Schreib ein Gedächtnisprotokoll, notiere dir alles, Uhrzeit etc. pingelig genau. Allein daran erkennt ein Gericht schon vieles.
Du kommst sonst ja nie weiter und technisches Equipment für zig Euronen bringts dann irgendwann auch nicht mehr.

Im Umkehrschluß kann dann ja auch nachgewiesen werden, das Polizist XYZ auch zur fraglichen Zeit vor Ort war. So ergeben sich immer wieder Deckungsgleichheiten und Verbindungen die in sich stimmig sind.
Du bist unbescholtener Bürger, der sich zur Wehr setzen will. Du kannst dabei auch über das Ziel hinnausschiessen.

Ausserdem ist zu prüfen, ob hier nicht eine Amtspflichtverletzung vorliegt. Das kommt öfter vor, als viele denken, denn ein Polizist ist in diesem Falle, kein Prüfingenieur und hat die nötige Fachkompetenz nicht. Er kann aber, auf Verdacht, veranlassen, dass nachgeprüft wird.
Wird dieses gemacht und ist damit nachgewiesen, dass das bemängelte Objekt in einem gesetzeskonformen Zustande war und ist, so ist das Verfahren abgeschlossen.
Selber Beamter darf nun nicht ständig erneut den Verdacht äussern, es sei er kann ihn begründen. Und hier ist zu prüfen, ob die Begründung auch ausreichend ist.

Immer daran denken, der Polizist darf ein Fahrzeug sogar vorläufig stillegen, aber er muss das fundiert und schriftlich begründen.
Ist das Fahrzeug aber in ordnungsgemässem Zustande und hat der Polizist wissentlich falsch gehandelt, kannst du ihn anzeigen.
Das würde ich, vorbehaltlich der Äusserung deines Anwaltes, sogar in Erwägung ziehen.
Beamten oder Staatswillkür wäre da noch so ein Schlagwort, was mir da einfällt.


Nissan Patrol K260 3,3TD 81KW BJ 89, kurz, 2800kg Anhängelast, 245/70 R16 M+S Kobra