Hi.
Was ist das für ein Entwurf? Hab ich da was verpennt???
Sei's drum. Der Text entspricht der RiLi 70/156. Deine Interpretation ist o.k. - aber soweit waren wir doch schon von Anfang an. Das nützt nix, weil -wie wir alle wissen- die FA's daran nicht gebunden sind.
Oder hab ich Dich jetzt total falsch verstanden???

Aber einen kleinen Denkansatz hab ich auch noch:
Jeder, der mal einen PKW zum LKW oder zum WoMo umschreiben ließ und danach zum FA mußte, müßte eigentlich den Eindruck gewonnen haben, dass der FA-Beamte eigentlich bei seiner Begutachtung durch die "Verwendungsbrille" geschaut hat und nicht nach den techn. Möglichkeiten des Fahrzeuges. Deshalb gab es bei der steuerrechtlichen Anerkennung dieser Umschreibungen auch meist Probleme; man wurde immer ein wenig als "Steuerflüchtling" angesehen. Das darf nach dem immer noch gültigen BFH-Urteil aber nicht sein - die Verwendung ist unbedeutend. Insofern haben wir durchaus Chancen, auch bei ungünstiger Änderungsgesetzgebung zu unserem Recht zu kommen.

Gruss
Amtsschimmel


Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründ ich einen Arbeitskreis