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gemütlicher 4-Tonner
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Ja, das stimmt. Nicht alles was ein kleines Polizistlein am Straßenrand äußert muss auch richtig sein.
Aber davon habe ich schon gehört: Eine wissentliche, also mutwillige Ãœberladung zählt mehr als eine versehentliche.
Aber wo ist da der Unterschied?
Sepp
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Horst, so weit ich weiss hat der Polizist da nicht ganz recht. Was zählt, ist die Zulassung des Fahrzeugs und der Führerschein. Kurz, hast du C1 oder alt Klasse 3, darfst du ein Fzg mit eingetragenem Maximal Gewicht von 7,5 To fahren. Wärst du Holländer und hättest die obligatorische 500 kg Kartoffeln und 20 Kisten Heineken dabei , bist du "nur" überladen und es geht nicht weiter bis du abgeladen hast. Das ist aber kein fahren ohne Führerschein. Kritischer wird es, wenn dein Aufbau etc. schon so viel wiegt, das du auch leer das zulässige Gewicht knackst, auch wenn alles was nicht fest verbaut ist(Ladung) abgeladen wurde. Wenn dann in dein Schein ein Leergewicht von sagen wir mal 7000 kg steht, dein Fzg aber "nackig" 8500 kg wiegt, ist schluss mit lustig in viele Ländern(auf jeden Fall fast alle in Europa). Dann ist es Vorsatz und sehr wohl fahren ohne Führerschein, in dem Fall hat der Polizist recht. Im Falle eines Unfalls mit (schwere) Personenschäden hast du dann gar nichts mehr zu lachen. Denk dran: in immer mehr Autobahnen werden voll automatische Fahrzeugwagen direkt in der Teerdecke eingebaut, die siehst du noch nicht mal. Nicht nur Ãœberladung aber auch falsche Mautangaben werden dann vom freundlichen an der nächste Ausfahrt geahndet. Weiterfahrt je nachdem ungewiss. Zu dein LKW Führerschein: denk dran das diese beim erreichen der 50 Jahre Altersgrenze erneuert werden muss mitsamt Ärtzliche Untersuchung. Eins, zwei Jahre Toleranz wird hier bei uns gewährt, ist der länger abgelaufen muss die Prüfung neu gemacht werden(bin grad mit denen deswegen in streit/verhandlung). Nicht lustig und nicht billig. Achte also drauf, das dein CE Schein seine Gültigkeit nicht verliert. Mein SCAM wollte ich auch unter 3,5 To halten, ist in der minimalausstatung bei der Abnahme auch gelungen. Nur, das war mir dann doch etwas zu spartanisch für eine längere Reise, bin jetzt in "vollausstattung" drüber. Erfreulicherweise hat der ein Technisch zulässiges Gewicht von 5,5 To, werde den wieder auflasten. Hab dann meine Ruhe und kann ohne Stress fahren. Gruß Adriaan
Zuletzt bearbeitet von Adriaan; 09/01/2022 14:32.
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In CH gilt ein technisch bedingter Sicherheitsabzug von 3% des gewogenen Betriebsgewichtes. Also zeigt die Waage 3605 Kg darfst weiterfahren. Personen werden mit 75Kg gerechnet, egal ob übergewichtig- oder Fliegengewicht. Diät nützt also nix Bringt deine Reiseschaukel mehr auf die Waage, musst ablassen oder ausladen. Wenn dies nicht reicht, also das Fahrzeug nicht "durch Ausladen- oder Ablassen" auf das eingetragene Gewicht +3% gebracht werden kann wirds teuer. Dann ists eben kein "versehentliches zuviel Zuladen"! Diese Bestimmungen sind eigentlich für den Gütertransport bestimmt und machen dort auch Sinn. Solltest du mit dem "falschen Führerschein" unterwegs sein wirst hier pekuniär gelyncht!!! Mein T-Rex ist in der "Europakonfig" völlig legal mit 3.5To unterwegs. Ich hab sogar noch etwas Reserve, falls mal etwas zusätzliches transportiert wird, muss also nicht jeden Einkauf erst wägen. Für die Wüstenreise ist er dann allerdings mit ca. 3.8 To etwas darüber... aber das ist ja eh egal, weils keinen interessiert und eigentlich ein 6tonner wär. Das in CH gerne mal Camper gewogen werden hat schlicht mit Geld zu tun. Unter 3.5To braucht es nur auf Autobahnen die Vignette. Ãœber 3.5To kostet es "pauschale Schwerverkehrsabgabe" auch abseits von Autobahnen. Mancher "Geiz ist geiler" will sich dies sparen!
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4) Versicherungsdeckung: Haftpflichtversicherung kann Deckung ablehnen, wenn Unfall auf die Ãœberladung zurückzuführen ist. Das wird bei unseren Fahrzeugen und 2-10% Ãœberladung kaum darstellbar sein, zumal ja die Bremsen etc beim Bremach mit 6to auch die gleichen sind, oder? Grüße Martin Martin, da wurde ich nicht mit rechnen bzw dich auf einen lange Rechtstreit gefasst machen. Hat dein Fahrzeug 3,5 To auch als technisch maximal zulässiges Gewicht eingetragen bist du dran. Hat er Technisch in dein Schein 6 Tonnen und ist auf 3,5 To abgelastet, könnte(!) das funktionieren, aber ich wurde mal nicht davon ausgehen. Adriaan
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Martin, da wurde ich nicht mit rechnen bzw dich auf einen lange Rechtstreit gefasst machen. Hat dein Fahrzeug 3,5 To auch als technisch maximal zulässiges Gewicht eingetragen bist du dran. Hat er Technisch in dein Schein 6 Tonnen und ist auf 3,5 To abgelastet, könnte(!) das funktionieren, aber ich wurde mal nicht davon ausgehen.
Adriaan Ist das eine Vermutung Deinerseits oder ist Dir eine höchstgerichtliche Entscheidung in dieser Richtung bekannt ?
Zuletzt bearbeitet von stein1101; 09/01/2022 20:48.
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Martin, da wurde ich nicht mit rechnen bzw dich auf einen lange Rechtstreit gefasst machen. Hat dein Fahrzeug 3,5 To auch als technisch maximal zulässiges Gewicht eingetragen bist du dran. Hat er Technisch in dein Schein 6 Tonnen und ist auf 3,5 To abgelastet, könnte(!) das funktionieren, aber ich wurde mal nicht davon ausgehen.
Adriaan Ist das eine Vermutung Deinerseits oder ist Dir eine höchstgerichtliche Entscheidung in dieser Richtung bekannt ? Das ist korrekt weil von einem 6 Tonnen Fahrzeug mit 4 Tonnen GG keine abstrakte Gefährdung ausgeht, das Fahrzeug ist ja vom Hersteller dafür zertifiziert, entsprechend wird es als Ãœbertreibung geahndet - so wie wenn du 5Km/h zu schnell fährst. Hast du nun aber einen 3,5Tonner und bist damit mit 4 Tonnen unterwegs bist du oberhalb dessen was der Hersteller erlaubt und damit besteht eine abstrakte Gefährdung der übrigen Verkehrsteilnehmer - dieses wird als Vergehen geahndet und wird zwingend von einem Richter beurteilt mit unangenehmen Folgen, da verstehen sie keinen Spass mehr. Von der rechtlichen Seite besteht da also ein massiver Unterschied "wie" Ãœberladen ein Fahrzeug ist, technisch oder nur auf dem Papier. Ich hab mich während meiner beruflichen Laufbahn oft genug damit rumgeschlagen. So war es zb. angezeigt einen 4 Achser nicht auf über 38 Tonnen GG zu bringen bei 32 Tonnen zGG. Die 6 Tonnen dazwischen waren die interne Toleranz. Gruss Ozy
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In CH gilt ein technisch bedingter Sicherheitsabzug von 3% des gewogenen Betriebsgewichtes. Also zeigt die Waage 3605 Kg darfst weiterfahren. Personen werden mit 75Kg gerechnet, egal ob übergewichtig- oder Fliegengewicht. Diät nützt also nix Ich mag dich nur ungern korrigieren, aber das gilt nur begrenzt. Korrekt ist du darfst weiterfahren wenn du wie gesagt 3605KG bist, und die Personen werden mitgewogen, es sind nicht fiktive 75KG wie bei der Fahrzeugzulassung. Und jetzt kommt das aber - wenn du mit 3610Kg auf der Waage stehst dann lädst du 110Kg ab, und du bezahlst die Busse für 110Kg Ãœberladung. In den Moment wo du oberhalb der Toleranz bist zählt die gesamte Ãœberladung, da gibt's kein Skonto mehr. Aber, wenn du nur auf dem Papier Ãœberladen bist ist es im ermessen des Beamten ob er dich, trotz Ãœberladung, weiterfahren lässt und du nur bezahlst oder ob du ablädst. Bist aber technisch Ãœberladen wirst du immer an Ort und Stelle umladen und zwar alles. Bei uns musste oft genug ein zweiter LKW und ein Bagger antraben um den Kipper auf dem Werkhof zu entlasten. Gruss Ozy PS: Zumindest bis vor 3 Jahren war das so, vielleicht hat sich da ja wieder was geändert in der Zwischenzeit.
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[quote=Adriaan]
Ist das eine Vermutung Deinerseits oder ist Dir eine höchstgerichtliche Entscheidung in dieser Richtung bekannt ? Martin, konkrete Urteile kann ich dir nicht nennen, aber aus meine Erfahrung mit Versicherungen und Gerichtsverfahren, direkt und indirekt, folgendes dazu sagen: Gehen wir mal an hand eines Beispiels vor: Fahrzeug Technisch Zulässig 5500 kg, Gesetzlich(!) Zulässiges Gewicht auf 3500 kg abgelastet weil kein C1 vorhanden, tatsächliges Gewicht aber 4300 kg. Der Fahrer(in) ist diese Tatsache sehr wohl bewusst, ignoriert das aber, bin ja nur auf Papier überladen. Das stimmt ja schon, aber Fakt ist das der/die so laut Gesetz nicht am Verkehr teilnehmen darf. Wirst du kontrolliert, darfst du ein je nach Land mehr oder weniger grosse Obulus hinterlassen, kannst weiterfahren oder das Fahrzeug per Abschleppdienst nach Hause bringen lassen da weiterfahrt untersagt. Gibt höchstens eine schöne Geschichte für der Stammtisch. Aber nun passiert folgendes: dieses Fahrzeug fährt auf eine Strasse in eine Ortschaft, wie es sich gehört mit 50 km/h, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Links und rechts geparkte Fahrzeuge. Nun rennt ein spielendes Kind auf die strasse, trotz Vollbremsung kommt dies unter die Räder und stirbt. Fahrer(in) kommt vor Gericht und jetzt geht's los: als erste sagt dir der Staatsanwalt das du unter den Umständen zu schnell gefahren bist. Du sagst nö, ich bin ja mit der erlaubte 50 km/h gefahren. Nutzt dir aber nichts, unter der nach Meinung der Staatsanwalt geltende Voraussetzungen(Sichtbehinderung durch geparkte Fahrzeuge) beim Unfall hättest du deine Geschwindigkeit verringern müssen um jederzeit rechtzeitig zum stehen zu kommen. Die Diskussion verlierst du. Dann wurde das Fahrzeug wie üblich nach ein Tödllicher Unfall beschlagnahmt, auseinander genommen und begutachtet. Dabei kommt raus, das du mit 4300 kg unterwegs warst. Fahrer sagt: war mir bewust(nächste grosse Fehler), aber ist ja kein Problem da technisch bis 5500 kg erlaubt und da war ich drunter. Staatsanwalt zeigt das Gericht die Zulassung, wo klar 3500 maximal zulässig drin steht. Dazu der Polizeibericht, das feststellt das dieses Fahrzeug nicht durch Ãœberladung mit Einkäufe, Klamotten usw zu schwer war, aber die 4300 kg das Leergewicht ist wie es bei der Zulassung hätte ermittelt werden müssen. Damit ist die Sache im grunde schon gelaufen. Fahrer widerspricht vehement, Gutachter wird bestellt, der rechnet ein halbes Jahr und stellt fest das der Bremsweg bei die gemessene 4300 kg sagen wir mal 1 meter länger war, als dies bei Einhaltung der Gesetzlich vorgeschriebene Gewichtsgrenze für dieses Fahrzeug von 3500 kg der Fall gewesen wäre, und das Fahrzeug in dem Fall noch grade rechtzeitig vor das Kind zum stehen gekommen wäre. Wie wurde das wohl für der Fahrer ausgehen? Ich will jetzt wirklich nicht der Teufel an die wand malen, aber jeder sollte sich im klaren sein was es bedeutet (bewust) unterwegs zu sein mit mehr als das im Fzgschein eingetragene zulässige Gewicht. Wirst du nur bei eine Kontrolle erwischt, ist es lästig und kostet Geld, mit ein wenig Glück kommst du davon wenn du unter die Technische zulässige Grenze bist. Bei ein bagatellunfall wird so schnell auch nichts passieren, bei ein schwerer Unfall können die Folgen erheblich sein. Da soll mann sich schon überlegen, ob das die paar Euro eingesparte Maut oder die Kosten für ein C1 wirklich wert sind. Wenn du mal Zeit hast und Corona das wieder erlaubt: setzt dich mal zum spass ein paar Tage als Zuschauer in ein Gerichtssaal. Wirst staunen wie oft dein Gefühl für Gerechtigkeit nicht mit der im Gesetz festgelegte Regeln und das daraus folgende Urteil in einklang ist. Adriaan
Zuletzt bearbeitet von Adriaan; 10/01/2022 05:56.
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Ich mag dich nur ungern korrigieren, aber das gilt nur begrenzt. Korrekt ist du darfst weiterfahren wenn du wie gesagt 3605KG bist, und die Personen werden mitgewogen, es sind nicht fiktive 75KG wie bei der Fahrzeugzulassung. Und jetzt kommt das aber - wenn du mit 3610Kg auf der Waage stehst dann lädst du 110Kg ab, und du bezahlst die Busse für 110Kg Ãœberladung. In den Moment wo du oberhalb der Toleranz bist zählt die gesamte Ãœberladung, da gibt's kein Skonto mehr. Aber, wenn du nur auf dem Papier Ãœberladen bist ist es im ermessen des Beamten ob er dich, trotz Ãœberladung, weiterfahren lässt und du nur bezahlst oder ob du ablädst.
PS: Zumindest bis vor 3 Jahren war das so, vielleicht hat sich da ja wieder was geändert in der Zwischenzeit. Hallo Ozy Ich hab auf Admin.ch nachgelesen. Was du schreibst ist korrekt! Man muss auf das eingetragene Gewicht (nix mit +3%) abladen! Das hat sich auch in den letzten 3 Jahren nicht geändert. Was mich (wieder einmal mehr) in meiner Meinung bestärkt. Ein bis aufs letzte Kilo ausgenutztes GG beim Reisefahrzeug kann, zumindest innerhalb Europas, in die Hose gehen! Beste Grüsse Harry
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Hallo Adriaan
Deine Argumentationen mögen zutreffen, beschreiben aber einen sehr besonderen und hoffentlich seltenen Fall.
Aber es stimmt: Wir stehen alle mit einem Bein im Gefängnis. Und wer zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort ist kann ganz leicht tot sein. Soll ich deshalb ab sofort mit 2 Bodygards rumlaufen und mich im Verkehr nur noch chauffieren lassen? Ein Restrisiko bleibt, ein sehr gewissenhafter, fast schon zwanghafter Pedant kann es noch etwas senken.
Ãœbrigens musst Du den Steini juristisch nicht aufklären. Martin hatte jahrelang eine Rechtsanwaltskanzlei in Linz.
Sepp
Zuletzt bearbeitet von SeppR; 10/01/2022 14:47.
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