du siehst das schon völlig richtig Uwe - daß nach wegfall des § 23 6a StVZO auch sämtliche alten Urteile und Erlässe wirkungslos in der Luft verpuffen.

Sodenn das Gesetz gemäß des Entwurfs kompromisslos auch so von den Ländern in einzelnen durchgesetzt werden wird, so bleibt wahrlich kaum noch irgend ein Spielraum. -
Auch "andere Fahrzeuge" allesamt - AF-Aufbauten, Wohnmobile und Konsorten über 2.8 Tonnen werden durch den Wegfall des §23 6a StVZO aus der Sonderstellung weg heraus gehebelt. -
Haben wir hier denn irgendeinen schlauen "Rechtsverdreher" an der Hand, der uns aus der Patsche helfen könnt? heißt es nicht auch "kein Gesetz ohne Lücke" -
Wird es nun künftig Trittin's propagierten "Gemüselaster viellecht doch noch geben - oder steht da dieser immer noch halboffen im fast luftleeren Raum?
Vermutlich war das einfach nur wieder mal hohles Geschwätz um den Pöbel dort unten einstweilig zu beruhigen ...



Nur für heute leute ...
"ohne Panne von Tanne zu Tanne"