|
Joined: Dec 2011
Posts: 946 Likes: 26
Dauerbrenner
|
Dauerbrenner
Joined: Dec 2011
Posts: 946 Likes: 26 |
Hallo Ernst,
Mich beträfe es sowieso nicht, aber da ist nur von Wohnmobilen die Rede. Wäre also die Frage, ob man auch einen LKW bis 4,25t damit fahren darf, da ich meinen ja weiter als LKW zulassen will.
Wichtiger wäre ob auch die Strassenregelungen entsprechend angepast würden: über 3,5t gibt es ja Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 (oder sind es 80 ?). Jährlicher Tüv statt zweijährig, es gibt da viele Gründe unter 3,5t zu bleiben Davon steht da ja leider nichts.
Gruß Erich
|
|
|
|
Joined: Jun 2003
Posts: 15,994 Likes: 183
Arizona - the place to live
|
Arizona - the place to live
Joined: Jun 2003
Posts: 15,994 Likes: 183 |
Wieder so eine Totgeburt, der Hobby Mobilfahrer soll dann also ohne weitere Schulung mit 4.25T unterwegs sein dürfen während der professionelle Fahrer mit seinem Lieferwagen bei 3.5T weiterhin bleibt. Das ist doch alles völlig lächerlich.
Die Schweiz plante auch mal so einen Wahnsinn dass bei Anhänger nur die Wohnwagen 100Km/h fahren dürften während Sachentransport bei weiterhin 80 vorgesehen war. Zum Glück haben sie dann im Gesetzgebungsprozess noch bemerkt was für einen BS sie da planen und am Ende wurde es für alle Anhänger unter 3.5T die 100Km/h. Eine solche Ungleichbehandlung wäre nicht zu rechtfertigen gewesen. Es liegen bei weitem mehr Wohnwagen auf der Seite als Sachentransporter auf die Fahrleistung bezogen.
It's your life - make it a happy one!
|
|
|
|
Joined: Jan 2005
Posts: 14,347 Likes: 24
Habemus Papam
|
Habemus Papam
Joined: Jan 2005
Posts: 14,347 Likes: 24 |
Den Text vom ADAC darf man mal wieder nicht so ernst nehmen. Es geht darum,dass Führerschein B-Inhaber hinter ein 3,5t Fahrzeug einen 0,75t Anhänger ziehen dürfen. Also wurde angeregt ihnen generell Fahrzeuge bis 4,25t zu gestatten. Ich dachte das wäre längst durch. Wohnmobile dürfen 100km/h fahren,LKW nicht. Wenn man im Überholverbot hängt,hat man eben Pech gehabt.
|
|
|
|
Joined: Sep 2002
Posts: 2,344 Likes: 42
Das Orakel
|
Das Orakel
Joined: Sep 2002
Posts: 2,344 Likes: 42 |
Der leichte Anhänger (bis 750 kg) hinter B ist schon längst durch. Es gibt den Unfug, dass der "in B inkludierte schwere Anhänger", bei dem hz Zuggesamtgewicht 3.500 kg auch schon seit ewigen Zeiten gilt, dann bis 4.250 hz Zuggesamtgewicht ausgedehnt werden darf, wenn eine prüfng pder Überprüfungsfahrt oder beides vorliegt - angeblich, weil die armen PkW-Berechtigungsinhaber sonst benachteiligt wären gegenüber einem Lenker, der 3.500+750 fahren darf. (Und Sonderregelungen, dass die 3.500-Grenze bei LkW mit alternativen Antrieben auf 4.250 raufgesetzt werden darf, gibt es auch, das könnte aber ein nicht EU-einheitliches Flickwerk sein, bin zu faul zum Recherchieren).
Aber tröstet Euch, nix wird einfacher: die kommerziellen LkW bekommen demnächst Fahrtenschreiberpflicht ab 2.800... zurück in die Zukunft, da gabs doch mal eine Güterverkehrskonzessionsgrenze..
Grüsse Peter
P.S. Es geht hier nicht um Verkehrssicherheit, sondern um Lobbies und Zahl der Betroffenen: Darum die Wohnwagenregelung, darum die Spielchen mit 4.250, mit den "Behördenerweiterungen" für Einsatzfahrzeuge P.P.S. Busse dürfen auch 100 km/h, aber ohne Toleranz der LkW
|
1 member likes this:
Ozymandias |
|
|
Moderated by Burgerfrau, DaPo, Dieter, Flashman, juergenr, Monny, Ozymandias, Peter, Phil, rovervirus, Tordi
Posts: 490
Joined: October 2003
|
|
1 members (WV40.10),
67
guests, and
0
robots. |
Key:
Admin,
Global Mod,
Mod
|
|
Foren36
Themen44,062
Posts669,491
Mitglieder9,861
|
Most Online1,320 Jan 2nd, 2020
|
|
|
|