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Süchtiger
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Hallo Tobias,

darf ich auf unsere Lösung hinweisen:
Post http://www.viermalvier.de/ubbthreads.php?ubb=showflat&Number=685733#Post685733
Ich kann mich nur Manfred anschließen: Wenn ihr im Gelände ein Problem mit dem Reifen habt, dann ist deine Lösung, das Ersatzrad unter dem Fahrzeug unterzubringen meiner Meinung nach Mist.
Denk dran, wie schwer die Räder mit den XZL und den Sprengringfelgen sind.
Bei meiner Hebeanlage können meine Frau und ich den Reifen auf- und abklappen (wenn auch mit einiger Kraftanstrengung).
Unter dem Fahrzeug mit einem Aufzug zu arbeiten kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Grüße Bernd

Zuletzt bearbeitet von atze; 21/10/2020 18:10.
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W&E Offline
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Adriaan:

Deine 10.9er Schrauben in allen Ehren, aber ich nehme an, daß schon der Aufprall eines "mittelschweren" Autos bei "mäßiger" Geschwindigkeit aus einer Richtung die "ein bißchen" von der Längsachse Deines und des anderen Autos abweicht, Deinen Unterfahrschutz in eine modernen Skulptur verwandeln würde....

Wie dick sind die beteiligten Bleche, an denen die Querstange befestigt ist.
Ich sehe keinerlei Absteifung in Querrichtung...

Besorgter W

Bei genauerem Hinsehen konnte ich noch eine (15mm ?) Kantung entdecken. Das erhöht die "moderne Skulptur" Geschwindigkeit vielleicht um 7,3 km/h cry

W

Zuletzt bearbeitet von W&E; 21/10/2020 18:12.

I = W + E = Co: Ich bin W(olfgang) und E(va) ist meine Copilotin.
So einfach kann die Entschlüsselung von Firmennamen sein!


[img]https://up.picr.de/30720787jj.jpg[/img]
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Hallo Tobias

hast du den Daily mal in eine starke Verschränkung angehoben, so dass der Zwischenrahmen vorne abheben will, um zu sehen was da im hinteren Bereich passiert ?
Die hintere Befestigung ist fest, nicht flexibel? Vorne ist ja eine Schraubenfeder und in der Mitte eine Tellerfeder.
Verspannen sich da nicht der Fahrzeugrahmen und die ~30cm Zwischenrahmen (im roten Rechteck)...?

[Linked Image von up.picr.de]


Gruß Juergen

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Das Ersatzrad unter dem Auto ist der perfekte Ort bei Fahrzeugen mit ausreichend Bodenfreiheit.
Das Gewicht ist dort wo es hingehört, so tief wie möglich und die Abmessungen des Fahrzeuges sind auch unverändert.
Jeder Hersteller platziert das Rad genau dort ausser es ist aus technischen Gründen nicht möglich.


It's your life - make it a happy one!
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Genau so sehe ich das inzwischen auch.
Als ich mein Auto gekauft habe dachte ich mir auch ich müsste den Reifen an die Rückwand pappen...aber es hat sich bewährt da wo es ist, nämlich tief und nahe an der Hinterachse was auch Vorteile bezüglich Hebelwirkung und entsprechende Krafteinleitungen und Gewicht auf die HA hat. Auch die Befürchtung dass ich den im Gelände vielleicht aufschlitze oder dass sich der ganze Dreck darin sammelt haben sich in keinster Weise bewahrheitet.

Da mein Aufbau jetzt etwas länger ist als es vom Hersteller geplant war kann ich den original dafür gedachten Radschlüssel nicht mehr benutzen. Ich nutze daher entweder eine kleine 1/4 Zoll Rätsche oder eine Klemmzange um die Winde zu drehen, beide nicht länger als 15cm und kann damit locker das 50kg-Rad hochkurbeln...alleine. Ist einzig eine Frage der Ãœbersetzung der Winde. Keine Ahnung was so ein XZL mit Sprengringfelge wiegt, aber ich bin überzeugt dass auch der wesentlich einfacher mit einer Winde auf 80cm zu heben ist als an einem 1m-Hebel auf 2m hochwuchten zu müssen.

Das einzige Problem ist es unter das Auto hervorzuziehen und wieder darunter zu schieben. Wobei das eigentlich auch kein Problem ist. Zur Not lässt man es halt runter, fährt einen Meter vor und gut ist. Wenn man das auch mit einem Platten nicht kann hat man meines Erachtens sowieso grössere Probleme.
Beim Hochziehen ist es noch einfacher, Rad hinter dem Auto platzieren, Winde einhängen und kurbeln. Der Reifen wandert dabei von selber nach vorne...

Aber ich will da niemandem was aufzwingen, jeder wie er/sie/es will.

Gruss
Urs

Zuletzt bearbeitet von Pinkpanther; 21/10/2020 19:38.
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Original geschrieben von W&E
Adriaan:
Besorgter W
W

Wolfgang,

ich verstehe deine Besorgtheit, die Befestigungen sind aber weitaus stabiler als es auf die Bilder vielleicht rüberkommt. Abmessungen usw hab ich von der "alte" Daily übernommen, ein netter User hier hat mir die Masse und Bilder davon geschickt. Einzige Unterschied: hab den ausziehbare Bolzen weggelassen und durch Schraube ersetzt.

Zu deine Bemerkung bei ein "schräger" Aufprall: da hast du absolut recht, ist aber grundsätzlich bei alle UFS der Fall. Grund ist, das der hintere UFS ausschliesslich geprüft wird auf Belastungen die bei einen Aufprall parallel zur Fahrzeuglängsachse auftreten. Die sind genormt, ein guter übersichtlicher Ãœbersicht gibt es hier: https://www.sgs-tuev-saar.com/images/pdfs/auto/SGS-TUeV-Kundeninformation-Unterfahrschutz.pdf

Diese Regeln gelten aber nicht für mein Fahrzeug, das auf 3,5 To abgelastet ist und damit unter die Fahrzeugklasse N1 fällt, genauer gesagt sogar als N1G.

Dann greift ein wichtiger Satz in TÃœV Blatt: "Während es für Fahrzeuge der Klassen M, N1 und O1 und O2 kaum Änderungen gibt und weiterhin nur geometrische Anforderungen erfüllt werden müssen, wurden die Anforderungen für schwere Nutzfahrzeuge (N2, N3, O3, O4) deutlich verschärft".

Geometrische Anforderungen heisst hier: maximale Höhe über der Strasse und Abstand zum Fahrzeugheck, Durchmesser Rohr usw, , ein Prüf-/Zulassungsverfahren gibt es m.w. nicht, hab jedenfalls nichts finden können.

In gegensatz dazu muss ein UFS bei ein FZG über 3,5 To(N2 usw) geprüft sein, Zulassungsnummer besitzen usw. Das bedeutet wieder: bleibt ein 40.10 bei 4 To, muss wohl ein geprüfter UFS montiert sein, da geht denke ich kein weg dran vorbei. Was ich aber nicht weiss, ob die Regeln am Tag der Zulassung vom FZG oder die aktuelle angewendet werden müssen. Keine ahnung ob das im Ermessungsspielraum von Prüfer liegt.

Dann kommt ein Interessantes Thema: muss ein Geländefahrzeug überhaupt zwingend ein UFS haben?

Dazu erst, was ist ein Geländefahrzeug laut Strassenverkehrsordnung:
"Anlage XXIX (zu § 20 Absatz 3a Satz 4)
EG-Fahrzeugklassen
Abschnitt 1
4 Geländefahrzeuge (Symbol G)
4.2 Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 Tonnen sowie Fahrzeuge der Klassen N2 und M2 und der Klasse M3 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 12 Tonnen gelten als Geländefahrzeuge, wenn alle Räder gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann, oder wenn die drei folgenden Anforderungen erfüllt sind:
– Mindestens eine Vorderachse und mindestens eine Hinterachse sind so ausgelegt, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann,
– es ist mindestens eine Differenzialsperre oder mindestens eine Einrichtung vorhanden, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet,
– als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 25 Prozent überwinden können, nachgewiesen durch Berechnung.

4.6 Kombinierte Bezeichnung
Das Symbol „G“ wird mit dem Symbol „M“ oder „N“ kombiniert. So wird beispielsweise ein Fahrzeug der Klasse N1, das als Geländefahrzeug verwendet werden kann, mit N1G bezeichnet."

Danach kommt den bekannten Satz: "mit den verwendungszweck unvereinbar":
"32b Unterfahrschutz
5.Fahrzeuge, bei denen das Vorhandensein eines hinteren Unterfahrschutzes mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar ist."

Wenn du dann die Definition von ein Geländefahrzeug siehst, wird da ein Steigungsfähigkeit von 25% verlangt. Mit ein fest angebauter UFS eher nicht möglich....

Der Praxis ist natürlich, das deswegen der klappbare UFS "erfunden" wurde, die sowohl die Sicherheit der andere Verkehrsteilnehmer bedient, es aber auch möglich macht im Gelände voran zu kommen.

Deswegen wirst du auch so schnell kein TÃœV Prüfer finden, die den UFS austrägt(finde ich auch gut so), auch wenn es einige Nutzer gibt die andere Meinung sind, zum Beispiel hier https://7globetrotters.de/mb1124-seitlicher-hinterer-unterfahrschutz-allrad-lkw-austragen

Ich hab noch der Vorteil, das ich den UFS tatsächlich weglassen konnte wenn ich wollte: die 1000 mm zur Achse wird so grade eingehalten, je nachdem wie der Zollstock angehalten wird. Nur: will ja in Fall der Fälle nicht meine Achse/Stabi als Aufprallbock benutzen. Auf Diskussionen hatte ich auch kein Lust, kann mit der gebaute Lösung gut leben.

Und das wichtigste: wie gesagt hat der TÃœV das bei der WoMo Abnahme nicht bemängelt, das FZG wurde rundum Photografiert, die Bilder in die Unterlagen aufgenommen. Gibt also nachher auch keine Diskussionen über nachträgliche Änderungen usw.

Rechtlich mach ich mich da also keine Sorgen.

Gruß
Adriaan

Zuletzt bearbeitet von Adriaan; 22/10/2020 07:08.
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Ozy und Urs,

wir sprechen hier von einem Ersatzrad, das gefühlte 80 kg wiegt.
Stell dir mal eine Sandpad oder einen gut eingefahrenen Weg vor - und jetzt einen Platten.
Ich möchte dieses Rad nicht wechseln müssen.
Auf ebener Asphaltstraße OK.

Zuletzt bearbeitet von atze; 22/10/2020 08:07.
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Original geschrieben von atze
Ozy und Urs,

wir sprechen hier von einem Ersatzrad, das gefühlte 80 kg wiegt.
Stell dir mal eine Sandpad oder einen gut eingefahrenen Weg vor - und jetzt einen Platten.
Ich möchte dieses Rad nicht wechseln müssen.
Auf ebener Asphaltstraße OK.

Dem kann ich nur beipflichten - bei einer Reifenpanne im "schweren Gelände" möchte ich den Reifen nicht unter dem Auto rausholen müssen.
Beim Isuzu hatte ich den Reifen zwar unten, aber jedenfalls mit einem Blech geschützt. Sonst hätte ich mir den mehrfach aufgeschlitzt - zB an spitzen Steinen.


Reisen ist tödlich...
für Vorurteile
(Mark Twain)
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@Adriaan
Allerdings ist ein als Womo zugelassenes Fahrzeug kein N1 sondern en M1 Fahrzeug. Auch über 3.5t wird es nicht etwa ein M2 ssondern bleibt ein M1 solange es nicht mehr als 8 Sitzplätze hat...so zumindest in CH, da es eine ECE richtlinie is wird es bei euch wohl auch so sein...ob und welche unterschiedliche Anforderungen zwischen M1 bis und über 3.5t gelten weiss ich nicht.

Original geschrieben von Adriaan
Wenn du dann die Definition von ein Geländefahrzeug siehst, wird da ein Steigungsfähigkeit von 25% verlangt. Mit ein fest angebauter UFS eher nicht möglich....
Wie du ja selber schreibst muss das nur rechnerisch belegt werden und es steht nirgends dass das Fahrzeug aus einer Ebenen Fläche direkt 25% schaffen muss...der Ãœbergang kann also auch fliessend sein, womit das eine das andere nicht ausschliesst.

Original geschrieben von atze
Stell dir mal eine Sandpad oder einen gut eingefahrenen Weg vor - und jetzt einen Platten.
Ich möchte dieses Rad nicht wechseln müssen.
Auf ebener Asphaltstraße OK.
Da bringst du aber auch die 2 Extreme. Dazwischen gibt es noch x-Fälle wo man den Reifen problemlos unters Auto hervorbringt. Und im Sandpad oder gut eingefahrenem Weg den Wagenheber drunter bringen musst du auch...wie geschrieben, dann hast du grössere Probleme...

Wie auch bereits geschrieben will ich niemandem was aufzwingen. Meine praktischen Erfahrungen sind halt andere und meine Reifen sind nur 50, nicht (gefühlt) 80kg...

Gruss
Urs

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Original geschrieben von Pinkpanther
@Adriaan
Allerdings ist ein als Womo zugelassenes Fahrzeug kein N1 sondern en M1 Fahrzeug.

Gruss
Urs

Urs,
da hast du natürlich recht...die womo umschlüsselung hat selbstverständlich eine Änderung der Fahrzeugklasse bedingt, war ja auch der sinn der sache cool

Also ist es kein N1G mehr, sondern jetzt ein M1G smile Hier https://www.sk-handels-gmbh.de/shop/was-bedeuten-die-fahrzeugklassen-m1-m1g-n1-n2-n1g noch ein Ãœbersicht, etwas Detaillierter als die von mir Teilweise zitierte(deckt aber m.e. das wichtigste ab) Vorschrift.

mea culpa
Adriaan

Zuletzt bearbeitet von Adriaan; 22/10/2020 12:37.
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