Hey Sportbiber,
die Anwendung derNutzflächenberechnung ergibt sich
doch aus dem Wortlaut des geposteteten GesetzesVORSCHLAGES.
Aber unter:

www.bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kraftstg/inhalt.html

steht wohl das noch aktuelle Steuergesetz.
Unter Ermächtigungen ist zu finden,das der Bund die
genaue Begriffsbestimmung in diesem Gesetz regelt.
Sind die EG-Richtlinien nicht in Bundesrecht umgesetzt?
Gruß aus Berlin