Hallo ,

das kann man nicht verallgemeinern . Kommt immer auf das zuständige Finanzamt und deren Forderungen / Kulanz an .

Normale Richtlinien sind folgende :

- verblechte hintere Seitenscheiben
- hintere Sitzplätze und dazugehörige Gurte sind zu entfernen und die entsprechenden Befestigungspunkte zu verschweißen .
- Trennwand (Gitter) hinter vorderen Sitzen
- Ladefläche muß größer als die gesamte Nutzfläche sein

Setz dich mal mit deinem zuständigen Finanzamt in Verbindung und frage nach deren Forderungen für LKW-Zulassung .

Gruß , Big


PS : Sieht man sich evtl. am 24.06.06 in Ottendorf-Okrilla ?


Grüße , Big

Wenn man den Weg verliert, lernt man ihn kennen.