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ich glaub sogar dass du bei nem unfall keinen versicherungsschutz hast! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" />
mein schalter is a bissal versteckt und somit nahezu unsichtbar!

Oh mh das ist <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/zensur.gif" alt="" /> grad bei nem neuen Defender.
Also wenn ich mir kein ABS einbau dann haften die bei nem Unfall...
wenn ich mir aber ABS einbaue und es abschalte und nene Unfall baue dann haftet die Versicherung nicht...?

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" /> Die KFZ-Hafpflichtversicherung muss (Pflichtversicherung !) immer Dein Opfer auszahlen, kann Dich aber bei grober Fahrlässigkeit (rote Ampel überfahren etc.) fast immer (ausser beim "richtigen" Tarif) in Regress nehmen. Und zwar pro "Fahrlässigkeit" bis zu 5.000,- Euro (bei uns, andere Versicherer haben andere Bedingungen). Und bei Vorsatz sowieso.
Jetzt wäre interessant zu klären, ob ein Abschalten des ABS ursächlich den Unfall ausgelöst oder den Schaden verschlimmert hat etc.. Dieser Beweis ist m.E. schwierig zu führen und wird wahrscheinlich nur bei grösseren Schäden unternommen. Ausserdem ist wird im all. gültigen Typklassenverzeichnis kein Unterschied zwischen Defender mit/ohne ABS gemacht, das heisst, die Versicherungen sehen hier keinen Unterschied im Risiko.
Dann wäre auch noch abzuklären, ob hier ein Augenblicksversgagen vorliegt ("habe nach dem letzten Ausritt im Gelände das Einschalten vergessen blablabla") und so auf den Regress verzichtet wird.
In der Kasko könnt es wieder anders aussehen (z.B. ob beim Tarif das ABS angegeben werden konnte (bei uns nicht).
Also zusammengefasst : Alles schwierig ! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" /> aus.

Acha ja : Nach neuem EU-Recht keine Gewährleistung auf diese Aussage (oder war das ebay....?)