Zitat
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ich könnte doch da mit einem fahrzeug vorfahren und mit irgend einem bfh- urteil (deshalb ist das sammeln und durchsuchen nötig) winken und verlangen mein fahrzeug nach einer überprüfung als lkw oder was weiß ich nach gewicht zu besteuern, ist ja nach der argumentation der fa mein gutes recht...
nur, wenn das alle tun, da bricht da wohl in den ämtern was zusammen, und erst die vielen widersprüche gegen die einschätzungen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />

denkt mal ernsthaft darüber nach, wen ein lkw vor dem fa ein pkw ist, dann müßte das doch auch andersrum gehen....

ingo

Hmh, du gehst also davon aus, dass
a) der bereits beschlossene Wegfall von § 23 6a StVZO keine steuerlichen Auswirkungen haben wird?

b) es kein neues Kfz-Steuergesetz geben wird?

Oder warum willst du mit Urteilen winken, die auf einer alten Rechtslage beruhen, die nach allgemeiner Einschätzung ab 01.05.2005 nicht mehr gilt?

Oder wie war das gemeint?

Grüsse

uwe