lass ihn doch kommen ... wenn er von Dir die Bezahlung verlangt soll er Dir nachweisen was er dafür getan hat ... Beweislast liegt bei ihm !!!

Kommt der Mahnbescheid - dann unbedingt die Widerspruchsfrist 14 Tage einhalten und Widerspruchformular abschicken ... dann muss der Praktische Heiler seinen Anspruch begründen .... wenn er´s sich dann noch traut ...

trust me I´m a lawyer ...

Grüße <img src="/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Zuletzt bearbeitet von kuhn; 30/08/2006 22:35.