Voriger Thread
Nächster Thread
Drucke Thread
Rate Thread
Seite 3 von 4 1 2 3 4
Joined: May 2002
Posts: 11,768
Likes: 20
Kleiner Drückeberger
Offline
Kleiner Drückeberger
Joined: May 2002
Posts: 11,768
Likes: 20
Die Leseart ist gut respekt


...und eine Kiste Bier für dich wenn mit dieser Logik jemand durch kommt
beer



"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
::::: Werbung ::::: NB
Joined: Jan 2005
Posts: 14,353
Likes: 26
Habemus Papam
Offline
Habemus Papam
Joined: Jan 2005
Posts: 14,353
Likes: 26
Da gehe ich schwer von aus.
In der STVO steht,dass man nicht mit Standlicht fahren darf.
Vor wenigen Jahren hat ein Richter erklärt,
dass man das bei Helligkeit sehr wohl darf.

Joined: May 2002
Posts: 26,359
Likes: 130
Mogerator
Online Content
Mogerator
Joined: May 2002
Posts: 26,359
Likes: 130
Original geschrieben von Troll
Die Leseart ist gut respekt


...und eine Kiste Bier für dich wenn mit dieser Logik jemand durch kommt
beer
Dann hol schon mal eine...


In einem Quad-Forum hatte jemand dasselbe Problem, und hat beim Verkehrsminiosterium angefragt:

Zitat
Da ich als ATV Fahrer ebenfalls betroffen bin hab ich mich da mal schlau gemacht.

Im Winter dürfen Geländereifen(Traktionsreifen) gefahren werden wenn sie über ein Grobstolliges Profil verfügen.

Anbei mal die Antwortmail des Bundesministeriums
Zitat
Sehr geehrter Herr B.......,

vielen Dank für Ihre Mail.

* 2 Abs. 3a Satz 1 StVO lautet wie folgt:

"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf
ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang
II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über
Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre
Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die
Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden
ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).*

Damit gilt nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Pflicht,
bei den genannten Wetterverhältnissen nur mit M+S-Reifen zu fahren, für
alle Kraftfahrzeuge.

Als Kraftfahrzeuge gelten alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft
bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (* 1 Abs. 2
Straßenverkehrsgesetz). Dazu gehören unzweifelhaft auch Quads und
ATV.
Der Verordnungsgeber hat bei der Formulierung der Vorschrift lediglich
auf eine internationale Begriffsbestimmung für M+S-Reifen
zurückgegriffen und diese für eine bestimmte nationale Regelung für
anwendbar erklärt. Dass dabei die in Bezug genommene Richtlinie
92/23/EWG nach ihrem Anwendungsbereich nicht für Quads und ATV gilt, ist
insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Begriffsbestimmung für
M+S-Reifen in der Richtlinie 97/24/EWG für Motorräder nahezu wortgleich
ist, unschädlich.

Als M+S-Reifen gelten - wie bereits erwähnt - alle Reifen, die die in der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Danach sind M+S-Reifen Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist. Ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist, hängt also nicht von der jeweiligen Kennzeichnung der Reifen ab. Erfüllen die Reifen aufgrund ihres grobstolligen Profils offensichtlich die beschriebenen Eigenschaften, ist eine entsprechende M+S-Kennzeichnung gar nicht erforderlich. Verfügen Quads und ATV nicht über solche Reifen dürfen sie bei den genannten Wetterverhältnissen nicht fahren, da ansonsten eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr möglich ist. Nichts anders gilt für Krafträder, Pkw, Lkw und Busse.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung 367/2010
vom 26.11.2010 unter folgendem Link:
http://www.bmvbs.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/pressemitteilungen_node.html?gtp=36166_list%253D2


Die Änderungsverordnung finden Sie auf den Seiten des
Bundesgesetzblattes (Nr. 60 vom 03.12.2010) unter folgendem Link:
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

xxxxxxxxxxxxxx

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Politische Planung und Kommunikation -
Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060
Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942
E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de
Internet: www.bmvbs.de

Ausdrucken, und ins Handschuhfach legen... wink


Grüße
DaPo


Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.
Joined: May 2002
Posts: 11,768
Likes: 20
Kleiner Drückeberger
Offline
Kleiner Drückeberger
Joined: May 2002
Posts: 11,768
Likes: 20
Original geschrieben von DaPo
Ausdrucken, und ins Handschuhfach legen... wink

Ohne Name und Datum ist das leider wertlos, zumindest wäre ich auf die Reaktion des Polizisten neugierig wenn ich dem diesen Ausdruck vorlese bye



Sollte jemand ein diesbezügliches Urteil finden wäre ich für den Link/ Aktenzeichen sehr dankbar !

Zitat
Sehr geehrter Herr B.......,

vielen Dank für Ihre Mail.

* 2 Abs. 3a Satz 1 StVO lautet wie folgt:

"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf
ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang
II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über
Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre
Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die
Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden
ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).*

Damit gilt nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Pflicht,
bei den genannten Wetterverhältnissen nur mit M+S-Reifen zu fahren, für
alle Kraftfahrzeuge.

Als Kraftfahrzeuge gelten alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft
bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (* 1 Abs. 2
Straßenverkehrsgesetz). Dazu gehören unzweifelhaft auch Quads und
ATV.
Der Verordnungsgeber hat bei der Formulierung der Vorschrift lediglich
auf eine internationale Begriffsbestimmung für M+S-Reifen
zurückgegriffen und diese für eine bestimmte nationale Regelung für
anwendbar erklärt. Dass dabei die in Bezug genommene Richtlinie
92/23/EWG nach ihrem Anwendungsbereich nicht für Quads und ATV gilt, ist
insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Begriffsbestimmung für
M+S-Reifen in der Richtlinie 97/24/EWG für Motorräder nahezu wortgleich
ist, unschädlich.

Als M+S-Reifen gelten - wie bereits erwähnt - alle Reifen, die die in der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Danach sind M+S-Reifen Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so geschnitzt sind, dass sie vor allem auf der Eislaufbahn und gefrorenen Trabrennbahnen bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Spikes und/oder Greifstegketten gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Gummibooten der Fall ist. ect.pp
...............XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Die Änderungsverordnung finden Sie auf den Seiten des
Bundesgesetzblattes (Nr. 60 vom 03.12.2010) unter folgendem Link:
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

xxxxxxxxxxxxxx

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Politische Planung und Kommunikation -
Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060
Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942
E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de
Internet: www.bmvbs.de


"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
Joined: May 2002
Posts: 26,359
Likes: 130
Mogerator
Online Content
Mogerator
Joined: May 2002
Posts: 26,359
Likes: 130
Hallo,

Original geschrieben von Troll
Unsere kontrollierende Bußgeldbehörde hat ihren Beamten folgenden Handlungsspielraum gegeben, http://www.polizei.nrw.de
Zitat
Sollte es zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung (Verkehrsunfall) kommen, so
greifen die allgemeinen Vorschriften zur Erhöhung der
Regelsätze gem. § 3 Abs. 3,
Tabelle 4 der Bußgeldkatalogverordnung.
Grundsätzlich müssen alle Achsen von Kraftfahrzeugen (auch Motorräder) über Winterreifen (M + S – Reifen) verfügen.

Aber selbst unsere StVO benennt M&S namentlich
Zitat
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG (...)(ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95),(...)die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42)(...) beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).
tja, und das ist das Lustige an der Sache. Sowohl das Memo der Polizei als auch die StVO beziehen sich ausschließlich auf Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG. Und dort steht eben nichts von einer Markierung, sondern nur was über das Profil. (Seite 16)

Würden sie sich auf den Anhang II (ohne den Zusatz "Nummer 2.2" beziehen, würde ich die Sache auch anders sehen, denn in Nummer 3.1.15 (Seite 21) steht in der Tat was zur Kennzeichnung. Aber darauf bezieht sich die StVO ja eben nicht...



Übrigens ist das Ganze auch in sofern interessant, als daß ein Großteil der Winterdienstfahrzeuge hier im Ruhrgebiet keine Reifen mit M+S-Kennzeichnung fährt... wink


Grüße
DaPo


Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.
Joined: Jan 2005
Posts: 14,353
Likes: 26
Habemus Papam
Offline
Habemus Papam
Joined: Jan 2005
Posts: 14,353
Likes: 26
Toyo ist da auch der Meinung:

[Linked Image von thumbs.picr.de]

Joined: Jan 2005
Posts: 14,353
Likes: 26
Habemus Papam
Offline
Habemus Papam
Joined: Jan 2005
Posts: 14,353
Likes: 26
und Michelin:

[Linked Image von thumbs.picr.de]


Joined: May 2002
Posts: 11,768
Likes: 20
Kleiner Drückeberger
Offline
Kleiner Drückeberger
Joined: May 2002
Posts: 11,768
Likes: 20
Super !
knuddel 1st


"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
Joined: Apr 2013
Posts: 418
Süchtiger
Offline
Süchtiger
Joined: Apr 2013
Posts: 418
sehr interessant.
vielen dank für die infos, buben. daumenhoch

gruß
mathias


"Der gute Geländefahrer fährt langsam durch unbekanntes Gelände. Unerwartete Hindernisse lassen sich leichter erkennen und bewältigen. Durch falsches Fahrverhalten entstandene Schäden können einen langen Fussmarsch zur Folge haben."
Joined: Jun 2003
Posts: 16,219
Likes: 226
Arizona - the place to live
Offline
Arizona - the place to live
Joined: Jun 2003
Posts: 16,219
Likes: 226
Deutsche Gesetze, verstehe wer will, man will Reifen die bei Eis und Schnee gute Fahreigenschaften haben - und was macht man?
Jeder grobstollige MT wird nun zum 1A Winterteifen erklärt auch wenn er buchstäblich aus Holz ist mit steinharter Gummimischung.

Absurd kann ich da nur noch sagen....


It's your life - make it a happy one!
Seite 3 von 4 1 2 3 4

Link Copied to Clipboard
Forum Search
Member Spotlight
biber
biber
Emmental
Posts: 78
Joined: July 2008
::: VIERMALVIER.DE::: Werbung ro
Aktivste Themen(Ansichten)
17,494,160 Hertha`s Pinte
7,387,597 Pier 18
3,489,110 Auf`m Keller
3,320,177 Musik-Empfehlungen
2,502,828 Neue Kfz-Steuer
2,311,904 Alte Möhren ...
Wer ist online
2 members (DARTIE, hansele), 433 guests, and 0 robots.
Key: Admin, Global Mod, Mod
::WERBUNG:: Klick to sponsor VMV
Top Likes Received (30 Days)
PeterM 6
DaPo 3
jenzz 2
Schlum 2
Heutige Geburtstage
Bandido, Bremachfan99
Neueste Mitglieder
Fixelpehler, Hatstone, Hauptvogel, IVE_2023, Taveltheworld
9,884 Registrierte Benutzer
Top Schreiber
DaPo 26,359
Yankee 16,494
Ozymandias 16,219
ranx 16,049
RoverLover 15,075
:::: VIERMALVIER.DE:::: WERBUNG
Foren Statistiken
Foren36
Themen44,225
Posts671,487
Mitglieder9,884
Most Online1,320
Jan 2nd, 2020
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.5