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Caruso #531700 31/10/2012 06:25
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Offroad-Mc Frosch
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Original geschrieben von Caruso
Original geschrieben von Yankee
ganz wichtig für die CarGarantien ist übrigens das penibele einhalten der Wartungsvorschriften. 10 Km drüber und schon zahlen die nicht mehr klugscheisser

Vielleicht muss man sie mal dran erinnern:
http://juris.bundesgerichtshof.de/c...?Gericht=bgh&Art=en&nr=57378&pos=0&anz=1

Verwechsel da bitte nicht eine Anschlussgarantie mit einer gebrauchtwagengarantie wink

Wenn man sich nämlich mal die Car-Garantieverträge anschaut, schließt nämlich der Käufer mit der Versicherungsgesellschaft einen Vertrag und der Händler
tritt nur als Vermittler auf. Das ist etwas anderes als wenn dein Neuwagenverkäufer dir eine Anschlussgarantie verkauft wink


Nichts ist besser als so ein Ding
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Yankee #531704 31/10/2012 07:01
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Oliver Offline OP
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Original geschrieben von Yankee
Gewährleistung heißt ja nichts anderes das der Schaden bei der Übernahme schon vorhanden war
und der Händler dafür haften muss. Die ersten 6 Monate muss der Händler dir das Gegenteil beweisen
und ab dem 7.Monat musst du ihm beweisen das das schon war.

Und wenn du/sie das nicht gleich nach dem Kauf feststellen konntet und beanstandet habt, ist das eigentlich
kein Mangel in dem Sinn der Gewährleistungspflicht

Ich will das nochmal aufgreifen.
Wie kann ein Händler beweisen, daß z.B. die Schaltung nicht schon bei Auslieferung defekt war? (versteckte Mängel) Man muß es ja nicht unbedingt sofort merken.

Die Gewährleistungspflicht ist doch scheinbar wieder so ein Wischiwaschi und endet letztendlich in vielen Fällen zwangsläufig vor Gericht.

Meine Tochter hat eine Lösung gefunden. Man hat einen Kompromiss geschlossen und die Sache ist erledigt.

Aber was wäre, wenn ihr morgen der Motor um die Ohren flöge und sie keine CarGarantie hätte? Bei Auslieferung lief er ja. Nur bei 61.000 km ist nicht unbedingt auszuschließen, daß er schon Vorschäden hatte. Die Beweispflicht, daß es nicht so war läge dann beim Händler. Nur wie will er das beweisen?





Haltung lässt sich leichter bewahren als wiedergewinnen.
Oliver #531707 31/10/2012 07:21
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Offroad-Mc Frosch
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Original geschrieben von Oliver
Ich will das nochmal aufgreifen.
Wie kann ein Händler beweisen, daß z.B. die Schaltung nicht schon bei Auslieferung defekt war? (versteckte Mängel) Man muß es ja nicht unbedingt sofort merken.

Ein hakelnde Schaltung merkt man sofort klugscheisser



Original geschrieben von Oliver
Die Gewährleistungspflicht ist doch scheinbar wieder so ein Wischiwaschi und endet letztendlich in vielen Fällen zwangsläufig vor Gericht.

Genau da liegt das Problem




Original geschrieben von Oliver
Aber was wäre, wenn ihr morgen der Motor um die Ohren flöge und sie keine CarGarantie hätte? Bei Auslieferung lief er ja. Nur bei 61.000 km ist nicht unbedingt auszuschließen, daß er schon Vorschäden hatte. Die Beweispflicht, daß es nicht so war läge dann beim Händler. Nur wie will er das beweisen?

Und dafür gibt es Gutachter


Nichts ist besser als so ein Ding
Yankee #531716 31/10/2012 08:07
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Oliver Offline OP
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Original geschrieben von Yankee
Ein hakelnde Schaltung merkt man sofort klugscheisser

Möglicherweise neige ich tatsächlich dazu mich unklar auszudrücken, Euer Ehren. grin

Eine hakelige Schaltung hätte Mann/Frau zweifelsfrei sofort erkennen können. Einen etwaigen vorhandenen Schaden, der am Ende zu eben dieser nicht mehr einwandfrei funktionierenden Schaltung führt nicht unbedingt.

Zuletzt bearbeitet von Oliver; 31/10/2012 08:08.

Haltung lässt sich leichter bewahren als wiedergewinnen.
Oliver #531720 31/10/2012 08:34
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Hallo,

wichtig isr dabei die Funktion. Das Produkt hat bei der Übergabe die zugesagte Funktion erfüllt.(also geschalten
ohne Problem) Wenn dennoch ein Teil dieser Schaltung ein
Anfangsproblem hatte kann das keiner merken. Deshalb wird
in den ersten 6 Monaten davon ausgegagen das es schon da war.
Deshalb hat der Händler Gewährleistungspflicht.
Nach den 6 Monaten muß der Kunde nachweisen das das Problem
schon in den ersten 6 Monaten auftrat. Wenn er das nicht kann
hat er Pech gehabt. Ein bisschen Risiko beim Gebrauchtkauf
darf schon sein. Oder man kauft neu mit Garantie von X Jahren.

Mfg
Manfred

ManfredS #531733 31/10/2012 10:12
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Oliver Offline OP
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Original geschrieben von ManfredS
Wenn dennoch ein Teil dieser Schaltung ein
Anfangsproblem hatte kann das keiner merken. Deshalb wird
in den ersten 6 Monaten davon ausgegagen das es schon da war.
Deshalb hat der Händler Gewährleistungspflicht.

Das würde bedeuten, daß die Reparatur komplett zu Lasten des Händlers ginge, richtig?


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Oliver #531734 31/10/2012 10:14
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wenn die 6 Monate noch nicht rum sind dann ist das so.

mfg
Manfred

ManfredS #531735 31/10/2012 10:18
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Oliver Offline OP
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Wenn es tatsächlich so ist, macht die CarGarantie innerhalb der ersten 6 Monate keinen Sinn, da ich ohnehin jeden Schaden auf den Händler abwälzen kann.


Haltung lässt sich leichter bewahren als wiedergewinnen.
Oliver #531758 31/10/2012 11:45
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zumindest bis zu dem Zeitpunkt, wo der Händler dir nachweisen kann, das der Schaden nicht da war - wie sei ja nun mal dahingestellt...


Wir werden uns sehen, keine Frage!
Die Frage ist nur wann wir uns sehen!
Colli1979 #531776 31/10/2012 14:25
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Und eine hakelnde Schaltung müsste man schon beim Kauf spüren.

Die Gewährleistung ist aber nicht so einfach umzusetzen. Denn es sind durchaus Schäden die bei einer gewissen Laufleistung
auftreten können Ausnahmen auch schon mit Urteilen belegt worden.
Und dann kommt ja auch noch dazu das der Kunde dann ja eine Wertsteigerung erhält und diese auch ausgleichen müsste.


Der ganze Blödsinn ist vorn und hinten nicht durchdacht nachschlag


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