Zitat
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Da gibts dann auch wieder Ausnahmen.

Die musst du mir aber mal zeigen, davon steht in den Richtlinien aber nix <img src="/forum_php/images/graemlins/trau27.gif" alt="" />

Die Ausnahme steckt in der Wortwahl des Textes:
"... Der Abstand Kupplungsmitte zur Fahrbahn SOLLTE 420mm betragen - nicht muß."

Mein Kollege sagte: "Schlußendlich ist der Fahrer für die Bodenfreiheit des Anhängers und die Verkehrssicherheit des Gespanns verantwortlich."

A N D R E A S
mit höhergelegter Kupplung (520mm)


Das Rübenschwein