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ich habe mal ein alte Mail herausgekramt von 2016: " Sehr geehrter Herr Heil, vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zu hypothetischen Schadensfällen keine konkreten Leistungszusagen geben können. Bei jedem eingetretenen Schaden wird speziell auf die notwendigen Hilfsmaßnahmen eingegangen und im Rahmen der Bedingungen Leistung und Hilfe erbracht. Das geschützte Fahrzeug wird gemäß Â§ 20 der Bedingungen für die ADAC Plus Mitgliedschaft durch einen ADAC Vertragspartner zum Wohnsitz des Mitglieds zurück transportiert, wenn es aufgrund einer Panne oder eines Unfalles nicht mehr technisch fahrbereit ist, und a. der Schaden wurde durch eine Werkstätte festgestellt; b. es liegt kein Totalschaden nach § 1 Nr. 2 vor; c. bei einem Schaden in Deutschland kann das geschützte Fahrzeug auch am Tag nach dem Schaden nicht wieder technisch fahrbereit gemacht werden; d. bei einem Schaden im Ausland wurde das geschützte Fahrzeug so schwer beschädigt, dass eine Instandsetzung im Umkreis von 50 km vom Schadensort innerhalb von 3 Werktagen - auch mit Ersatzteilversand nach § 22 - nicht durchführbar. Wir transportieren das Fahrzeug mit Gepäck und Ladung durch einen ADAC Vertragspartner zu einer Reparaturwerkstatt an Ihrem Wohnsitz. Kann das Fahrzeug auch am Zielort repariert werden, wird es dorthin transportiert, wenn dadurch keine höheren Kosten entstehen. Können Gepäck und Ladung nicht zusammen mit dem Fahrzeug transportiert werden, veranlassen wir einen getrennten Transport zu Ihrem Wohnsitz oder zum Zielort und übernehmen diese Kosten bis zum Wert der Bahnfracht. Wir übernehmen die Kosten des Transportes vom Schadensort zum Einstellort, notwendige Sicherungsgebühren und durch unsere Leistungsorganisation entstehende Einstellgebühren. In Deutschland schleppen wir als Serviceleistung das Fahrzeug soweit erforderlich vom Schadensort zum Einstellort, von dem aus der Fahrzeugtransport erfolgt. Im Ausland vermitteln wir ein Abschleppunternehmen, welches das Fahrzeug - soweit erforderlich vom Schadensort zum Einstellort abschleppt und erstatten die Abschleppkosten in voller Höhe. Notwendige Sicherungskosten und durch unsere Leistungsorganisation entstehende Einstellungskosten werden von uns übernommen. Die Leistung wird auch erbracht, wenn das geschützte Fahrzeug nach einer Entwendung wiederaufgefunden wurde, noch nicht in fremdes Eigentum übergegangen ist und kein Totalschaden vorliegt. Ist der Schaden außerhalb des Geltungsbereiches Europa eingetreten, wird die Leistung ab der Grenze des Geltungsbereiches Europa erbracht. Gemäß Â§ 1 Nr. 7 liegt ein Totalschaden vor, wenn die Kosten einer Reparatur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges in Deutschland am Tage des Schadens übersteigen. Der Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, der im Inland aufgewendet werden muss, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben. Der Wiederbeschaffungswert wird anhand der Schwackeliste oder eines vergleichbaren Beurteilungssystems (z. B. DAT-Bewertungsliste) ermittelt. Sonderausstattungen werden berücksichtigt. Im Zweifelsfall müssten Sie uns die Sonderausstattungen mit einem entsprechenden Nachweis belegen. Wir hoffen, dass unsere Zeilen zur Klärung beitragen konnten. Mit freundlichen Grüßen Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e. V. (ADAC e. V.) Mitgliederservice Mitgliedschaft+Versicherungen Tel.: 0 89 76 76 66 32 Fax: 0 89 76 76 63 46 http://www.adac.de/impressum" Ich habe nochmals eine Anfrage gestellt, ob sich daran mittlerweile was geändert hat.
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Ich hatte vor 4Tagen nochmals per Kontaktformular angefragt ob die Leistungen wie damals angegeben, noch aktuell sind. Leider bisher keine Antwort.
Ich sende denen gleich nochmals eine Mail.
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aha, das glaube ich. Fliegengewichte sind nirgends ein Problem.
Nach meinen Recherchen ist der ADAC der einzigste Laden der mir mein Wohnmobil zurück nach Hause schleppt aus dem Ausland (6.5T; 7,35m Länge; 2,45m Breite; 3,19m Höhe). Hallo Hartwig, ein Zitat: .2 Versicherte Fahrzeuge Versichert sind Fahrzeuge, • die auf Sie zugelassen sind und im privaten Gebrauch stehen, • die Sie zum privaten Gebrauch angemietet, oder im Rahmen von Car-Sharing* genutzt haben, wenn kein Leistungsanspruch gegen Dritte (z.B.Car-Sharing- Betreiber) vorliegt, • die Sie als berechtigter Fahrer* nutzen. Die versicherten Fahrzeuge dürfen nach ihrer Bauart und Ausstattung nur zur Beförderung von maximal neun Personen bestimmt sein und zum Zeitpunkt des Schadeneintritts nicht gewerblich genutzt werden. Versichert sind folgende Fahrzeuge: 1. Pkw, die als Personenkraftwagen zugelassen sind, mit Ausnahme von Mietwagen,Taxen und Pkw zur gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung, auch mit alternativenAntrieben bzw. Elektroantrieb. 2. Wohnmobile bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse (Wohnmobile sind Campingfahrzeuge, die als sonstige Kraftfahrzeuge zugelassen sind mit einer Höhe von maximal 3,2 m sowie einer Länge von max. 8 m und einer Breite von max. 2,55 m.Alle Maße verstehen sich einschließlich Ladung). 3. Krafträder und Roller, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen. 4. Mopeds sowie Roller mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h. 5. Mitgeführte Wohnwagen, Gepäck- und Bootsanhänger mit[color:#FF0000][/color] höchstens einer Achse (Achsen mit weniger als 100 cm Abstand gelten als eine Achse.). Ausgeschlossen von der Versicherung sind: • Fahrzeuge, die nicht unter Nrn. 1 bis 5 fallen, • Schrottfahrzeuge, polizeilich beschlagnahmte oder sichergestellte Fahrzeuge oder deren Ladung, • Fahrzeuge zur gewerbsm ... https://www.arcd.de/schutzbrief/leistungsuebersicht/
Grüße von Beda mit dem B
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Hallo, diese Daten habe ich auch, danke, aber: ich möchte es schwarz auf weiß haben, dass sie im Schadensfall mein Womo und uns wieder nach Hause bringen. Hierüber habe ich keine sicheren Infos gefunden. Klar, aus Kostengründen versuchen die das zu verhindern. Mein Womo kann nur auf der Brille nach Hause transportiert werden oder auf einem großen Tieflader. Die 3,19m Höhe sind kein Zufall Sonst wäre da schon eine Höherlegung drin.
Zuletzt bearbeitet von Hartwig; 14/07/2022 19:42.
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Morgen Hartwig, ich hatte 36 Jahre eine AUTOWERKSTATT und bin über 30 Jahre ARCD-Mitglied. Tricksereien mit den eigenen Regeln habe ich nur beim ADAC mitbekommen. Beim ARCD nie.
Grüße von Beda mit dem B
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Antwort kam unmittelbar vom ARCD nach meiner Anfrage: Sehr geehrter Herr Heil, vielen Dank für Ihre Mail vom 17.07.2022. Ãœber den ARCD-Schutzbrief ist das Abschleppen grundsätzlich immer in die nächste Fach Werkstatt versichert oder zu einem gewünschten Ort in gleicher Entfernung. Wohnmobile sind bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse unter Einschluss mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger versichert. (Wohnmobile sind Campingfahrzeuge, die als sonstige Kraftfahrzeuge zugelassen sind mit einer Höhe von maximal 3,2 m sowie einer Länge von max. 8 m und einer Breite von max. 2,55 m. Alle Maße verstehen sich einschließlich Ladung). Ein Wohnmobil das über die versicherten Maße hinausgeht können wir nicht versichern. Grundlage für den Leistungsumfang Ihres ARCD-Schutzbriefes sind die Allgemeinen Bedingungen für die Schutzbrief-Versicherung, welche Sie unter anderem auf unserer Internetpräsenz www.arcd.de einsehen können. Die Schutzbriefbedingungen erhalten Sie im Anhang – Ihre Fragen betreffen die Punkte 1.2 Versicherte Fahrzeuge – 2.1.2 Abschleppen des Fahrzeugs - 2.2.7 Fahrzeugtransport-Service und Pick-Up-Service. Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Linda Bär Auto & Reise GmbH Im Verbund des ARCD Postfach 440 91427 Bad Windsheim Tel.: 00 49 (0) 98 41 / 4 09 271 Fax: 00 49 (0) 98 41 / 4 09 264 E-Mail: schadenabteilung@arcd.de Web: www.arcd.deE-Postbrief: postfach@arcd.epost.de
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Beim ADAC hat es mehrere Anläufe gebraucht bis ich eine Antwort bekam: Sehr geehrter Herr Heil, laut unseren Bedingungen ist Ihr Wohnmobil mit den angegeben Maßen versichert (9. Seite im PDF-Dokument). Sollte Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit sein, versucht der ADAC das Fahrzeug vor Ort zu reparieren. Wenn das nicht klappt, werden Sie zur nächstgeeigneten Werkstatt gebracht. Hat keine geeignete Werkstatt geöffnet oder steht das Fahrzeug länger als 3 Tage in der Werkstatt, wird das Fahrzeug zu Ihrem Wohnsitz abgeschleppt. Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen Belgin Günel Mitgliederservice Geschäftsstelle & Reisebüro ADAC Nordbaden e.V., Am Alten Güterbahnhof 9, 76646 Bruchsal T +49 7251 618 99 99 27 F +49 7251 618 99 98 71 gs.bruchsal@nba.adac.de www.adac.de/nordbadenwww.adacreisen.de/bruchsalÖffnungszeiten: Mo. - Fr.: 9.00 - 18.00 Uhr Sa.: 10.00 - 14.00 Uhr
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