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viermalvierer
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OP
viermalvierer
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hallo zusammen
mich beschäftigen mal wieder die Umweltzonen. Weiss jemand, wie das das eigentlich mit dem befahren mit Oldtimer in den Umweltzonen in der EU aussieht? Macht es Sinn, wenn ich im 2024 meinen Dicken als Oldtimer registrieren lasse? Ist das überhaupt möglich mit einem Womo aufbau? Hat da jemand Erfahrung?
Gruss Tony
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Kabriofahrer
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Kabriofahrer
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nach meinem unmaßgeblichen Wissen: - In D von Umweltzonen-Fahrverbot ausgenommen - Wenn sich Fahrzeugart ändert, zählen die 30 Jahre neu
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Süchtiger
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Süchtiger
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Hallo Tony, habe das grade mit unserem 40.10 WM gemacht. Ob du eine Zulassung als Oldtimer bekommst hängt neben dem Alter (30J) vom Erhaltungszustand und Originalität ab. Erhaltungszustand bedeutet, dass das Auto in einem erhaltungswürdigen Zustand ist, der erwarten lässt, dass das Fahrzeug auf Dauer erhalten bleiben kann. Originalität bedeutet nicht zwangsweise, dass es das Auto in der Art (z.B. mit Koffer) als Erstausrüstung vom Hersteller gab, aber es muss ein zeitgenössischer Umbau sein. D.h. er muss in der Bauzeit üblich gewesen sein (grds.für Womo unkritisch) und die verwendeten Teile/Materialien dürfen nicht neuer als 10 Jahre nach Erstzulassung sein. Also wenn dein Koffer aus Carbon ist oder du LED-Scheinwerfer, oder Smarthome-Technik verbaut hast, passt das nicht. Unsere Dacherhöhung mit originalem Alu Sandwich von einem anderen WM, Möbel aus Holz und konventionelle Womo Technik war kein Problem. In D dürfen Oldtimer unabhängig von ihrer tatsächlichen Schadstoffklasse Umweltzonen befahren. Infos vom ADACIm europäischen Ausland gibt es sehr unterschiedliche Regelungen oft regional unterschiedlich. Teilweise kann man wohl Ausnahmen für Oldtimer beantragen, aber da habe ich keine Erfahrung ADAC InfoGruß Rainer
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viermalvierer
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viermalvierer
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Hallo zusammen
ich danke euch beiden für die ausführlichen Hinweise, ich werde mit unserem StVA mal Kontakt aufnehmen und sie abfragen wie sie das sehen.
Wünsche eine gute Zeit
Gruss Tony
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Ich habe mich damit schonmal auseinandergesetzt. Hilfreich im Vorfeld ist diese Lektüre: https://www.tuvsud.com/de-de/-/medi...d-flyer/anforderungskatalog-oldtimer.pdfDa steht unter anderem: „Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig.“ Ich spreche „sowas“ im Vorfeld mit dem TÃœV durch, um was es geht (Notizen machen, falls man den Prüfer dran erinnern will!), dann sind die immer schonmal viel zugänglicher für Sonderfälle. Viele Grüße Max
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