Jungs, Jungs!

Was hier abgeht passt auf keine Kuhhaut! Der Stabi muss für den Strassenverkehr verbaut sein
und funktionieren! Ansonsten ist nix mit Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz! Wer hier
schreibt, dass man das Teil einfach weglassen kann, hat zwar technisch recht, aber ingesamt
wohl keinen Durchblick mehr... <img src="/forum_php/images/graemlins/trau27.gif" alt="" />

Bei mir war auch nach 8 Jahren der Stabimechanismus defekt. Wäre teuer geworden. Statt dessen
habe ich den einfachen Stabi aus dem Y61 ohne entkoppelbaren Stabi einbauen lassen und die
Steuerung entfernt. Hat nur ein Zehntel gekostet und funzt mit TÜV-Segen.


Gruss,
105er