Hinterher kann jede rmeckern was hätte wenn und wäre...


Fakt ist derzeit und bleibt wenn ich das richtig verstanden habe:


Dem FA-Beamten obliegt die letzte Entscheidung bezüglich Steuereinstufung.

Also spielt es garkeine Rolle, ob ein LKW, AF, Kombi oder PKW eingetragen ist, im Zweifelsfalle wirds eh vors Gericht müssen!


Das war beim Kombikraftwagen so, und wird, durch das "nicht an die Briefeintragung halten müssen" des FA wieder so sein.


Lücke hin oder Lücke her, denn das Ausnutzen der Lücke heißt eben ja noch nicht automatisch, daß es die Gewichtsbesteuerung so einfach gibt....
Das wußten wir zum Anfang des Threads doch alle, oder?