"Alte Führerscheine bleiben gültig und brauchen, von Sonderfällen (z. B. bei der Beantragung eines internationalen Führerscheins) abgesehen, nicht in einen neuen Kartenführerschein umgetauscht zu werden. Dies gilt auch für DDR-Führerscheine. Natürlich können die Führerscheine auf freiwilliger Basis umgetauscht werden. Z. B. bei Reisen ins Ausland kann es sinnvoll sein, seinen "alten" Führerschein im "Papierformat" in einen neuen und modernen Führerschein im "Scheckkartenformat" umzutauschen. Zwar müssen die "alten" Papierführerscheine grundsätzlich auch bei Reisen ins Ausland anerkannt werden, dennoch sollten Schwierigkeiten, z. B. bei Polizeikontrollen wegen eines veralteten Fotos oder unleserlicher Angaben oder etwa auch beim Anmieten eines Fahrzeuges, von vornherein ausgeschlossen werden. Der moderne Kartenführerschein ist praktisch und handlich. Das Umtauschverfahren ist ohne großen bürokratischen Aufwand und preiswert über die zuständige Fahrerlaubnisbehörde (je nach Land Straßenverkehrsämter, Landratsämter, Landeseinwohnerämter) durchzuführen."

Aber einfach mal direkt anschauen. Auskünfte sind natürlich unverbindlich, da sich ja alles immer ändern kann. Diese CE Führerscheine (also über 12,5to) müssen vor dem vollendeten 50 Lebensjahr in der Tat umgeschrieben werden - verfällt sonst - , die anderen nach Lesart der BMVBS und auch des AvD nicht.

Hier die Downloads:




Führerscheine

Besitzstandwahrung


Grüße...HaJo

...mit 'ner Serie biste immer der Erste - im Stau!