@Atze:

Einspruch Euer Ehren.

Es geht hier darum, dass der Eindruck entsteht, dass die Neuregelung mit allen Mitteln durchgezogen werden soll – unabhängig davon, dass das europäische Recht, auf das man sich schließlich beruft, dem entgegensteht.
Die RiLi 70/156 unterscheidet bewusst die M 1 –AF Fahrzeuge incl. Gewichtsformel von den übrigen M 1 – Fahrzeugen, weil eine eindeutige Zuordnung zu Personen- oder Nutzfahrzeugen nicht möglich ist. Der Entwurf des Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetzes (sofern dieses Papier tatsächlich amtlich ist) geht auch darauf ein.
Nur die Tatsache, dass die Unterscheidung ausschließlich an der Größe der Nutzfläche fiskalisch festgemacht werden soll, führt das Ganze ad absurdum. Wenn das richtig wäre, warum dann die Gewichtsformel?
Es riecht nach Willkür – und das steht einem Rechtstaat nicht gut zu Gesicht.
Übrigens: Alle Praktiker von Verkehrsbehörden, TÜVs und auch Finanzämtern, mit denen ich bisher gesprochen habe, sehen das genau so.


Gruß
Amtsschimmel


Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründ ich einen Arbeitskreis