@Cbit
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Das ist doch bei all den Spekulationen doch mal was greifbares!

Daran sieht man, dass der § der wegfällt keinesfalls in direkter Verbindung mit den Kombis steht! Da es ja nicht bindend an die Regelung der Kombis gebunden ist (kam mir die ganze Zeit schon komisch vor), wenn die Kombis durch dieses Gerichtsurteil irgendwann entstanden ist ok, aber das Abändern kann dann nur durch steuerrechtliche Änderungen erfolgen (denn hier greift der Bestandsschutz) und nicht nur durch Wegfall von §23... STVO.

Gruß Holger