Da gibts dann auch wieder Ausnahmen.
Die musst du mir aber mal zeigen, davon steht in den Richtlinien aber nix <img src="/forum_php/images/graemlins/trau27.gif" alt="" />
Die Ausnahme steckt in der Wortwahl des Textes:
"... Der Abstand Kupplungsmitte zur Fahrbahn
SOLLTE 420mm betragen - nicht muß."
Mein Kollege sagte: "Schlußendlich ist der Fahrer für die Bodenfreiheit des Anhängers und die Verkehrssicherheit des Gespanns verantwortlich."
A N D R E A S
mit höhergelegter Kupplung (520mm)