Hallo Forum!
Einer von uns ist österreichischer Amateurfunker mit Lizenz, verliert er seine Lizenz wenn er von den tunesischen Behörden angezeigt wird?
Danke für die Hilfe
Lorenz aus dem Odenwald
Hallo Lorenz,
der Inhaber einer OE Amateurfunklizenz (fast egal welche Lizenzklasse) müsste sich eingentlich sehr genau zu dem angefragten Themen äussern können.....
Die da wären:
- Elementare Kentnisse der Wellenausbreitung HF <> VHF
- Antennentechnik
- Unterschiede VHF (2m) zu HF (~~CB)
- Sender > Antenne > Gewinn > "Reichweite"
- UND (!) Gesetzeskunde ! (Rechte und Pflichten ! !)
Denn das hat er alles u.U. mühevoll während seinen Prüfungsvorbereitungen gelernt !
Also, entweder habe ich die Frage nicht richtig verstanden oder aber .......
PS: wenn "er" eine tunesische Gastlizenz beantragen sollte dann kann er Strahlungsleistungen im 2m Bereich realisieren die Neonröhren zum Leuchten bringen ! Aber nur "er" darf senden...
PS#2: Funkkontrollmessstellen der tun. Fernmeldebehörde, sind nicht wie vielleicht allgemein angenommen noch im "3 Welt-Status"
U.u. bedenken, das vor einigen Jahren selbst Amateurfunklizenzen der 1.Klasse extrem selten eine Privatlizenz bekommen haben. Mehr oder weniger waren nur Clubstationen, meistens in Hochschulen aktiv "on the air".
Deshalb ist die gesamte "Hochfrequenzlage" ohne entspr. Genehmigung der tun. Fernmeldeverwaltung meiner Meinung nach kritisch.....
Aufgrund umfangreicher Bemühungen (über viele Jahre) der International Amateur Radio Union sind aber Amateur-Gastlizenzen z.Zt. kein Problem. Hilft Euch allerdings nicht richtig weiter.... Es sei denn "Schnellkurs"...
Gruß,
Mic Nachtrag: bitte unbedingt ZOLL EINFUHRBESTIMMUNGEN beachten ! Amateurfunk Sende/Empfänger und Zusatzgeräte wurden jedenfalls bei mir alle in den Reisepaß eingetragen (Serial #).