Auf offiziellem Weg wird eine Zulassung in Europa soweit ich weiß nicht klappen. Eine Lösung könnte sein auf "verlorene" Papiere zu plädieren (mit allem Pipapo wie Aufbieten, KBA Auszug, Fahndungsabfrage usw.), dann kann die Zulassungsstelle - wenn keine gesicherten Daten vorliegen - eine EZ schätzen. Drauf verlassen kann man sich aber eher nicht... Dass das Auto noch so wenige km hat weiß ja die Zulassungsstelle nicht - das ist ja ein eher starkes Indiz, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt.
Na ja, da begibst du dich dann rechtlich schon auf sehr dünnen eis....
Einzige möglichkeit sehe ich in einer Ausnahmegenehmigung nach par. 70 der StVo, wenigstens hier in R-P ist das zuständige LBM da sehr fair. Für mein SCAM(hatte Euro 3, am Tag der erste Zulassung galt aber schon Euro 4) ging das recht reibungslos und sehr fair über die Bühne. Auch der sehr hilfsbereite und kompetente TÃœV Prüfer in Westerburg verdient da ein dickes Lob. Sieht dann so aus wie im Anhang. Nicht erschrecken: die Gültigkeitsdauer gilt nur für die endgültige Zulassung. Der Ausnahmegenehmigung kann offiziell jederzeit widerrufen werden, was ich aber als eher theoretische Risiko einschätze und bewust eingegangen bin. Wenn sowas klappen wurde, hat der Käufer schon für einen sehr guten Preis ein neues Fahrzeug.
gilt das auch, wenn der innerhalb der Europäischen Union bereits einmal zugelassen war. Da steht ja in der Anzeige Baujahr: 2015 und Erstzulassung: 12/2018 (aber nicht wo) Hier waren die EURO 5 ja wohl ab dem 01.09.2015 nicht mehr ohne weiteres zulassungsfähig.
es galt wohl folgendes bzgl EZ zu der Zeit:
Zitat
...Wenn Kfz-Betriebe noch Neufahrzeuge (Pkw, Nutzfahrzeuge) im Bestand haben, in deren EWG-Ãœbereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument) eine der vorgenannten Angaben aufgeführt ist und die Erstzulassung dieser Kraftfahrzeuge nicht mehr bis einschließlich 31.08.2015 (Pkw) beziehungsweise bis einschließlich 31.08.2015 / 30.12.2016 (Nutzfahrzeuge) erfolgen kann, sollte mit dem jeweiligen Fahrzeughersteller/-importeur Kontakt aufgenommen werden. Dieser kann einen Ausnahmeantrag nach dem "Merkblatt über Ausnahmegenehmigungen für auslaufende Serien und Lagerfahrzeuge (MAS)" beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stellen, damit diese Kraftfahrzeuge auch noch nach den vorgenannten Stichtagen für den Straßenverkehr zugelassen werden können
Ist doch eine gute Basis für eine Frame-off Restaurierung. Alle benötigten Ersatzteile kauft man am Stück in Form von dem nicht zulassungsfähigen aus dem ersten Link... (ist nur Spass)