Hallo,

sehe ich den Stand der Dinge richtig?

Momentan, wenn man denn die Eintragung bekommt, wird ein "AF" nur dann nach Gewicht besteuert, wenn:

-136kg pro Sitzplatz, ausser Fahrersitz, + 1kg Zuladungskapazität vorhanden ist

-Min 51% des Innenraums zum Gütertansport zu Verfügung steht

Ein umklappbare Rückbank ist NICHT mehr erforderlich. Man kann also feste Sitzreihen im Auto haben, wenn die Ladefläche mehr als 51% des Innenraums hat. Wichtig ist nur, daß Güter und Personen im selben Raum sitzen und das keine Trennwand vorhanden ist.

WOMO werden auch weiterhin nach Gewicht besteuert, wenn die Nutzfläche (Personenbeherbergung) gößer als die Fläche zum Personentransport ist (z.B. Zweisitzer Womo = Gewichtsbesteuerung).

Gemessen wird der gesamte Innenraum vom niedergetretenen Gaspedal bis zum Heck.

So weit richtig? Wenn ja, habe ich noch zwei Fragen:

Wie wird die Nutzfläche bei Fahrzeugen mit umklappbarer (seitlicher) Rückbank gemessen? Selbst ein Auto mit kurzem Radstand, kann bei umgeklappter Rückbank über 50% Nutzfläche haben.

Wie sieht es bei asymetrischen Nutzflächen aus, weil (so bei mir im langen G) hinter dem Beifahrersitz EIN Einzelsitzplatz vorhanden ist. Die Ladefläche ist also bis zum Fahrersitz nutzbar.

Gruß,

Carsten


Sick Of It All