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Mogerator
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Original geschrieben von Caruso
Original geschrieben von Frechdax400
Wo ich die bekomme steht auch schon drauf, aber Eintragung is nicht.

Wieso,dafür gibts doch ein Gutachten:
http://g-classic.com/epages/0082a1b...6-4f86-8b45-560d0c2fb355/Products/017030
Der sieht nur auf den ersten Blick gleich aus...


Grüße
DaPo


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Habemus Papam
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Original geschrieben von 461.334
Sorry, ich habe mich unklar ausgedrückt. Natürlich reguliert die Haftpflicht zunächst gegenüber dem Geschädigten. Sie holt sich das Geld dann u.U. aber beim Halter wieder.

Wegen eines Bauteils,das Zulassungs- und Überwachungsorgane für legal halten?

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Arizona - the place to live
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falsch, das Teil ist illegal, da muss man nix schönreden.
nur weil jemand in geistiger umnachtung da seinen servus drunter gesetzt hat wird das nicht legal.
du weisst ja, eintragungen können auch wieder gelöscht werden wenn sie rechtsmissbräuchlich erfolgt sind.
selbst H Gutachten lösen sich bisweilen in minne auf.


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Original geschrieben von Ozymandias
falsch, das Teil ist illegal, da muss man nix schönreden.

Das gilt halt für Zubehör wer einen mit A Sachnummer von Daimler verbaut, hat Bestandsschutz (-2007).
Wie ist das bei den Ex Militär Fahrzeugen, wenn ich den zulassen möchte. Brauche ich da eine Einzelabnahme?

Gruß Julian


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Original geschrieben von Ozymandias
falsch, das Teil ist illegal,

In der Schweiz vielleicht.

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Original geschrieben von DieHard
...
Das gilt halt für Zubehör wer einen mit A Sachnummer von Daimler verbaut, hat Bestandsschutz (-2007).....

In diesem Fall B6 Nummer. Ist ja Zubehör.


Gruß
René

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Original geschrieben von DieHard
Wie ist das bei den Ex Militär Fahrzeugen, wenn ich den zulassen möchte. Brauche ich da eine Einzelabnahme?

Gruß Julian

Bei Fahrzeugen der Bundeswehr genügt eine normale HU.
Damit und mit dem Zettel von der Vebeg geht man dann zur Zulassungsstelle und die tippen die Daten von dem Zettel ab.

Eine §21 Abnahme ist nicht erforderlich. Deshalb gibt es dann auch keine Diskussionen zur Tarnbeleuchtung oder anderen Sachen, die eigentlich den TÜV sonst stören könnten.

Man muss jedoch auf diesen Prozess bestehen, da ihn beim TÜV keiner kennt. Die wollen lieber ne Vollabnahme verkaufen und bemängeln dann noch, was man alles ändern soll.

Gruß
Chris

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Tarnbeleuchtung ist im öffentlichen Straßenverkehr ohne hoheitliches Mandat ebenso wenig legal wie blaues Rundumlicht.


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Original geschrieben von 461.334
Tarnbeleuchtung ist im öffentlichen Straßenverkehr ohne hoheitliches Mandat ebenso wenig legal wie blaues Rundumlicht.

Stimmt! Aber im Gegensatz dazu, sieht das keiner und es stört auch keinen :-)

Faszinierende Diskussion.

Gruß

Alexander

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Original geschrieben von Chris300GDT
Original geschrieben von DieHard
Wie ist das bei den Ex Militär Fahrzeugen, wenn ich den zulassen möchte. Brauche ich da eine Einzelabnahme?

Gruß Julian

Bei Fahrzeugen der Bundeswehr genügt eine normale HU.
Damit und mit dem Zettel von der Vebeg geht man dann zur Zulassungsstelle und die tippen die Daten von dem Zettel ab.

Eine §21 Abnahme ist nicht erforderlich. Deshalb gibt es dann auch keine Diskussionen zur Tarnbeleuchtung oder anderen Sachen, die eigentlich den TÜV sonst stören könnten.

Man muss jedoch auf diesen Prozess bestehen, da ihn beim TÜV keiner kennt. Die wollen lieber ne Vollabnahme verkaufen und bemängeln dann noch, was man alles ändern soll.

Gruß
Chris

Danke.
Würde das bedeuten das ein Militärsicher Rammschutz der verbaut wäre damit auch nicht eingetragen werden muss?
Gruß Julian


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