Moin.

Hier der neueste Stand:

Die TÜV’s werden keine „Umschlüsselungen“ mehr vornehmen (so ist es zumindest abgesprochen). Tenor der Sitzung vom 03.02.05 war, dass die Hubraumbesteuerung auf biegen und brechen umgesetzt werden soll. Entscheiden soll einzig und allein der Finanzbeamte. Eine Richtlinie, nach welchen Kriterien diese Begutachtung erfolgen soll, ist derzeit noch nicht bekannt. Der von greenbee besorgte Gesetzentwurf war dem in der Sitzung anwesenden Vertreter der Finanzbehörden nicht bekannt. Die TÜV’s wollen abwarten, bis man ihnen sagt, welcher Eintrag steuerlich anerkannt werden soll.
Wir müssen also weiter abwarten bis bekannt ist, wie die Finanzbehörden mir dem Thema umgehen sollen.
Das Ganze läuft wohl letztendlich auf eine Klage hinaus.
Es wäre interessant, wie Eure FA’s reagieren, wenn man ihnen sagt, was auf sie zukommt. Ruft also an und erzählt ihnen, dass ihr mit RiLi und ISO bewaffnet euer Fahrzeug zur Begutachtung vorführen werdet; weißt auch darauf hin, dass nach dem Spruch der obersten Finanzrichter alle Kriterien zu prüfen sind – also nicht nur Sitze und Laderaum, sondern auch Fahrwerk usw. Fragt auch unbedingt, ob schon Regelungen bekannt sind, nach denen vorgegangen werden soll.


Gruß
Amtsschimmel


Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründ ich einen Arbeitskreis