Hallo Birol,
das wird dir nicht wirklich helfen, aber wenn alle
Kriterien objektiv erfüllt sind, müssen Sie eine
Gewichtsbesteuerung durchführen. Im Zweifel hilft
dir nur der Klageweg.Schließlich können die auch
nicht machen, was Sie wollen. <img src="/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />
Ablasten und Kat sind aber trotzdem eine Möglichkeit.
GRuß aus Berlin

Zuletzt bearbeitet von AndreasHirsch; 26/02/2007 08:43.