Hallo zusammen!

Mit gemischten Gefühlen verfolge ich momentan diese Kfz-Steuerdiskussion. Ich stelle fest, dass je mehr darüber diskutiert wird, desto unübersichtlicher wird das Thema für mich.

Auf die Gefahr hin, dass diese Frage wiederholt gestellt wird, möchte ich dennoch ein paar Gedanken von Euch dazu hören.

Ich war vor 2 Tagen bei dem "netten" TÜV-Sachverständigen um die Ecke. Als ich ihn zu dem Thema M1AF und Berichtigung der Fahrzeugpapiere meines LR 110 TD5 MY04 angesprochen hatte, wurde ich den Endruck im Verlauf des weiteren Gesprächs micht los, dass er sich von mir überredet fühlte, eine "kriminelle" Handlung auszuführen. Als ich merkte, dass eine Gesprächsfortsetzung nichts bringen würde, bin ich kopfschüttelnd und voller Emotionen gegangen. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />

Nun zu meinen Fragen, die noch immer unbeantwortet sind:

1. Mein LR 110 wird momentan nach Gewicht besteuert, wird sich dies nach dem Stichtag auf jeden Fall ändern, oder liegt es an dem Ermessenspielraum des jeweiligen FA?

2. Der Mann vom TÜV berief sich auf einen Erlass von "ganz oben", der ihm untersage, sich die Mühe zu machen, die Berichtigung vorzunehmen. Egal, ob nun die technischem Voraussetzungen gegeben wären oder nicht. Was ist das denn für ein Erlass? Handelt es sich um einen TÜV-hausinternen-Erlass, oder eine offizielle Weisung seitens der Verwaltungsämter? Er weigerte sich auch, mir dazu nähere Angaben zu machen und verwies auf seinen "hoheitlichen Auftrag". Wenn es was offizielles gibt, so habe ich das Recht auf Einsichtnahme, oder?

3. Nach seiner Aussage wäre vielmehr der Importeur für diesen Eintrag (M1-AF) unter der Ziffer 33 als Ergänzung zu Ziffer 1 verantwortlich. Ich könnte ja mich mit Land Rover Deutschland in Verbindung setzen , oder einer seiner Vertragswerkstätten. Aber dieser Eintrag wäre sowieso nur für Erstzulassung (Erstimporten?) möglich. Nachträglich gehe da nichts mehr - so habe ich das zumindest verstanden. Stimmt das? Das stehe dann im völligen Widerspruch zu den bisherigen Schilderungen; u.a. auch zu denen in der Fachpresse.

Vor allem wundere ich mich über die unter Punkt 3 gemachten Aussage. Über eine Klärung der Sache wäre ich Euch sehr dankbar.

Übrigens auch von mir ein großes Lob in puncto Engagement und Sachbeschreibung im Falle der neuen Kfz-Steuer-Regelung. Weiter so!!

Besten Gruß, Heuwaegelchen


Gruß, Martin