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Caruso #505689 20/05/2012 09:41
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Howie Munson Double mit Stuhlproblem
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Ist das nicht geändert? So das man private Anhänger mit einem LKW am Sonntag zerren kann?


Ein Hund kommt wenn er gerufen wird. Ein Dackel nimmt es zur Kenntnis und kommt gelegentlich darauf zurück.
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HPF #505692 20/05/2012 09:47
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Einige Bundesländer haben das für Camping- und Sportanhänger
freigegeben.
Der Bundesrat hat eine Gesetzesänderung blockiert.

Caruso #505942 21/05/2012 20:21
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Original geschrieben von Caruso
Original geschrieben von SIGGI109
und darf anhänger legal sonntags rumzerren........

coffee

Wenn LKW im Schein steht,darf man das nicht.



hast du ALLES gelesen (ist ja nicht soooo viel)?????
auch die grüne schrift............
warscheinlich nicht.............

Zuletzt bearbeitet von SIGGI109; 21/05/2012 20:22.

gruss siggi109

wenn der klügere immer nachgibt....ist er irgendwann der dumme!


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SIGGI109 #505946 21/05/2012 20:29
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Sicher aber die Zulassung hat mit der Steuer nichts zu tun.

Caruso #506112 23/05/2012 08:13
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....das Einzige, womit Du Recht hast, Caruso, ist, daß das FA nicht unbedingt dem Sachverständigen folgen muß, wenn es um die Besteuerung geht.....das muß man vorher abklären: meine Zulassungsstelle hat gesagt, daß es die Eintragung des TÜ übernimmt, und das Finanzamt hat gesagt: wenn das eine Zugmaschine ist, ist das eine Zugmaschine........
Ansonsten ist in meinem Kfz-Brief alles so wie sonst, auch die Gewichte: 3 Sitze hat der TÜ-Mensch aus seinen Zul-Vorschriften rausgerechnet.....mir war das egal
gruß
thomas

Zuletzt bearbeitet von Spike; 23/05/2012 08:14.
Spike #506114 23/05/2012 08:34
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Original geschrieben von Spike
3 Sitze hat der TÜ-Mensch aus seinen Zul-Vorschriften rausgerechnet

Da die Sitze nicht in der Fahrzeugbeschreibung,der Zugmaschine behandelt werden,
gibts da auch nichts rauszurechnen.
Er hätte dir aber das zGg,in Abhängigkeit deiner Anhängelast rapide runterechnen müssen.
Vielleicht hat er das auch getan,indem er festgestellt hat,
dass die Zuladung mit 3x68kg ausgeschöpft ist
und du weißt das nur noch nicht?

Caruso #506305 24/05/2012 07:28
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Original geschrieben von Caruso
Sicher aber die Zulassung hat mit der Steuer nichts zu tun.



moment.........wenn er als PKW zugelassen ist,gibts dafür
die passende schlüsselnummer (PKW im schein) und das ist
das was der sherrif in den papieren sieht.......stimmts ???
der sieht PKW und dann ist die sache für ihn in ordnung und
wie der finanzbeamte das sieht und was für steuern ich dafür
bezahle ist dem sherrif völlig egal......richtig ????
wenn da LKW steht ist es,auch unabhängig davon ob ich LKW
oder PKW steuer bezahle dem sherrif nicht egal da er der
meinung ist (und er es nicht anders erkennen kann) das ich
nicht legal mit anhänger unterwegs bin..... stimmts ???
man merkt,der sherrif kann sich nur an das halten was im
schein steht und es ist ihm scheissegal was ich an steuern
dafür zahle
...... RICHTIG ????

so,wo ist nun das problem........es gibt nämlich keins.
wenn ich etwas schriftlich von einem entsprechenden amt
hab,bin ich auf der sicheen seite und muss nicht mit dem
sherrif stundenlange diskusionen führen.die genemigung
sollte sich der besorgen der meint er müsse unbedingt an
sonn-oder feiertagen mit einem anhänger unterwegs sein und
das kann nicht nach 2200h sein..........
anhängertouren muss man eben planen.......so einfach ist das.

Zuletzt bearbeitet von SIGGI109; 24/05/2012 07:29.

gruss siggi109

wenn der klügere immer nachgibt....ist er irgendwann der dumme!


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SIGGI109 #506318 24/05/2012 08:35
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Original geschrieben von SIGGI109
wenn PKW-steuer.............zahlen,schweigen,geniessen......immerhin hat man
sitze satt und darf anhänger legal sonntags rumzerren........

coffee

Von dem was im Schein steht,hast du nicht gesprochen.

Caruso #506329 24/05/2012 10:28
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Original geschrieben von Caruso
Original geschrieben von SIGGI109
wenn PKW-steuer.............zahlen,schweigen,geniessen......immerhin hat man
sitze satt und darf anhänger legal sonntags rumzerren........

coffee

Von dem was im Schein steht,hast du nicht gesprochen.




das ist doch das einzige was der sherrif sieht.............
alles andere ist doch egal........oder ist das so unlogisch ??? aetsch3

Zuletzt bearbeitet von SIGGI109; 24/05/2012 10:29.

gruss siggi109

wenn der klügere immer nachgibt....ist er irgendwann der dumme!


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SIGGI109 #506409 24/05/2012 18:44
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Bitte nicht die steuerrechtliche und die verkehrsrechtliche Einstufung durcheinanderwerfen!

Irgendwelche Ver- und Gebote, die in der StVO stehen sowie lustige bunte Schilder am Strassenrand haben mit der Steuer gar nix zu tun. Dafür gilt rein das, was im Fz-Schein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I ) steht.
D. h. z. B. am So. mit einem LKW Anhänger ziehen is nich!
Und dem Cop, der den Strafzettel schreibt, interessiert auch kein Steuerbescheid, der DARF ihn bei Verkehrsdelikten gar nicht interessieren.

Das Bundesfinanzgericht hat in seiner unendlichen Weisheit jedoch entschieden, dass es für die steuerliche Einstufung unerheblich ist, was in den Papieren steht. Und so hängt es rein von der Tagesform des FA-Beamten ab, ob der 130er wie ein PKW nach Hubraum oder wie ein So.-Kfz (sonstiges Kfz, steuerrechtlich gibt es keinen LKW) nach zGG besteuert wird.


Gruss Monny

++ Mercedes 1017A zu verkaufen ++

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