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[quote]Da gibts dann auch wieder Ausnahmen.

Die musst du mir aber mal zeigen, davon steht in den Richtlinien aber nix <img src="/forum_php/images/graemlins/trau27.gif" alt="" />

Die Ausnahme steckt in der Wortwahl des Textes:
"... Der Abstand Kupplungsmitte zur Fahrbahn SOLLTE 420mm betragen - nicht muß."

Mein Kollege sagte: "Schlußendlich ist der Fahrer für die Bodenfreiheit des Anhängers und die Verkehrssicherheit des Gespanns verantwortlich."

A N D R E A S
mit höhergelegter Kupplung (520mm) [/quote]

Hallo ANDREAS,

habe etwas gegoogelt nach "DIN 74058" interessant daran ist,
in der DIN 74058 steht MUSS nicht SOLLTE, zudem lautet das Mass 430 +/- 35mm nicht 420mm.

Kupplungshöhe am Anhänger und PKW

Um ein einwandfreies Fahr- und Bremsverhalten des Anhängers gewährleisten zu können, ist es unbedingt erforderlich, dass die Kupplungshöhen von Zugfahrzeug und Anhänger übereinstimmen.
Nach DIN 74058 muss die Lage des Kuppelpunktes beim Anhänger im Bereich 430 +/- 35mm über der horizontalen Radaufstandsfläche liegen.
Zur Prüfung der Kuppelhöhe muss der Anhänger und das Zugfahrzeug exakt horizontal stehen und voll auf das zulässige Gesamtgewicht ausgeladen sein. Außerdem muss der Reifendruck den Vorgaben des Herstellers entsprechen.

Gruss aus der Schweiz
Rene_W