Hallo, ich brauch den nicht, habe ja den Langen. Es ging um die Lkw-Zulassung eines normalen kurzen G. Argumentation des FA: Wenn es den kurzen G als geschlossenen Kasten gegeben hat, dann würde es (FA) den kurzen G ohne Verblechung der Seitenscheiben als LKW versteuern. Natürlich Trennwand 0,5m hoch rein, Sitzbank und Gurte raus. Anhand von 1980 Prospekten und EPC-Kopien habe ich den Nachweis erbracht. Original Fotos wären auch hilfreich gewesen, hat aber auch so geklappt. 172,00 € statt 1127,00 € hat schon was (300GD).
Hallo! Trennwand mit nur 50cm und nicht verblechte Seitenscheiben ist ja schon was... Weiss jemand Bescheid ob die seitlichen Klappsitze montiert sein dürfen und damit evtl. sporadischer Personentransport bei LKW Zulassung erlaubt ist?. Glaube zwar nicht? aber vielleicht gibt es diesbezüglich nicht explizit ausgeschlossene Passagen in den Zulassungsvorschriften ?....
Argumentation des FA: Wenn es den kurzen G als geschlossenen Kasten gegeben hat, dann würde es (FA) den kurzen G ohne Verblechung der Seitenscheiben als LKW versteuern. Natürlich Trennwand 0,5m hoch rein, Sitzbank und Gurte raus. Anhand von 1980 Prospekten und EPC-Kopien habe ich den Nachweis erbracht. Original Fotos wären auch hilfreich gewesen, hat aber auch so geklappt. 172,00 € statt 1127,00 € hat schon was (300GD).