lösen um zur MFK zu fahren. Alternative wäre natürlich ein Händlerschild inkl. Delegation der ganzen Prüfung.

Das mal meine Erfahrungen _vor_ der technischen Prüfung cry .

Wenn das Ganze mal abgeschlossen ist, werde ich meine Erfahrungen dokumentieren.

Wichtig für alle Schweizer Bremach Interessierten:
Obige Hürden haben keinerlei Ursache bei Bremach oder Allrad Christ, der Import sowie das Fahrzeug inkl. Papiere waren tadellos! Das sind alles hausgemachte Schweizer Spezialitäten. Wer hat's erfunden hihihi ...

Gruss Werner

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Original geschrieben von AlpenTrex
Dann musste ich beispielsweise das in Oesterreich ordentlich zugelassene Fahrzeug dort abmelden und bestätigen lassen, da diese Zulassung nicht auf meinen Namen lautet. Erst nach vorgewiesener Bestätigung erhalte ich einen Prüfungstermin für die MFK.

Schau an schau an! Und schon haben wir wieder eine neue "Idee" für die Sammlung! Ich bin mit A-Schild vom Prüfungstermin nach Hause gefahren und am nächsten Tag ins Strassenverkehrsamt um auf die CH-Nummer einzulösen, wobei mir A-Papiere und Nummernschild "abgenommen" wurden.

Ich schreib jetz nix über die MFK maul


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