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Suchtiger
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Suchtiger
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Jungs, Jungs!
Was hier abgeht passt auf keine Kuhhaut! Der Stabi muss für den Strassenverkehr verbaut sein und funktionieren! Ansonsten ist nix mit Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz! Wer hier schreibt, dass man das Teil einfach weglassen kann, hat zwar technisch recht, aber ingesamt wohl keinen Durchblick mehr... <img src="/forum_php/images/graemlins/trau27.gif" alt="" />
Bei mir war auch nach 8 Jahren der Stabimechanismus defekt. Wäre teuer geworden. Statt dessen habe ich den einfachen Stabi aus dem Y61 ohne entkoppelbaren Stabi einbauen lassen und die Steuerung entfernt. Hat nur ein Zehntel gekostet und funzt mit TÜV-Segen.
Gruss, 105er
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