Die ultimative abschliessende Erklärung kommt aus Brüssel, Gesetzlich festgelegt und verbrieft und besiegelt.

Zitat
Geländefahrzeuge (Symbol G)

Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2 Tonnen und Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge , wenn sie wie folgt ausgestattet sind:

-mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so ausgelegt sind, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann

-mit mindestens einer Differenzialsperre oder mindestens einer Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet

-als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 30% überwinden können, nachgewiesen durch Berechnung

Außerdem müssen sie fünf der folgenden sechs Anforderungen erfüllen:

-der vordere Überhangwinkel muss mind. 25° Grad betragen
-der hintere Überhangwinkel muss mind. 20° Grad betragen
-der Pampenwinkel muss mind. 20 Grad betragen
-die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mind. 180 mm betragen
-die Bodenfreiheit unter der Hiterachse miss mind. 180 mm betragen
-die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mind. 200 mm betragen


Jetzt ist endlich geklärt was ein Geländewagen ist, die EU hat eine Frage beantwortet die uns immer wieder beschäftigt hat

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/boing.gif" alt="" />


It's your life - make it a happy one!