Die ultimative abschliessende Erklärung kommt aus Brüssel, Gesetzlich festgelegt und verbrieft und besiegelt.
Zitat
Geländefahrzeuge (Symbol G)
Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2 Tonnen und Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge , wenn sie wie folgt ausgestattet sind:
-mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so ausgelegt sind, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann
-mit mindestens einer Differenzialsperre oder mindestens einer Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet
-als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 30% überwinden können, nachgewiesen durch Berechnung
Außerdem müssen sie fünf der folgenden sechs Anforderungen erfüllen:
-der vordere Überhangwinkel muss mind. 25° Grad betragen -der hintere Überhangwinkel muss mind. 20° Grad betragen -der Pampenwinkel muss mind. 20 Grad betragen -die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mind. 180 mm betragen -die Bodenfreiheit unter der Hiterachse miss mind. 180 mm betragen -die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mind. 200 mm betragen
Jetzt ist endlich geklärt was ein Geländewagen ist, die EU hat eine Frage beantwortet die uns immer wieder beschäftigt hat