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Hi, lese gerade im LKW Forum vom Toten Winkel Aufkleber. Der muss an Fahrer- und Beifahretür und hinten angebracht sein. Da gibt es genaue Platzierungvorschriften. Bußgeld ab 1.1.2021 135 EUR. Den Bürokraten fällt doch immer was NEUES ein. Hoffentlich wird diese Vorschrift von weiteren EU Ländern mit eigener Auslegung übernommen? Dann darf man sein Fahrzeug bunt bekleben und braucht keine Lackierung mehr! Details auf der ADAC Seite. https://www.adac.de/news/wohnmobil-frankreich/Gruß, Roland
Zuletzt bearbeitet von juergenr; 07/04/2021 14:50. Grund: link eingefügt
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Also ich klebe mir das Ding nicht hin .
Unsere Bremachs und Ivecos gehen optisch ja noch als 3,5 Tonner durch. Deshalb halte ich die Gefahr, hierfür ein Bußgeld zu erhalten für gering und hinnehmbar. Nach der ersten Anzeige kann man immer noch umdenken.
Sepp
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Genau so werden wir das auch halten. Ich wüsste auch beim besten Willen vorn keinen Platz wo ich die Dinger hinkleben soll innerhalb des vorgeschriebenen Bereichs.
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Auf der Autobahn kann man diese "hübschen" Aufkleber bereits bei recht vielen LKW "bestaunen".
Das 6-Pack gibt es für unter 10 Euro - ich habe es bereits für den Fall der Fälle bevorratet.
Bei unseren Fahrzeugen ist die Magnet-Variante leider nicht zielführend.
Meine Idee: mit Tesafilm von innen an die unteren Scheiben in Fahrer- und Beifahrertür. Und am Heck mit Clips oder Klarsichthülle auf eine Box links oder oberhalb des Reserverades, welches den gesamten zulässigen Bericht der technischen Nutzung durch einen Aufkleber entzieht.
Strategie: besser irgendwie vorhanden und damit den guten Willen bekundend als gar nichts zu tun...
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Landgurker mit asexuellem Getriebefimmel
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Laut dem Gesetzestext sind Fenster als Anbringungsorte verboten!
Zitat: Auf Glasflächen wie Seiten- oder Heckscheiben sind die Tote-Winkel-Hinweise tabu.
Aber da dieses Gebot nur über 3,5 Tonnen gilt, betrifft es uns alle ja gaaar nicht hihi!
W
Zuletzt bearbeitet von W&E; 08/04/2021 07:05.
I = W + E = Co: Ich bin W(olfgang) und E(va) ist meine Copilotin. So einfach kann die Entschlüsselung von Firmennamen sein! [img] https://up.picr.de/30720787jj.jpg[/img]
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Man muss bei unseren relativ kleinen 4-Tonnern auch bedenken: Wenn man das Schild anklebt weiß jeder Kundige sofort, dass man auf dieser 3,5 Tonnen-Straße illegal fährt.
Das möchte ich gerne vermeiden. 3,5 Tonnen Beschränkungen gibt es viele.
Sepp
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Hallo Sepp,
Klar will sich keiner mit über 3,5t outen. Meiner hat jetzt Papiere mit 4,79t. Meine bisherigen Erfahrungen mit in FR vorgeschriebenen Warnkennzeichen waren positiv. Wurde noch nie kontrolliert!
Kenne ab einige Fälle wo schon unangenehme Strafen fällig wurden. Wenn Verkehrskontrolle dann 100%ig. Somit werde ich den Weg wie Birgitt beschrieben begehen. Den Umweltzerstörung Aufkleber habe ich schon seit Jahren an der Scheibe. Wie das funktioniert hat mich bisher aber nicht wirklich interessiert. Ich spreche nicht französisch und verstehe somit nicht die Ansagen im Radio... Grenoble umfahren ich grossräumig...Achtung. Das Fahrverbot ... gilt auch für die Autobahn!
Zurück zum Toten Winkel. Durch die Bremach Fussscheiben schaut keiner von uns nach draußen. Das mit den Scheiben verstehe ich für Fensterscheiben die dem Fahrer zur Beobachtung des Verkehrsgeschehen dienen. Auf der Rückseite kommt der Aufkleber auf die Reserveradhülle.
Wenn ich den Urlaub / Heimfahren von FR abgeschlossen habe werden die Aufkleber entsorgt. Kosten ja fast nichts.
Gruß, Roland
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Was für ein Drama wegen 3 Aufklebern ... Lesen hilft dabei zu verstehen, warum das eingeführt wurde: https://www.securite-routiere.gouv.fr/actualites/les-vehicules-lourds-doivent-desormais-etre-equipes-dune-signalisation-materialisant#:~:text=Pendant%20une%20p%C3%A9riode%20transitoire%20de,pas%20strictement%20conforme%20au%20mod%C3%A8le
Seit dem 01.01.2021 gilt gem. Artikel R.313-32-1 der französischen Straßenverkehrsordnung die Pflicht, schwere Fahrzeuge und Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (ausgenommen sind land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, Winterdienst- oder andere Einsatzfahrzeuge) in Frankreichs Innenstädten an den Seiten und am Heck mit Warnschildern zu kennzeichnen, die auf die Gefahrenzonen durch Tote Winkel (frz.: „Angles Morts“) hinweisen.
Der offiziellen französischen Bekanntmachung können Sie u.a. die Statistik zu tötlichen Unfällen, die auf Tote Winkel zurückzuführen sind, entnehmen:
3% aller tötlichen Unfälle 10% der tötlichen Unfälle mit Fußgängern 3% der tötlichen Unfälle mit Motorradfahrern 8% der tötlichen Unfälle mit Fahrradfahrern
(Quelle: ONISR, 2015)
Da fällt mir der Begriff "Eigenverantwortung" wieder ein, Synonym für "ich mache, was ich will ..."
Zu der Anbringung der Aufkleber:
Artikel 2 Kraftfahrzeuge sowie gezogene Fahrzeuge müssen auf der Rückseite des Fahrzeugs rechts von der Längsmittelebene und in einer Höhe zwischen 0,90 und 1,50 Meter über dem Boden und mit Schildern versehen sein, - Für Kraftfahrzeuge: Schilder im ersten vorderen Meter des Fahrzeugs, ausgenommen verglaste Flächen, links und rechts und in einer Höhe zwischen 0,90 und 1,50 Meter über dem Boden. - Für Sattelanhänger, die im Absatz 3..6 des Artikel R. 311-1 der Straßenverkehrsordnung definiert sind: Schilder, links und rechts, im ersten Meter hinter dem Achsschenkelbolzen des Fahrzeugs und in einer Höhe zwischen 0,90 und 1,50 Meter über dem Boden. - Für die in Absatz 3.5 des Artikels R. 311-1 der Straßenverkehrsordnung definierten Anhänger: Schilder im ersten Meter der vorderen Karosserie des Fahrzeugs, links und rechts und in einer Höhe zwischen 0,90 und 1,50 Meter über dem Boden. Das Zeichen ist so anzubringen, dass es unter allen Umständen sichtbar ist und die Sichtbarkeit der gesetzlich vorgeschriebenen Schilder und Aufschriften des Fahrzeugs, die Sichtbarkeit der verschiedenen Leuchten und Signaleinrichtungen sowie das Sichtfeld des Fahrers nicht behindern kann.
Artikel 3 Omnibusse und Gelenkomnibusse gemäß der Definition in Artikel R. 311-1 Absatz 1.8 der Straßenverkehrsordnung müssen auf jedem Fahrzeugteil, aus denen das Gelenkfahrzeug besteht, mit Schildern für den toten Winkel ausgestattet sein. Diese Markierungen sind im ersten vorderen Meter jedes Abschnitts, ausgenommen verglaste Flächen, links und rechts und in einer Höhe zwischen 0,90 und 1,50 Meter über dem Boden anzubringen.
Artikel 4 Abweichend von den Bestimmungen der Artikel 2 und 3 : Kraftfahrzeuge und gezogene Fahrzeuge, bei denen es technisch nicht möglich ist, die vorgeschriebene Höhe der Schilder über dem Boden einzuhalten, müssen mit Schildern ausgestattet sein, die in einer Höhe angebracht sind, die der in den Artikeln 2 und 3 dieses Erlasses vorgeschriebenen Höhe möglichst nahe kommt und höchstens 2,10 Meter beträgt. Fahrzeuge mit Systemen für direkte Sicht unten an den Türen oder verglasten Türen müssen mit Schildern ausgestattet sein, die in einem Abstand von 3 Metern von der Vorderseite des Fahrzeugs so nahe wie möglich an den in den Artikeln 2 und 3 dieses Erlasses vorgeschriebenen Stellen angebracht sind. Auf den Abstand von 3 Metern kann verzichtet werden, wenn die Struktur des Fahrzeugs die Anbringung der Markierungen nach den Bestimmungen von Fahrzeuge mit Systemen für direkte Sicht im unteren Teil der Türen oder verglasten Türen müssen mit Schildern versehen sein, die in einem Abstand von der Vorderseite des Fahrzeugs angebracht sind, der dem in den Artikeln 2 und 3 dieser Verordnung vorgeschriebenen Abstand so nahe wie möglich und innerhalb einer Grenze von 3 Metern liegt. Auf den Abstand von 3 Metern kann verzichtet werden, wenn die Struktur des Fahrzeugs die Anbringung der Markierungen nach den Bestimmungen dieses Artikels nicht zulässt, ohne dass ein Teil der Verglasung verdeckt wird. Die Kriterien für die Anbringung von hinteren Schildern gelten nicht für Kraftfahrzeuge und gezogene Fahrzeuge, bei denen dies technisch nicht möglich ist. Dies gilt insbesondere für Containertüren, Autotüren, Zugmaschinen für Sattelauflieger, Tankfahrzeuge, Pritschenfahrzeuge, Arme für abladbare Container und Dollys. Diese Fahrzeuge tragen die Kennzeichnung auf der Rückseite in einer mit ihren technischen Eigenheiten kompatiblen Position. Die Kriterien für die Anbringung der seitlichen Markierungen gelten nicht für gezogene Fahrzeuge, bei denen dies technisch nicht möglich ist. Diese Fahrzeuge müssen die seitlichen Markierungen in einer Position tragen, die mit ihren technischen Eigenheiten vereinbar ist. Kraftfahrzeuge und abgeschleppte Fahrzeuge, bei denen sich die Anbringung der seitlichen und/oder hinteren Kennzeichnung als baulich unmöglich erweist, sind von der Anbringung der seitlichen und/oder hinteren Kennzeichnung ausgenommen.
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Hallo Matty
Du kannst ja offenbar französische Texte lesen. Dann hätte ich eine Bitte an Dich:
Schau doch bitte mal in dem Text nach, ob sich diese Kennzeichnungspflicht auf französische Innenstädte beschränkt, wie aus Deinen Zeilen oben zu vermuten wäre. Oder ob es eine Kennzeichnungspflicht im ganzen Land ist.
Ich bleibe aber dabei: Vorerst kommt mir dieses Gemälde nicht an meinen 4-Tonner.
Sepp
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Nein, es gilt m.E. immer, auch wenn es im Gesetz erwähnt wird, fehlt jede Konkretisierung, was als Stadt anzusehen ist; eine Ortsdurchfahrt kann z.B. auch dazu gehören).
Artikel 1 Jedes in Artikel R. 313-32-1 der Straßenverkehrsordnung bezeichnete Fahrzeug ist mit einer Beschilderung des toten Winkels gemäß dem im Anhang zu diesem Erlass aufgeführten Modell ausgestattet. Jedes Schild kann durch Kleben oder Nieten oder andere Befestigungsmittel am Fahrzeug angebracht oder auf der Karosserie lackiert oder in einer Plastiktasche an der Karosserie angebracht werden.
Fahrzeuge, die an den Seiten und am Heck Warnhinweise zur Anzeige des Vorhandenseins toter Winkel gemäß den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union haben, in welchem der LKW, Anhänger oder Bus registriert ist, gelten als konform mit den Bestimmungen dieser Verordnung.
Fahrzeuge, die vor dem 31. März 2021 seitlich und hinten mit einer Einrichtung zur Anzeige des Vorhandenseins toter Winkel ausgerüstet wurden, die nicht dem im Anhang abgebildeten Muster entspricht, gelten für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Veröffentlichung dieser Verordnung als konform mit den Bestimmungen dieser Verordnung.
Es geht um den Schutz von Fussgängern und 2-Radfahrern. Nur auf Autobahnen und 2- spurigen Schnellstrassen kann man ohne die Aufkleber fahren. Falls man jemanden platt fährt beim Abbiegen und hatte dabei keine Schilder angebracht, wird es brenzlig, auch bzgl. der eigenen Verisicherung, die ja den Polizeirapport erhält. Daher gibt es auch Magnetschilder.
In Frankreich greift der Staat im Strassenverkehr deutlich härter durch als in Deutschland, wenn man sich nicht an Verordnungen und Gesetze hält (war bis in die 80er/90er anders, da hat jeder gemacht, was er wollte). Zu Recht. Der Verstoß wird mit einem Bußgeld nach Klasse 4 (mind. 90€ - max. 750 €) geahndet. Die Gendarmerie hat Ermessenspielraum und nutzt diesen sehr unnachgiebig, sollte man den Eindruck vermitteln, vorsätzlich gehandelt zu haben. Frankreich ist kein Bananenstaat, auch wenn das manche Wohnmobilisten gerne so sehen ... und sich auch in anderen europäischen Ländern so verhalten, als seien sie in einem rechtsfreien Raum.
Geschwindigkeitsübertretungen zählen ab 1 km/h Ãœbertretung - keine Toleranz, keine Kulanz! Wer dummes Zeug macht oder anfängt dumme Diskussionen anzuleiern, darf gleich seinen Führeschein abgeben und das Fahrzeug stehen lassen.
Und bzgl. LKW-Fahrverbotschildern in F noch folgendes (lesen, informieren macht mehr Sinn als den Anarchisten zu geben):
ein Wohnmobil, unabhängig vom Gewicht, für die „Personenbeförderung“ und nicht zum „Gütertransport“ klassifiziert. Und damit beginnen für den deutschen Wohnmobilfahrer die positiven Regeln, denn so muss man die unliebsamen LKW-Verbotsschilder, die in Deutschland auch Wohnmobile über 3.5 t betreffen, nicht beachten, da diese nur den Gütertransport betreffen. Zudem liegt die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit etwas höher als in Deutschland.
Noch ein paar Auszüge aus dem französisches Bussgeldkatalog (es möge jeden hart treffen, der sich dort VORSÄTZLICH nicht an Gesetz und Ordnung hält):
Fahren ohne Warnweste/Warndreieck 135 Euro Fahren ohne Gurt (pro Person) 135 Euro Handy am Steuer benutzt 135 Euro Navigationsgerät mit Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung im Auto mitgeführt bis 1.500 Euro Alkohol am Steuer … 0,5-0,8 Promille 135 Euro … mehr als 0,8 Promille 4.500 Euro, 2 Jahre Haftstrafe Drogen am Steuer 4.500 Euro, 2 Jahre Haftstrafe Drogen am Steuer Alkohol (mehr als 0,8 Promille) und Drogen 9.000 Euro, 3 Jahre Haftstrafe
Zuletzt bearbeitet von Matty; 08/04/2021 10:54.
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Ach ja, nach dem Motto „Ich bin nicht gefahren“, befreit einen im Falle eines Bußgeldes nicht von der Zahlung; in Frankreich gilt die Halterhaftung! Was für eine gute Regelung im Vergleich zu Deutschland!
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Es geht um den Schutz von Fussgängern und 2-Radfahrern. Nur auf Autobahnen und 2- spurigen Schnellstrassen kann man ohne die Aufkleber fahren. Falls man jemanden platt fährt beim Abbiegen und hatte dabei keine Schilder angebracht, wird es brenzlig, auch bzgl. der eigenen Verisicherung, die ja den Polizeirapport erhält. Daher gibt es auch Magnetschilder. Das klingt nach einem recht pragmatischen Lösungsweg, da wär ich gar nicht drauf gekommen!
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Es gibt auch Schilder mit Saugnäpfe, sollen sehr gut halten.
Gruß Dundee
Lebe mein Leben und habe Spass dabei.
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wenn das alles (Magnet, Saugnapf, ...) auch zugelassen ist finde ich die Vorschrift ja wirklich keinen Grund sich zu ärgern. Ich glaube zwar nicht, dass die Schilder in der Situation wirken, aber einfach durch die Diskussion und die grundsätzliche Anwesenheit der Schilder wird das Bewusstsein auf beiden Seiten wieder geschärft. Deswegen finde ich das eine gute Regelung (sollte nur vielleicht europaweit einheitlich geregelt werden ...) . Sind da eigentlich Fahrzeuge mit einem Totwinkel-Assistent ausgenommen? Viele Grüße! Max
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Hi, habe gerade meine "Angles Morts Aufkleber" für Frankreich gekauft. Gut beschriebener Shop zu diesem Thema wäre www.angles-morts-aufkleber.dewww.angles-morts-aufkleber.deKann sicherlich noch billigere Anbieter geben! Interessant für mich war die abziehbar Variante die ich auf die beiden TRex Kotflügel vorne links und rechts klebe. Der stabile Aufkleber mit internationaler Ãœbersetzung kommt aud die Reserverad Hülle. Da stört mich der Aufkleber erst mal nicht. Gruss, Roland
Zuletzt bearbeitet von RolandThalia; 26/07/2021 11:20.
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Ich habe diese Aufkleber nun auch gekauft Sehen wirklich bescheuert aus. Verdirb das ganze Design meines Trex und wenn ich daran denke, dass die Firma Bremach seinerzeit einen Karosseriedesigner engagiert hat, der vorher Bugattis konstruiert hat: Das wird nun alles verdorben mit den Franzosenaufklebern.
Es sieht abes so aus, dass diese Aufkleber nach dem Urlaub leicht und rückstandsfrei entfernt werden können.
Sepp
PS: Das neue Forumslayout gefällt mir überhaupt nicht. Ich habe beim Aufrufen des Forums links mehr als den halben Bildschirm leer. Die Liste der Beiträge wird dann ganz rechts mit vielen Zeilenumbrüchen dargestellt. Was hat diese Darstellung für Vorteile ??
Zuletzt bearbeitet von SeppR; 03/08/2021 11:46.
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Hallo Sepp, bei mir hat sich am Forumslayout nichts verändert. Gruß, Horst
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Hi, hier mal noch ein Video dazu welches ich im Netz gefunden habe. Also es geht auch mit Saugnäpfe. https://www.youtube.com/watch?v=zt-C4Z94RjEGruß Dundee
Zuletzt bearbeitet von Croco; 03/08/2021 12:09.
Lebe mein Leben und habe Spass dabei.
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Hallo Sepp,
du hast wohl versehentlich den Style verstellt, stelle bitte ganz unten auf der Seite, links neben "German" den Style auf Default, das entspricht UBBT77, dann sollte alles wieder normal sein
Gruß Juergen
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Ich verweigere mich dem Blödsinn bis auf weiteres, da der RAM
a) kein Frontlenker ist sondern eine lange Haube hat, das Problem des Toten Winkels zumindest an dieser Stelle wo der Aufkleber hin soll also gar nicht existiert b) aus a) folgend, es auch keinerlei Platz gibt wo man die Dinger auch nur ansatzweise sinnvoll hinbappen könnte.
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... was für ein Drama wegen eines Aufklebers.
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... Und wer sich informieren will, der findet dann das hier: "Quelle sanction en cas de non-respect? Si un conducteur circule avec un poids lourd qui n’est pas équipé de ces autocollants, il se rend coupable d’une infraction de 4ème classe et sera passible d’une amende forfaitaire de 135€, susceptible d’une majoration et dans le cas d’un accident mortel, les conséquences seront très lourdes, pour le conducteur et l’entreprise. Nochmal für alle, die es nicht verstehen wollen: POIDS LOURDS sind Fahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht von >3.5T, egal ob mit kurzer oder langer Haube ... Ich wünsche viel Glück bei der Fahrt ohne diese Aufkleber! für alle Anarchisten zum Nachlesen!
Zuletzt bearbeitet von Matty; 03/08/2021 13:12.
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Schön zu sehen, wie dir da einer abgeht :-)
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Wie weiter oben schon gesagt: es möge dich hart treffen, wenn du dich in F vorsätzlich nicht an Gesetz und Ordnung hältst.
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MaxeAufAchse |
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Haben wir alle verstanden, danke!
Zum Ausgleich werde ich eine Gilet jaune auf's Armaturenbrett legen!
Zuletzt bearbeitet von jenzz; 03/08/2021 14:26.
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Ozymandias |
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Zum Ausgleich werde ich eine Gilet jaune auf's Armaturenbrett legen! Das ist auch besser so, da auch Pflicht und nicht mitführen auch geahndet wird.... Ansonsten: regt euch mal ab , am besten hiermit https://m.youtube.com/watch?v=HNBCVM4KbUMAdriaan
Zuletzt bearbeitet von Adriaan; 03/08/2021 14:54.
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Weil wir gerade beim Thema sind und ich in 2 Wochen die mutige Reise nach Frankreich antreten will:
Wie wird denn derzeit die Mitnahme des Alkoholtetst gehandhabt? Muss man den noch mitführen?
Sepp
PS: Vielen Dank Jürgen, Du hast mein Problem verstanden, nun ist es gelöst.
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Lösung selber gefunden.
Muss man nicht mitführen, da es keine Strafen mehr dafür gibt.
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Guten Morgen,
heute hab ich die 3 Aufkleber am Trex angebracht. Auf der schwarzen Reserveradhuelle kann man sich vielleicht an diese Dinger noch gewoehnen (permanenter Kleber?). Leider bin ich hier schon ueber der vorgeschriebenen Hoehe von 1,30m! In die Luft kann man leider noch nicht kleben.
Vorne links und rechts bin ich aus den vorgeschriebenen Bereichen. Es geht eigentlich nur unter dem unteren Seitenfenster. Hier ist der Untergrund nicht plan. Durch die Woelbungen nach innen kommt der Warnkleber nicht 100ig zur Geltung! Anders geht es halt nicht ohne Anderung am Fahrzeug. Werde keine Tafel anschweissen um in der Toleranz zu bleiben.
Bilder stelle ich keine ein. Da werden wir als TRex Fahrer blind.oder müssen uns uebergeben. Diese Aufkleber kommen nach dem Urlaub sofort wieder runter vom Lack. Hier habe ich bewusst abziehbare Aufkleber bestellt.
Mal sehen ob jemand offizieller in FR meine Platzierungen der Aufkleber bemaengelt?
Hallo Sepp,
hast du schon Feedback in den letzten Tagen erhalten? Du hast doch sicher auch diese Aufkleber befestigt oder bist du mit "nacktem" TRex in die Bretagne angereist.
Gruss, Roland
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Zurück nach 3 Wochen Frankreich/Spanien kann ich sagen, dass mir kein einziges französisches Wohnmobil aufgefallen wäre, das die Dinger drauf gehabt hätte. Auch die Holländer und Schweizer hatten die nicht drauf. Ihr Vorhandensein war dagegen eine sichere Möglichkeit, deutsche Wohnmobile bereits aus der Ferne zu erkennen...
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Ich denke Wohnmobile über 3,5t gibt es nur wenige im Süden. Die trifft man häufiger in DE am Straßenrand parken bis sie mal wieder nach 6 Monaten im FR Urlaub bewegt werden ... Eigentlich ist ja zwischenzeitlich Vanlife angesagt. Da kann man sich ohne Aufkleber und sonstigen "Restriktionen" direkt bei den Einheimischen in den Garten stellen ... Interessante Zeiten... Roland
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Gut formuliert! Wir sind auch grad eben von 5 Wochen F und E zurück. In F hab ich tatsächlich EINEN franzosencamper mit den Aufklebern entdeckt. War wohl ein sehr gewissenhafter Ansonsten fuhren da auch Teile ohne Aufkleber rum die deutlich >3.5To haben. Den Franzosen ist das offenbar ziemlich schnuppe, die sind aktuell sowieso gar nicht gut auf ihre Regierung und deren Bestimmungen zu sprechen.
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