wenn dein auto von vor 91 ist brauchst du nach vorne
sogar nur ne absütze, nicht mal gurt, aber im intersse der kinder ist gurt natürlich nicht schlehct, hier mal die fakten:

1:
Nur wenn die Sitze im Wohnraum des Wagens während der Fahrt nicht benutzt werden, ist alles ganz einfach. Wenn hier aber die Familie unterwegs Platz nehmen soll, müssen Sicherheitsanforderungen eingehalten werden. Insgesamt sind höchstens acht solche Plätze plus Fahrersitz zulässig.



Wie lauten die Vorschriften für die Sitze im Wohnbereich?


Gepolsterte Sitze sollen eine Breite von 45 cm und eine Tiefe von 40 cm haben. Ihre Polster müssen sicher befestigt sein, z.B. durch Druckknöpfe oder Klettverschlüsse. Befinden sich Wände im Sitzbereich, so sollen sie in Kopfhöhe abgepolstert sein.


Sollen Sitze im Wohnteil während der Fahrt benutzt werden und stehen sie in Fahrtrichtung, so müssen sie mit bauartgenehmigten Sicherheitsgurten ausgestattet sein. Nur an "Verankerungspunkten", die der Fahrzeughersteller vorgesehen hat, dürfen die Gurte befestigt werden. Unter Umständen genügen Beckengurte (zul. Gesamtgewicht >2,5 t), doch Drei-Punkt-Gurte sind dringend zu empfehlen.


Ausnahme: Datiert die Zulassung des Fahrzeugs aus den Jahren vor 1992, so genügt anstelle der Gurte eine gepolsterte "Abstützmöglichkeit" vor dem Sitz. Die aber bietet nur einen geringen Schutz bei Unfällen. Deshalb die Empfehlung: Geben Sie einem Gurt den Vorzug!


Stehen Sitze gegen die Fahrtrichtung, und sollen sie unterwegs besetzt werden, so benötigen Sie eine Kopfstütze. Sind Sitze quer zur Fahrtrichtung angeordnet, ist ein Beckengurt vorgeschrieben. Zudem empfiehlt sich eine Haltemöglichkeit für Ihre Insassen - zum Beispiel ein elastischer Handgriff.


Alle Sitzplätze, die während der Fahrt nicht benutzt werden dürfen, müssen entsprechend gekennzeichnet sein.



Die Mitfahrer im Wohnmobil müssen sich mit dem Lenker direkt verständigen können. Ein Schiebefenster oder ähnliches ist also geboten, wenn das Fahrerhaus vom Wohnteil abgetrennt ist.

2.
6.2.4 Sitze
Im Fahrzeugbrief ist in Ziffer 12 nur die Anzahl der Sitzplätze anzugeben, die während der Fahrt besetzt werden dürfen. Sitzplätze, die während der Fahrt nicht besetzt werden dürfen, sind entsprechend zu kennzeichnen. Alle Sitzplätze, die während der Fahrt besetzt werden dürfen, müssen den Vorschriften des § 35a StVZO entsprechen, wobei für den Fahrersitz auch die Anforderungen der Führerhausrichtlinie anzuwenden sind. Bei der Beurteilung der Sitzfestigkeit ist die EGRL 74/408/EWG heranzuziehen. Sitzkissen- und Rückenlehnenpolster sind gegen Verrutschen zu sichern.

6.2.5 Rückhalteeinrichtungen, Sicherheitsgurte und deren Verankerungen
Für vor 1992 zugelassenen Wohnmobile (Erstzulassung des Basisfahrzeugs bis 31.12.1991) gelten folgende Anforderungen:
Für alle Sitzplätze, die während der Fahrt besetzt werden dürfen, sind geeignete Haltemöglichkeiten vorzusehen, z.B.
- bauartgenehmigte Sicherheitsgurte an Verankerungspunkten mit ausreichender Festigkeit für Sitze, vor denen sich keine gepolsterten Abstützmöglichkeiten befinden,
- geeignete Abstützungen für quer zur Fahrtrichtung angeordnete Sitzplätze
- Kopfstützen für Sitzplätze, die entgegen der Fahrtrichtung angeordnet sind.
Für ab dem 1.1.1992 erstmals in den Verkehr kommende Wohnmobile (Erstzulassung des Basisfahrzeugs) gelten die Vorschriften des § 35a StVZ in der entsprechenden Fassung:
- geprüfte Verankerungspunkte und bauartgenehmigte
Sicherheitsgurte für alle in Fahrtrichtung angeordnete Sitzplätze
- bei allen weiteren Sitzplatzanordnungen gelten weiterhin die vorgenannten Anforderungen
Bei der Prüfung der Gurtverankerungen sind ggf. die zusätzlichen Belastungen durch Zusatzfunktionen des Sitzes (z.B. Staukasten o.ä.) zu berücksichtigen, wenn sich Gurtverankerungen am Sitz befinden. Zusätzliche Belastungen durch Befestigung von sonstigen Ausrüstungsteilen im Bereich der Gurtverankerung sind in gleicher Weise zu berücksichtigen.
Entgegen der in Abschnitt 4.1 genannten Vorgehensweise Prüfanforderungen entsprechend Basisfahrzeug - sind bei der Prüfung der Gurtverankerung für Sitzplätze im Wohnbereich die Anforderungen hinsichtlichj ihrer Festigkeit für Fahrzeuge der Kategorie M1 sinngemäß anzuwenden.

für seitliche sitze reicht sowei ich weiß eine abstütze in in höhe der hüfte...und die kann man laut einem tüv prüfer basteln, indem man einfach eine starke platte stabil an den sitz schraubt.

aber: bei autos ab 94 oder 96 (weiss ich net genau) müssen extra sitzpläte genehmigt sein für dieses auto...da kannst ne eigenbau also vergessen

grüße,
sam