*kreisch*





Mautbrücken müssten eigentlich ebenfalls gebühren­pflichtig sein. Und zwar jede Einzelne: Sie stehen auf getrenn­ten Grund­stücken, sie haben Verbindung zu einem Netz (oder werden die Daten in Säcken abgeholt?) und sie sind mit Rechnern aus­gestat­tet, die Bild­verarbeitung erledigen.

Sie müssten also theoretisch genauso­gut Rundfunk­darbietungen aufzeichnen können und wären somit Rundfunk­empfangs­geräte im Sinne des aktuellen Staats­vertrages.

Könnt ja sein.

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